Mit der Aktion „ÖkoFaire Gemeinde“ werden Kirchengemeinden ermutigt, verstärkt ökologische, sozial verträgliche und faire Aspekte im Einkauf, im Kirchenalltag und bei der Bewirtschaftung von Gebäuden, Friedhöfen und Ländereien zu berücksichtigen.

Nicht nur der Klimawandel, sondern auch das Artensterben, der Verlust an Lebensräumen, wachsende Müllberge, aber auch gewaltige soziale Ungerechtigkeiten, bittere Armut und Menschenrechtsverletzungen fordern uns als Christinnen und Christen heraus. Es geht hier vor allem darum, dem eigenen Anspruch zur Bewahrung der Schöpfung und dem Einsatz für Gerechtigkeit, den wir als Christinnen und Christen haben, zu genügen und glaubwürdig zu handeln.

 

Es kann  nicht darum gehen, 100%ig alles richtig zu machen. Vielmehr geht es darum, das Thema ernst zu nehmen und zu versuchen, wo immer es möglich ist, in Entscheidungen einfließen zu lassen.

 

Wichtig dabei ist auch das Gefühl, mit der Aufgabe, nachhaltiger und fairer zu handeln, nicht allein gelassen zu sein. Es ist gerade das Zusammenspiel der unterschiedlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der verschiedenen Gemeindemitglieder, hauptamtliche und ehrenamtliche, die letztendlich zum Erfolg führen. Jeder und jede Einzelne ist gefragt, sich an einem kontinuierlichen Prozess zu beteiligen.

Mit vereinten Kräften werden Umweltschutz und gerechter Handel Realität und dann auch Normalität in unseren Gemeinden!

Klimaschutzplan 2030

Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen gehört zu den Aufgaben der meisten Kirchengemeinden in Mecklenburg.  Die Landeskirche setzt über die Verfassung und die Kirchengemeindeordnung einen Rahmen für die Verpachtung. Aber alles Weitere sind Empfehlungen an die Gemeinden. Es gibt einen Musterpachtvertrag, den die Kirchengemeinden bei Bedarf anpassen können. 

Beratungsangebote, wie beispielsweise das Projekt „fairpachten“ des NABU, können von den Kirchengemeinden kostenlos in Anspruch genommen werden. Anhand der Gegebenheiten vor Ort wird fachkundig beraten, was überhaupt möglich und sinnvoll ist. Was dann letztendlich umgesetzt wird verbleibt in der Abstimmung zwischen Kirchengemeinde und den Pächtern. Hierzu sollten die Kirchengemeinden möglichst frühzeitig mit den Pächtern ins Gespräch kommen. Und zwar nicht unmittelbar bevor ein bestehender Pachtvertrag ausläuft, also unter Zeitdruck, sondern mindestens 2 Jahre davor. Sich kennen lernen, Erfahrungen und Wünsche austauschen, sich mit Respekt begegnen sind die Erfolgsfaktoren.

 Wichtige Informationen und gute Beispiele findet man auch unter.www.infoportal-kirchenland.de.