Mecklenburgische Kirchenkreissynode tagte in Güstrow Kirchenkreisrat zog Fazit zur Stellenplanung und Bildung von Pfarrsprengeln

Präses Dr. Christoph Heydemann und Ökumenepastorin Hanna Wichmann dankten dem tansanischen Bischof Dr. Daniel Mono für seinen Besuch in Mecklenburg.

Foto: ELKM/C. Meyer

18.10.2025 · Güstrow. Einen umfangreichen Bericht des Kirchenkreisrates legte Pröpstin Britta Carstensen als dessen Vorsitzende am heutigen Samstag den mecklenburgischen Synodalen vor. Dabei ging die Pröpstin u.a. auf die Stellenplanung 2026-2032 und die Bildung von Pfarrsprengeln ein. Die Kirchenkreissynode tagte am Wochenende in Güstrow und beriet eine Vielzahl weiterer Themen. 

Auf der Synode waren der tansanische Bischof Dr. Daniel Mono und MV-Bischof Tilman Jeremias herzlich begrüßt worden. Der Vertreter der afrikanischen Partnerkirche,  Bischof Dr. Daniel Mono, sprach ein Grußwort und dankte für die vielfältigen Beziehungen zwischen dem Kirchenkreis Mecklenburg und der Pare-Diözese in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania (ELCT), die seit Anfang der 1980er-Jahre bestehen.

 

Die neue Stellenplanung für den Kirchenkreis Mecklenburg ab 2026 reduziert die Anzahl der Pfarr- und Mitarbeiterstellen (VBE-Vollbeschäftigteneinheit) im Stellenplan der Kirchengemeinden im Vergleich zum Zeitraum 2019-2025 sukzessive um die Zahl 60, sie geht also von rund 307 VbE auf rund 247 VBE zurück. Konkret ist dies bei Pastorinnen und Pastoren ein Minus von 41,5 VbE, bei Gemeindepädoginnen und -pädagogen ein Minus von 20 VBE, bei Kirchenmusikerinnen und -musikern ein Minus von 2,5 VbE und ein Plus im Bereich Küster/Verwalter von 4,25 VbE.

 

Die Propstei Rostock verliert so im Vergleich zum Stellenplan 2019 insgesamt 19 VbE, die Propstei Parchim 12,75 VbE, die Propstei Wismar 14 VbE, die Propstei Neustrelitz 14,25 VbE. Zu beachten ist dabei, dass die Ausgangslagen für diesen Stellenabbau unterschiedlich sind: „Die mitgliederstarke Propstei Rostock verfügte bisher über 103 VbE über alle Berufsgruppen, die Propstei Neustrelitz über 58,25 VbE. Diese Zahlen machen deutlich, warum Kooperationen zwischen Kirchengemeinden bis hin zu Pfarrsprengeln und Fusionen notwendig wurden“, so Pröpstin Carstensen

 

Erfreulich: Nur wenig abweichende Voten aus Regionalkonferenzen

 

Erfreulicherweise sind die Stellenbudgets in der Regel richtlinienkonform den an den Kooperativen Räumen beteiligten Kirchengemeinden zugeordnet worden, oft verbunden mit der Absichtserklärung, zum 1. Januar 2026 Pfarrsprengel zu bilden oder sich zu einer neuen Gemeinde zusammenzuschließen. In wenigen Fällen kam es zu einem von den Richtlinien abweichenden Votum der Regionalkonferenzen bzw. zu ablehnenden Voten der Stellenplanung. In diesen Fällen hatte der Kirchenkreisrat auf seiner Sitzung im Januar 2025 per Beschluss angezeigt, welchen Weg zur Zusammenarbeit von den Gemeinden im jeweiligen Kooperativen Raum ab 2026 zu gehen zu sein wird.

 

Auf der Synode im März 2025 hatte die Synode bereits Gelegenheit, die Ergebnisse der Stellenplanung für 2026 für die Propsteien zur Kenntnis zu nehmen und Rückfragen zu stellen. Die zuständigen Pröpstinnen und Pröpste haben in den vergangenen Monaten mit den Kirchengemeinden weitergearbeitet, für die kein richtlinienkonformes Votum der Regionalkonferenz zur Stellenplanung zustande gekommen war. Inzwischen wurden richtlinienkonforme Beschlüsse getroffen und durch den Kirchenkreisrat weitere Fusionen bzw. Pfarrsprengel spätestens zum 1. Januar 2026 gebildet. „Damit ist die Umsetzung der Stellenplanung fristgerecht auf der Zielgeraden angekommen.“

 

Bezüglich des Verfahrens zum Umgang mit entstehenden Überhängen, sind die Pröpstinnen und Pröpste zuständig, geeignete und konstruktive Lösungen hinsichtlich der Übernahme regionaler Aufgaben sowie der Finanzierung (durch den Kirchenkreis oder anteilig Kirchenkreis und Kirchengemeinde oder nur Kirchengemeinde) zu entwickeln. „Für eine gewisse Zeit wird der Kirchenkreis die noch bestehenden Überhänge finanzieren müssen. Jedoch ist mit einem relativ raschen Abbau vieler Überhänge bis 2032 durch Ruhestand, Weggang etc. zu rechnen, da auch Nachbesetzungen dann im bisherigen Umfang gar nicht mehr oder nur in Teilumfängen möglich sind“, blickte die Vorsitzende des Kirchenkreisrates voraus.

