Pommerscher Evangelischer KirchenkreisVergabegrundsätze Fonds "Initiativen und Projekte"
Der Kirchenkreisrat des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) hat am 20. Januar 2026 Vergabegrundsätze für den Fonds „Initiativen und Projekte“ beschlossen.
Gemäß Haushaltsbeschluss für die Haushaltsjahre 2026/2027 der Kirchenkreissynode des PEK vom 8. November 2025 stehen jeweils 12.000 Euro im Fonds „Initiativen und Projekte“ zur Verfügung.
Förderfähige Projekte
Aus dem Fonds „Initiativen und Projekte“ werden Projekte, Initiativen, Maßnahmen und zusätzliche Angebote von Kirchengemeinden und Diensten und Werken gefördert, die sich an einzelne Zielgruppen richten oder zielgruppenübergreifend geplant sind. Gerade auch Projekte, die Menschen außerhalb oder am Rande der sog. „Kerngemeinde“ ansprechen, sind förderfähig. Die Projekte sollen der Verkündigung des Evangeliums dienen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden und Dienste und Werke des PEK sowie gemeinsame Arbeitsbereiche im Sprengel Mecklenburg und Pommern.
Anträge
Anträge sind formlos vor Beginn des Projekts mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan an den Kirchenkreisrat des PEK zu richten. Aus dem Finanzierungsplan sollen die Höhe der verwendeten Eigenmittel der Antragstellenden und gegebenenfalls weitere beantragte Fördermittel hervorgehen. Der zuständige Propst beziehungsweise die zuständige Pröpstin geben zu dem Antrag ein Votum ab.
Fördersumme
Jährlich können Projekte einmalig mit bis zu 750 Euro gefördert werden. Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren der Förderung ist eine weitere Förderung für mindestens ein Jahr nicht möglich. Die Mittel werden nach Abschluss des Projektes unter Vorlage der Bewilligungsbenachrichtigung im Kirchenkreisamt, Finanzabteilung, von den Antragstellenden abgefordert.
Entscheidung
Der Kirchenkreisrat entscheidet über die Anträge in den monatlich stattfindenden Sitzungen.