Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern bitten um Verständnis und Geduld 3G-Regeln gelten im Gottesdienst

26.11.2021 · Rostock/Stralsund. Mit der in dieser Woche erlassenen neuen Corona-Landesverordnung ist für religiöse Zusammenkünfte, wie beispielsweise Gottesdienste oder Andachten, die 3G-Regel vorgeschrieben. Das heißt: Nur geimpfte, genesene oder getestete Personen können teilnehmen. Zudem müssen Teilnehmende ab sofort während des gesamten Gottesdienstes die Maske aufbehalten und, wenn Gemeindegesang stattfinden soll, den Abstand zueinander von eineinhalb auf zwei Meter erhöhen.

Der jeweilige Nachweis muss vor dem Zugang am Kirchenportal belegt werden. Genesene können das mit einem entsprechenden Nachweis, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Geimpfte weisen ihren Status mit dem gelben Impfpass oder einem Impfzertifikat über eine App nach. Für den Beleg einer negativen Testung gilt, dass die betreffenden Personen idealerweise einen Schnelltest-Nachweis mitbringen. Das erleichtert die Abwicklung für die jeweilige Kirchengemeinde und die Teilnehmenden. Zudem gibt es die Option, vor Ort einen beaufsichtigten Selbsttest zu machen. Hierzu erfolgt die Bitte, ein Test-Set selbst mitzubringen, da nicht überall Test mehr vorhanden sind.

 

Da es durch die Nachweiskontrolle am Eingang zu Wartezeiten kommen kann, werden alle Gottesdienstbesucherinnen und -besucher um Verständnis und Geduld gebeten. Für kirchliche Veranstaltungen, die nicht zur Kategorie religiöser Zusammenkünfte zählen, wie beispielsweise Konzerte, gilt übrigens derzeit in ganz Mecklenburg-Vorpommern die 2G-plus-Regel. Das bedeutet eine Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test.

 

Die neuen Vorgaben stellen die 371 mecklenburgischen und pommerschen Kirchengemeinden vor große Herausforderungen. Seit Beginn der Pandemie haben die Gemeinden sehr verantwortungsvoll gehandelt, zahlreiche Hygienemaßnahmen, Aerosolkonzepte, Abstandregeln und vieles mehr erarbeitet und umgesetzt. Die 3G-Regel für Gottesdienste und Andachten ermöglicht weiterhin die freie Religionsausübung bei gleichzeitiger Unterstützung der Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie. Momentan ist noch ungewiss, in welcher Form die diesjährigen Weihnachtsgottesdienste stattfinden werden. Derzeit ist davon auszugehen, dass viele Kirchengemeinden im Freien feiern werden, es zudem digitale Angebote gibt und Kirchen für Einzelbesuche und Gebet offen stehen.

 

Weitere Informationen: Sonderseite Corona: Hinweise, Maßnahmen, Aktuelles

Quelle: ELKM/PEK (cme/sk)