Pommersche KirchenleitungBeratung über Kirchenkreis Pommern

27.02.2011 | Greifswald (rn). Die Kirchenleitung der pommerschen Evangelischen Kirche kam am Freitag, dem 25. Februar 2011 im „Haus der Stille“ in Weitenhagen zusammen.

Schwerpunkt war die Vorbereitung der Landessynode vom 8. bis 10. April 2010. Hierzu wurde mit dem Präsidium die Tagesordnung einvernehmlich festgestellt und mehrere Entwürfe von Gesetzesvorlagen für die Ausgestaltung des künftigen Evangelischen Kirchenkreises Pommern beraten und an die Synode zur Beschlußfassung weitergeleitet. Diese wurden schon bei den Informationsveranstaltungen über die künftige Ausgestaltung des Kirchenkreises Pommern vorgestellt.

 

Wahlgesetz der ersten Kreissynode

Als erstes beriet die Kirchenleitung den Entwurf des Kirchengesetzes zur Bildung der ersten Synode des künftigen Evangelischen Kirchenkreises Pommern, in den die bisherigen vier Kirchenkreis der Pommerschen Evangelischen Kirche zu Pfingsten 2012 übergehen sollen. Diese Wahl wird – ein positiver Beschluß für die Nordkirche am 8. Januar 2012 vorausgesetzt – im Frühjahr 2012 stattfinden. Damit hat der nach der Fusion zur Nordkirche entstehende Pommersche Kirchenkreis zu Beginn eine handlungsfähige Kreissynode, die vor dem 17. Juni 2012 zu ihrer ersten Tagung zusammentreten muß, auf der dann u.a. die drei Pröpstinnen und Pröpste gewählt werden sollen.

Die neue für sechs Jahre zu wählende Kreissynode wird 66 Mitglieder umfassen. Davon sind 36 Gemeindesynodale, zwölf Pfarrsynodale, sechs aus dem Kreis der Mitarbeitenden und sechs aus Diensten und Werken. Zusätzlich werden durch die Kirchenleitung sechs weitere Mitglieder berufen. Die Wahl soll in Wahlbezirken, die die gegenwärtigen vier Kirchenkreise bilden, durch die Gemeindekirchenräte vorgenommen werden.


Kirchenkreisordnung

Sodann beriet die Kirchenleitung die künftige Kirchenkreisordnung. Die bisherige Pommersche Evangelische Kirche wird dann ein gegliederter Kirchenkreis in drei Propsteien mit Sitz in Stralsund, Demmin und Pasewalk. Drei Pröpstinnen bzw. Pröpste tragen dann Verantwortung für einen geistlichen Aufsichtsbezirk und erfüllen weitere Aufgaben für den gesamten Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Eine der pröpstlichen Personen wird den Vorsitz im Kirchenkreisrat innehaben. Der Sprengelbischof hat seinen Sitz in Greifswald.

Die drei Propsteien haben je etwa 33.000 Gemeindeglieder und zwischen 55 und 68 Kirchengemeinden. Die bisherigen Kirchenkreise Greifswald und Demmin werden zur Propstei Demmin zusammengefaßt mit deutlichen Änderungen im Bestand, da die Propstei Pasewalk Teile dieser beiden bisherigen Kirchenkreise erhält.

Der Pommersche Evangelische Kirchenkreis wird zwischen den Kreissynoden durch einen Kirchenkreisrat, der aus zehn Mitgliedern sowie den drei pröpstlichen Personen besteht, geleitet. Ein Kirchenkreisamt mit Sitz in Greifswald ist für die Verwaltungsaufgaben von Gemeinden und Kirchenkreis zuständig. Ebenfalls in Greifswald ist das „Haus kreiskirchlicher Dienste“ angesiedelt, in dem die übergemeindlichen Dienste zusammenarbeiten werden. Außerdem ist eine Geschäftsordnung für kirchliche Gremien in der Kirchenkreisordnung enthalten.

 

Finanzsatzung

Als dritter Gesetzesentwurf wurde die Finanzsatzung für den neuen Kirchenkreis beraten. Grundsatz ist – wie in der gesamten Nordkirche – eine solidarische Verteilung der Finanzmittel, damit die Erfüllung der kirchlichen Aufgaben überall gleichmäßig gewährleistet ist.

Dazu sollen die Kirchengemeinden – nach dem Vorwegabzug für Gemeinschaftsausgaben – mindestens 70% der im Kirchenkreis zur Verfügung stehenden Mittel erhalten und höchstens 30% sind für Diakonie, Dienste und Werke sowie für Leitung und Verwaltung vorgesehen. Auch weiterhin werden die Gemeinden einen Beitrag zur Pfarrbesoldung aufzubringen haben. Für die 105 pommerschen Patronatskirchen wird eine Baukasse gebildet, ebenso für die 343 weiteren Kirchengebäude. Weitere Regelungen werden für das Pfarrvermögen und für die Kirchenkreiskasse getroffen. Auch weiterhin erbitten die Kirchengemeinden von allen ab 18jährigen Gemeindegliedern ein Gemeindekirchgeld als Gemeindebeitrag.

 

Regionalzentrum übergemeindlicher Dienste

Eine weitere Synodenvorlage war die Ordnung für das künftige Regionalzentrum für übergemeindliche Dienste für den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Das Regionalzentrum soll mit seinen verschiedenen Aufgabenbereichen das Leben im Kirchenkreis, seinen Regionen und Kirchengemeinden fördern. Zum Zentrum, das seinen Sitz im Greifswalder Karl-Marx-Platz 15 finden soll, gehören das Amt für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Jugendmigrationsdienst, die Evangelische Medienzentrale, die ökumenische Partnerarbeit, das „JAhr zur Taufe“, die Konfirmandenarbeitsstelle im Schullandheim Sassen, die Schulpfarrstellen und die schulbezogenen Stellen, die bisherigen kreiskirchlichen Stellen für Kinder- und Jugendarbeit sowie das Familienbildungsprojekt in Verchen.

Ein Kuratorium, in dem eine der pröpstlichen Personen den Vorsitz hat, führt die Aufsicht über das Regionalzentrum, das von einer hauptamtlichen Person geleitet wird. Die Arbeitsbereiche werden durch Bereichsleitende geführt, die das Profil ihres Arbeitsbereiches bewahren und weiterentwickeln. Eine gemeinsame Themenkonferenz bestimmt über die Ziele und den Schwerpunkt der Einrichtung.

 

Personalentscheidungen

Die Kirchenleitung traf einige Personalentscheidungen. Sie berief den Heringsdorfer Pfarrer Dr. Tilman Beyrich in den Beirat des Pastoralkollegs der nordelbischen und der pommerschen Kirche in Ratzeburg.

In den Arbeitskreis Gleichstellung von Männern und Frauen in der Pommerschen Evangelischen Kirche wurde Pfarrer Matthias Jehsert aus Retzin (KK Pasewalk) berufen.