Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis MecklenburgFünf-Prozent-Initiative

Die Fünf-Prozent-Initiative im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg ist ein freiwilliger Zusammenschluss vorwiegend von Personen aller Berufsgruppen, die haupt- oder ehrenamtlich im kirchlichen Dienst in Mecklenburg tätig sind oder waren.
 
Die Initiative setzt sich für eine solidarische Arbeits- und Einkommensverteilung in der Kirche ein. Dabei zahlen die Mitglieder (derzeit 71 Frauen und Männer) bis zu maximal 5 Prozent ihrer Nettoeinkünfte in einem gemeinsamen Fonds ein. Dadurch ist es möglich, dringend benötigte Stellen mitzufinanzieren, für die der Kirchenkreis keine Mittel zur Verfügung stellen kann.
 
Seit 1995 konnten so z.B. acht Mitarbeiterstellen weitergeführt werden. Insgesamt wurden bisher über 500.000€ Euro für die Unterstützung verschiedener Projekte bereitgestellt. Dies betrifft sowohl Kinder- und Jugendprojekte als auch andere gemeindebezogene Arbeit.

Einige Beispiele für die Unterstützung von Projekten
  • Kinder- und Jugendarbeit „Fischkutter“ in Rostock - Toitenwinkel 
  • Jungbläserarbeit in der Kirchengemeinde Malchow 
  • Arbeit mit Kindern u. Jugendlichen  in der Kirchengemeinde Lohmen 
  • Gemeindeprojekt mit der Kindertagesstätte in der Kirchengemeinde Neukirchen in Kooperation m. d. Diakonieverein Güstrow 
  • Orgeldienst und Chorarbeit in der Kirchengemeinde Neuburg 
  • Kirchenmusikalische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Kirchengemeinde St. Nikolai Wismar 
  • Regionalprojekt „Kinderarbeit“ der Kirchengemeinden Herzfeld und Groß Pankow  
  • Regionale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im „Knotenpunkt Bernitt“
  • Posaunenwerk M-V 
  • Regionale Arbeit mit Kindern und Jugendli-chen in der Region Neubrandenburg
Zur Mitarbeit eingeladen sind
  • alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Landeskirche
  • alle im Ruhestand lebenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • alle Vikarinnen und Vikare
  • alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Diakonie
  • alle Interessierten, die das Anliegen der 5%-Initiative unterstützen
Presse
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Flyer


Antragsbedingungen


Beitrittsformular

 

Förderanträge – mit einer Förderzeit von bis zu zwei Jahren - müssen bis 1. März (Projektbeginn ab 1.5.) bzw. 1. August (Projektbeginn ab 1.10.) des laufenden Jahres eingereicht werden. Förderanträge werden nicht rückwirkend bearbeitet.

Kontakt

Sitz der Geschäftsstelle:
Zentrum Kirchlicher Dienste
Alter Markt 19
18055 Rostock
Tel.: 0381 37798752
Fax: 0381 377987299
E-Mail: dorothea.eggers@elkm.de

Dorothea Eggers (Sekretariat)