Tagung der Pommerschen Kirchenkreissynode im Überblick Zukünftig nur noch 55 Synodale

Die Synode des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises tagte am Sonnabend im Greifswalder KulturBahnhof.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

13.11.2022 · Greifswald. Pommersche Kirchenkreissynode: Haushalt 2023 verabschiedet / Einheitliches Arbeitsrecht in der Nordkirche / Anzahl der Synodalen reduziert / Pröpstewahlausschuss eingesetzt / Bildung von Pfarrsprengeln / Ergebnisse der AG Pfarramtsassistenz

Am gestrigen Sonnabend fand die 10. Tagung der II. Synode des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) statt. Die Tagung begann mit einem Gottesdienst in der Greifswalder St.-Jacobi-Kirche und wurde anschließend im KulturBahnhof fortgesetzt. Von den 66 Synodalen des Kirchenkreises nahmen 56 an der Tagung teil. Die Synodalen beschlossen den Haushaltsplan 2023 und machten den Weg für ein einheitliches Arbeitsrecht in der Nordkirche frei.

 

Größe der künftigen Synode

 

Die Synodalen beschlossen zur Einsparung von Ressourcen, die Größe der künftigen III. Synode zu reduzieren. Die derzeitige II. Synode hat 66 Mitglieder. Künftig werden es nur noch 55 Synodale sein. Damit umfasst die pommersche Synode dann die gleiche Anzahl an Synodalen wie die Synode des benachbarten mecklenburgischen Kirchenkreises.

 

Pröpstewahlausschuss eingesetzt

 

Die Kirchenkreissynode bildete einen Wahlausschuss für die Wahl der Pröpstin oder des Propstes der Propstei Pasewalk bestehend aus dem Bischof im Sprengel, einem Mitglied der Kirchenleitung sowie aus vier Ehrenamtlichen, zwei Pastorinnen oder Pastoren, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sowie aus vier Stellvertretenden. Dem Wahlausschuss gehören neben Bischof Tilman Jeremias und Sylvia Giesecke für die Kirchenleitung nach erfolgter Wahl folgende Personen an: Iris Heidschmidt, Dr. Verena Hoffmann, Jaspar von Maltzahn, Thomas Vater, Pastorin Katrin Krüger, Pastor Matthias Gienke und Johanna Hertzsch. Bischof Tilman Jeremias erläuterte den Synodalen zuvor das Wahlverfahren. Da Propst Andreas Haerter zum 1. Dezember 2023 in den Ruhestand eintrete, werde ein Wahlverfahren in Gang gesetzt, für das ein Wahlausschuss aus sieben Synodalen zu bilden sei, so der Bischof.

 

Frauen zur Kandidatur für pröpstliches Amt ermutigen

 

Der Pröpstewahlausschuss habe die Aufgabe, sich Gedanken zu machen, wer für das Amt des Pasewalker Propstes oder der Pröpstin geeignet sein könnte und auf diese Personen zuzugehen, so der Bischof. Zudem seien Pastorinnen und Pastoren bis zum Bewerbungsschluss am 15. Januar 2023 aufgerufen, sich zu bewerben. Der Ausschuss sichtet die Bewerbungen, führt Gespräche und formuliert einen Wahlvorschlag aus in der Regel zwei Personen, die auf der Frühjahrssynode 2023 gewählt werden. Es werde vor der Synode Vorstellungsgottesdienste geben, in denen sich die Gelegenheit für die Synodalen bieten wird, mit den Kandidierenden ins Gespräch zu kommen, blickte der Bischof voraus. Sowohl der Bischof als auch mehrere Mitglieder des Wahlausschusses betonten, dass der Schwerpunkt des Wirkens des Ausschusses darauf liegen müsse, Frauen für die Kandidatur zu gewinnen und zu einer Bewerbung zu ermutigen.