 

Beleuchtet: Gemeindliche Situation in der Propstei Rostock

 

Propst Dirk Fey beleuchtete in seinem Bericht näher die Situation in der Propstei Rostock – eine von insgesamt vier Propsteien im Kirchenkreis Mecklenburg. In seinem Seelsorgebezirk gebe es viele Ehrenamtliche und Hauptamtliche, die „Tag für Tag Dienst tun, Kirche erfahrbar werden lassen und Menschen durch Gottes Frohe Botschaft ermutigen. Das ist ein unglaublicher Schatz sowohl in der Weite der Propstei Rostock als auch in der Stadt“, so der Leitende Theologe.

 

Bezüglich neuer Strukturen und Fusionen formulierte der Propst, dass Kirchengemeindeglieder, Mitarbeitende und Pfarrpersonen angehalten seien, „Grenzen zu überwinden und mit anderen Christenmenschen zusammenzuarbeiten“. Hier sei sehr viel passiert. So fusionierten 25 Kirchengemeinden in der Propstei Rostock zu zehn Kirchengemeinden und 16 Gemeinden arbeiten jetzt als fünf Pfarrsprengel zusammen.


Zu einer generellen Straffung der Verwaltungseinheiten sieht der Rostocker Propst keine Alternative. Aber freilich müsse der Prozess so gestaltet werden, dass „besonders Ehrenamtliche immer noch einen Überblick darüber behalten müssen, was sie zu verwalten haben“. Fey: „Die Einführung von Ortskirchenräten sehe ich deshalb als dringlich an. In diesen können Menschen die Angelegenheiten vor Ort in den Blick nehmen, mit den Menschen vor Ort arbeiten und dem Kirchengemeinderat zuarbeiten.“

siehe auch Interview mit Propst Dirk Fey


Berichtet: Bischof Tilman Jeremias zu aktueller Situation im Kirchenkreis

 

Ein geistliches Wort richtete Bischof Tilman Jeremias (Sprengel Mecklenburg und Pommern der Nordkirche) an die Synodalen und ging dabei auch auf aktuelle Geschehnisse im Kirchenkreis ein. „Zum einen liegt noch kein Haushalt des Kirchenkreises für 2026 zur Beratung vor“, so Tilman Jeremias. 

 

Gründe dafür sind vor allem personelle aber ebenso technische Probleme im Finanzbereich der Kirchenkreisverwaltung, hieß es auf der Synode. Letztgenannte traten im Zuge der Umstellung der Buchhaltung von kameraler auf die kaufmännische Buchführung zu Tage. Ziel ist, dass der Etatentwurf für 2026 im kommenden Frühjahr vorliegen soll und im Kirchenkreisrat, in den Ausschüssen und in der Synode beraten und beschlossen werden kann.

 

Zum anderen sprach Bischof Jeremias den Amtsverzicht des neu gewählten Propstes an, nachdem im August Vorwürfe gegen den im Juli 2025 von der Synode gewählten Theologen aufgekommen waren. „Ich bin Pastor Jonas Görlich dankbar, dass er kürzlich auf das Propstamt selbst verzichtet hat“, so der Bischof. Damit sei der Weg für ein neues Wahlverfahren einer pröpstlichen Person für Mecklenburg mit Sitz in Wismar frei. Die Synode setzte dafür auf der Tagung bereits einen Pröpstewahl-Ausschuss unter Leitung des Bischofs ein.

 

Diskutiert: Anregungen für Compliance-Richtlinie

 

Die Initiative des Rechtsausschusses, eine Compliance-Richtlinie für den Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg zu erstellen, wurde von den Synodalen dankbar aufgenommen und soll weiter beraten werden. Die Richtlinie soll „der Sensibilisierung und Orientierung im Umgang mit Spenden, Zuwendungen und vergleichbaren Leistungen im Verantwortungsbereich des Kirchenkreises Mecklenburg dienen“, so Prof. Dr. Karsten Möller vom Rechtsauschuss der Synode.

 

Weitere Infos und Bilder: 5. Tagung der III. Kirchenkreissynode 

Quelle: ELKM (cme)