Flucht, Migration und IntegrationFonds für die Arbeit mit Geflüchteten

Seit Oktober 2015 existiert im Kirchenkreis Mecklenburg ein Fonds, aus dem die gemeindliche Arbeit mit Geflüchteten finanziell unterstützt werden kann. Beantragt werden können Projekte, die einen Bezug zu Geflüchteten und Asylsuchenden im Kirchenkreis Mecklenburg haben. Träger solcher Projekte und Maßnahmen können Kirchengemeinden, Kirchenregionen, Dienste, Werke und Einrichtungen des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg sein.

 
Die Beantragung der Mittel ist durch den jeweiligen Träger an die Ökumenische Arbeitsstelle im Zentrum Kirchlicher Dienste zu richten. Ansprechpartner für Fragen bezüglich des Fonds im Kirchenkreis Mecklenburg ist der Flüchtlingsbeauftragte:

 

Flüchtlingsbeauftragter
Lars Müller
Zentrum Kirchlicher Dienste
Alter Markt 19
18055 Rostock
Tel: 0381-377987-24

Mobil: 0176-47378510
E-Mail: fluechtlingsbeauftragter@elkm.de 

Zum Download:

Richtlinie: Fonds für die Arbeit mit Geflüchteten

Antrag: Fonds für die Arbeit mit Geflüchteten

Verwendungsnachweis: Fonds für die Arbeit mit Geflüchteten

 

Die Richtlinie für den Flüchtlingsfonds des Kirchenkreises Mecklenburg wurde überarbeitet und vom Kirchenkreisrat am 11.04.2025 beschlossen.

Ab dem Jahr 2026 ist folgende Richtlinie gültig:

Richtlinie für die Arbeit mit Geflüchteten ab 2026

Spenden für die Arbeit mit Geflüchteten:

Ökumenische Arbeitsstelle

IBAN: DE07 5206 0410 0005 3003 47

BIC: GENODEF1EK1

Evangelische Bank

 

Verwendungszweck: Flüchtlingsarbeit