 

Bildung von Pfarrsprengeln

 

Die Synode stimmte der Schaffung drei neuer Pfarrsprengel zu. Die betreffenden Kirchengemeinderäte hatten die Bildung der Pfarrsprengel bereits beschlossen beziehungsweise der Pfarrsprengelbildung zugestimmt. Demnach bilden die Kirchengemeinden Franzburg/Richtenberg und Steinhagen einen Pfarrsprengel mit einer gemeinsamen Pfarrstelle im Stellenumfang von 100 Prozent. Der Dienstsitz der gemeinsamen Pfarrstelle ist Steinhagen. Die zweite Bildung eines Pfarrsprengels betrifft die Kirchengemeinden Ahrenshagen, Damgarten-Saal, Lüdershagen und Semlow-Eixen. Der Sprengel hat drei gemeinsame Pfarrstellen, zwei im Stellenumfang von 100 Prozent und eine im Stellenumfang von 75 Prozent. Der dritte Pfarrsprengel besteht aus den Kirchengemeinden Katzow, Hohendorf, Neu Boltenhagen und Wolgast mit zwei gemeinsamen Pfarrstellen im Stellenumfang von jeweils 100 Prozent und dem gemeinsamen Dienstsitz in Wolgast. Die Haushalte der Kirchengemeinden in den drei Sprengeln werden weiterhin getrennt geführt. „Die Bildung von Pfarrsprengel dient dazu, die Eigenständigkeit der Kirchengemeinden zu bewahren, gleichzeitig aber auch das Zusammenwachsen und die Entstehung von Synergien zu fördern“, sagte Propst Gerd Panknin zu diesen Beschlüssen. Dennoch sei klar, dass diese Prozesse auch vor dem Hintergrund sinkender Mitgliederzahlen und fehlender Fachkräfte gesehen werden müssten und diese Entscheidungen darum bei aller positiven Ausrichtung auf die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit der Gemeinden nicht einfach seien, so der Propst.

 

Ergebnisse der AG Pfarramtsassistenz

 

Die AG Pfarramtsassistenz stellte der Synode ihre Ergebnisse vor. Der Projektzeitraum der Pfarramtsassistenz, die Pastorinnen und Pastoren von Verwaltungstätigkeit entlastet, endet nach sechs Jahren zum Ende des Jahres 2023. Wie geplant seien die Mittel für dieses Projekt ausgeschöpft, für die Finanzierung eines weiteren Projektzeitraums gebe es keinen Spielraum, erläuterte Pastor Michael Mahlburg die Ergebnisse der AG den Synodalen. Um diese wichtige Entlastung dennoch zumindest punktuell über diesen Zeitpunkt hinaus fortführen zu können, erteilte die Synode nach intensiver Diskussion dem Kirchenkreisrat und dem Finanzausschuss den Auftrag, zu überprüfen, ob im Falle von Vakanzen die Kosten für die Pfarramtsverwaltung in den von diesen Vakanzen betroffenen Kirchengemeinden aus nicht verwendeten Besoldungsmitteln übernommen werden könnten. Die AG Pfarramtsassistenz regte zudem in ihrem Bericht die Kirchengemeinden zur Bildung regionaler Gemeindeverbände an, um gemeinsam hauptberufliche Arbeitsverhältnisse im Bereich der Gemeindeverwaltung zu schaffen.

 

Weitere Tagungsordnungspunkte waren die Änderungen der Kirchenkreissatzung, die Berichte aus dem Kirchenkreisrat und aus der AG Doppik sowie ein Beschluss über ein Konzept zum Erhalt und zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Finanzabteilung. Außerdem stellte sich während der Tagung der neue Landeskirchenmusikdirektor im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Konja Voll, den Synodalen vor. Seine Amtseinführung hatte am 3. April im Greifswalder Dom St. Nikolai während eines Gottesdienstes stattgefunden. Die nächste Tagung der pommerschen Kirchenkreissynode findet am 15. April 2023 statt.

 

Weitere Informationen und Bilder: 10. Tagung der II. Kirchenkreissynode

Quelle: PEK (sk/dav)