Evangelisch-Lutherische Kirche in NorddeutschlandEntscheidung für die Nordkirche soll fallen

Rostock (mb). Mit einer Andacht der Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs wurde am heutigen Nachmittag (5. Januar 2012) die dritte Tagung der Verfassunggebenden Synode für eine Nordkirche eröffnet. Den 266 Synodalen sprach die Bischöfin in ihrer Andacht Mut und Besonnenheit für die vorliegenden Entscheidungen zu. Es gelte nun die vielen guten Ergebnisse des fünfeinhalbjährigen Fusionsprozesses in den Blick zu nehmen und zu würdigen. „Ich stehe mit ehrlicher Bewunderung davor, was Sie hier, was so viele Menschen geleistet haben, was in unzähligen Arbeitsgruppen und Sitzungen und Stunden der Anstrengung entworfen wurde“, so Kirsten Fehrs.

Weiter sagte sie: „Unser Ziel dabei war und ist es, das Zeugnis des Evangeliums weiterzugeben, Gottes Gaben unter uns zu entdecken und die Lasten solidarisch zu teilen. Das Ziel vor Augen kann es doch nun auch voran gehen. Auch wenn der Weg noch Schritt für Schritt weiter zu entdecken ist. Gemeinsam, ich wünschte es so sehr. Evangelisch sind wir nur gemeinsam.“

In Rostock-Warnemünde sind die 266 Synodalen aus der nordelbischen, mecklenburgischen und pommerschen Kirche versammelt, um in der dritten und entscheidenden Lesung die Verfassung und das Einführungsgesetz für eine neue gemeinsame Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland zu verabschieden. Ihnen liegen dazu die vom Rechtsausschuss nach der zweiten Lesung überarbeiteten Entwürfe der beiden Gesetze sowie eine Stellungnahme der Gemeinsamen Kirchenleitung vor. Für die Abstimmung gilt, dass zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder der Verfassunggebenden Synode und zugleich zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder der Synoden der drei Kirchen zustimmen müssen. Die Abstimmung ist für den Sonnabendvormittag (7. Januar) geplant.

Die Verfassung enthält die theologischen und rechtlichen Grundlagen für die geplante gemeinsame Kirche in Norddeutschland. Sie soll insbesondere auch den nicht in einem kirchlichen Beruf stehenden Mitgliedern der Kirche und ihrer Organe eine schnelle Orientierung über Strukturen, Verfahrensweisen und jeweilige Rechte ermöglichen. Der Entwurf ist in acht Teile gegliedert: Grundartikel, Kirchengemeinde, Kirchenkreis, Landeskirche, Dienste und Werke, Finanzverfassung, Rechtsschutz und Schlussbestimmungen. In den Grundartikeln werden beispielsweise Aussagen getroffen zu den in den Kirchen geltenden Bekenntnissen und zur Strukturierung der Kirche in drei Ebenen (Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche), zur Kirchenmitgliedschaft sowie zur Gemeinschaft der Dienste bei der Erfüllung des kirchlichen Auftrages. Geregelt wird ebenso die Leitung durch die Gremien, die geistliche und rechtliche Aufsicht und die Formen für Zusammenarbeit.

Das Einführungsgesetz beinhaltet, neben dem Finanzgesetz, der Kirchengemeindeordnung, dem Bischofswahlgesetz und dem Kirchengesetz über die Wahl zur Ersten Landessynode, vor allem nötige Überleitungsbestimmungen, beispielsweise im Dienst- und Arbeitsrecht oder in organisatorischen Fragen.

Darüber hinaus stehen auf der dritten Tagung die Überleitung der Bischöfin und Bischöfe der bisherigen drei Kirchen, der erste Nordkirchen-Haushalt (Juni bis Dezember 2012) und die zweite Lesung des Siegelgesetzes zur Beschlussfassung auf der Tagungsordnung. Vorgestellt werden den Synodalen zudem das Projekt „Regenbogen“ und das Netzwerk „Geistliche Begleitung“.