Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis MecklenburgLeitung und Verwaltung

In der Kirchenkreissatzung ist festgelegt, wie der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Mecklenburg seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung regelt. Geleitet wird der Kirchenkreis von der Kirchenkreissynode, dem Kirchenkreisrat und den Pröpstinnen und Pröpsten in gemeinsamer Verantwortung. Der Kirchenkreisverwaltung obliegt als wichtigste Aufgabe die Dienstleistung für die Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen.

Neubau der Kirchenkreisverwaltung in Güstrow

In der Kirchenkreisverwaltung erledigen wir die Verwaltungsgeschäfte der 202 Kirchengemeinden und des Kirchenkreises und haben in der Gemeinschaft der...

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Die Kirchenkreissynode (Parlament) berät und beschließt im Rahmen des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises. Sie ist oberstes Beschlussorgan...

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Kirchenkreisrat Mecklenburg (Foto: kirche-mv.de/D. Vogel)

Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis in allen Angelegenheiten und verwaltet sie in eigener Verantwortung. Er führt die Aufsicht über die...

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In diesem Bereich finden Sie Formulare, Anträge, Ordnungen und Satzungen des Kirchenkreises Mecklenburg.

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Der Kirchenkreis Mecklenburg gliedert sich in die vier Propsteien Wismar, Rostock, Parchim und Neustrelitz. In diesen "Seelsorgebereich" werden die geistliche...

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Die Mitarbeitervertretung vertritt und berät die Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises zu Themen wie zum Beispiel:...

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Kirche gegen sexualisierte Gewalt

 

Kirchliches Handeln ist immer auch ein Handeln, das in Beziehungen mit anderen Menschen stattfindet. Es ist von...

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