Tagung der Landessynode beendet Nordkirche beschließt ersten Doppelhaushalt

24.02.2024 · Lübeck/Travemünde. Die Landessynode der Nordkirche hat auf ihrer Tagung den ersten Doppelhaushalt beschlossen. Zudem diskutierten die Synodalen über die Konsequenzen aus der ForuM-Studie und gaben ein Votum für das Kirchenasyl ab.

Auf ihrer Tagung hat die Landessynode am Freitag (23. Februar 2024) den Haushalt beraten und beschlossen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Nordkirche ist dies ein Doppelhaushalt. Die Nordkirche rechnet für das Jahr 2024 mit Gesamteinnahmen in Höhe von fast 610 Millionen Euro und damit rund 32 Millionen Euro mehr als 2023. Für 2025 erwartet die Nordkirche Einnahmen in Höhe von rund 618 Millionen Euro. 

 

Die Kirchenkreise sollen in diesem Jahr rund 353 Millionen Euro (2023: 337 Millionen Euro), die Landeskirche rund 81,3 Millionen Euro erhalten. Davon entfallen auf die sieben Hauptbereiche der Nordkirche, in denen die landeskirchlichen Dienste und Werke geordnet sind, 43,8 Millionen Euro (2023: 41,8 Millionen Euro). Der Bereich Leitung und Verwaltung (Landessynode, Landeskirchenamt, Kirchenleitung, Rechnungsprüfungsamt) hat einen Bedarf von 35,8 Millionen Euro (2023: 33,5 Millionen Euro).

 

Als grundlegende finanzielle Herausforderungen, vor denen die Nordkirche in der nächsten Zukunft steht, nannte Malte Schlünz für die Kirchenleitung die großen landeskirchlichen Sanierungs- und Baumaßnahmen. „Der Schleswiger Dom sowie der Campus Ratzeburg sind zwar fertiggestellt bzw. so gut wie abgeschlossen, aber insbesondere der Klimaschutz stellt uns vor weitere Herausforderungen bei unseren Gebäuden“, so Malte Schlünz. „Wir müssen uns der Frage stellen, wie wir als Landeskirche unsere nordkirchenweiten Ziele des Klimaschutzplanes erreichen. Zudem haben die Landeskirche und die Kirchenkreise die `Gemeinsame Handlungsvereinbarung zur Emissionsreduzierung im Gebäudebereich im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland` unterzeichnet. In dieser verpflichten sich alle Unterzeichnenden, die Emissionen von Treibhausgasen bis zum 31. Dezember 2027 um 60 Prozent zu reduzieren“, erklärte Malte Schlünz

 

Votum zur Stärkung des Kirchenasyls

 

Die Landessynode hat mit großer Mehrheit ein Votum zur Stärkung des Kirchenasyls beschlossen. Damit werde einerseits allen Kirchengemeinden gedankt, die sich für Menschenrechte von Geflüchteten einsetzen. Des Weiteren sei das Votum als Bitte an die Kirchenleitung zu verstehen, die synodale Haltung zum Kirchenasyl gegenüber der Landes- und Bundespolitik offensiv zu vertreten. Das Votum sei außerdem ein deutlicher Appell an die politischen Verantwortlichen, kirchliche Schutzräume zu achten.

 

ForuM-Studie diskutiert

 

Zu Beginn der Tagung am Donnerstag ist in einem Gottesdienst ein Schuldbekenntnis verlesen worden. „Wir sind keine sichere Kirche“, sagte Nora Steen, Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein. Präses Ulrike Hillmann warf die Frage auf: „Steht es uns noch zu, von der Liebe Gottes zu sprechen?“

 

Die Landessynode diskutierte im Anschluss als erste Landeskirche in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) über die Konsequenzen aus der ForuM-Studie. Dazu stellte Rainer Kluck, Leiter der Stabsstelle Prävention, in seinem Abschlussbericht fest, dass die Nordkirche seit dem Fall Ahrensburg 2010 „eine steile Lernkurve“ gemacht habe. Die Erkenntnisse der Studie sind laut Kluck „ein Schatz, der gehoben werden muss“. Dieser Prozess brauche Zeit, es bedürfe der Prüfung der derzeitigen Präventions- und Interventionsinstrumente, und es sei wichtig, „dass wir den Betroffenen zuhören“, betonte Kluck.

 

In ihrem Statement zur ForuM-Studie betonte Präses Hillmann: „Wir können nichts wiedergutmachen.“ Jede noch so ernst gemeinte Entschuldigung sei nur ein Anfang. Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt erklärte: „Wir brauchen einen grundlegenden Kulturwandel.“ Dieser müsse von allen gemeinsam gewollt und gestaltet werden.

 

Auf der Tagesordnung stand zudem der Sprengelbericht zum Thema „Verletzliche Kirche" von Bischof Tilman Jeremias und weitere Berichte. Der Beschluss zu einem „Kirchengesetz über die Widmung und Entwidmung von Kirchen“ ist aus Zeitgründen verschoben worden.

Quelle: Nordkirche/epd