Sonderseite Corona: Hinweise, Maßnahmen, Aktuelles

Auf dieser Seite informieren wir über dringende Hinweise für Veranstaltungen in Kirchengemeinden und Einrichtungen.
Für uns als Kirche gilt in dieser Situation:

  • wir tragen Verantwortung für die Menschen, die uns anvertraut sind,
  • wir sind aufgerufen zur Fürbitte, besonders für die Kranken und alle, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Dienst tun,
  • wir tun das uns Mögliche, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
  • wir tragen Verantwortung für die Menschen, die uns anvertraut sind,
  • wir sind aufgerufen zur Fürbitte, besonders für die Kranken und alle, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Dienst tun,
  • wir tun das uns Mögliche, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Gegenwärtig verändert sich die Risikoeinschätzung angesichts des sich weiter ausbreitenden Coronavirus täglich. Deshalb können die Nordkirche und wir als Kirchenkreise nur Hinweise (siehe nachstehend) aussprechen, die sich auf den jetzigen Stand beziehen.

Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern die aktuellsten Vorgaben des Landes und die Verlautbarungen und Vorgaben der Landkreise.


Stand: 3. Mai 2022 (Update 21 aktualisiert)Aktuelle Hinweise für Kirchengemeinden in Mecklenburg und Pommern

Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, und Einrichtungen in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern die jeweils gültigen Verordnungen bzw. Vorgaben des Landes und die Vorgaben der Landkreise.

Grundlagen:

Für die Kirchengemeinden im Land Brandenburg verweisen wir zudem auf die Corona-Sonderseite der EKBO die die im Land Brandenburg geltenden Verordnungen berücksichtigt.

 

Letzte Änderungen

Nach Auslaufen der Hotspot-Regelungen aufgrund eines Urteils der Oberwaltungsgerichtes verbleiben ab dem 28. April 2022 nur noch folgende Basis-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern:

  • die Maskenpflicht im ÖPNV
  • die Maskenpflicht für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind)
  • 3G-Testverpflichtungen u.a. für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen

Hinweis: Die neue Corona-Landesverordnung gilt vom 28.4.-26. Mai 2022

Bereits mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes vom 20.03.2022 wurde auch die 3G-Regelung am Arbeitsplatz aufgehoben. Die Pflicht zum Nachweis eines tagesaktuellen Tests für nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitsgeber ist damit entfallen.

Konkret heißt das das für uns als Kirche: Maske und Abstand im Gottesdienst, bei Veranstaltungen, Chorproben etc. sind rechtlich nicht mehr vorgegeben, wären aber natürlich als freiwillige Schutzmaßnahme weiterhin eigenverantwortlich möglich.

Unabhängig von allen Aufhebungen sind alle Bürgerinnnen und Bürger zum Eigenschutz und zum Schutz aller anderen aufgerufen, die grundlegenden Regeln zu Abstand, Hygiene, Atemschutz und Lüftung von Räumlichkeiten (sogenannte „AHAL-Regeln“) zu beachten. Das heißt, jederund jede hat in eigener Verantwortung das persönliche Risiko einer Infektion und das von Kontaktpersonen abzuschätzen. Deshalb wird auch dringend empfohlen, dort eine medizinischen Maske oder Atemschutzmaske zu tragen, wo dies nicht mehr vorgeschrieben ist, insbesondere, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern  nicht eingehalten werden kann.

Zusätzlicher Hinweis:

Nach § 6 der neuen Verordnung kann eine epidemiologische Gefahrenlage erneut festgestellt werden:

Soweit in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage gemäß § 28a Absatz 8 Satz 2 Infektionsschutzgesetz besteht und der Landtag dies sowie die Anwendung konkreter Maßnahmen nach dem Abschnitt II in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt festgestellt hat, finden die Schutzmaßnahmen des § 8 Absatz 3 sowie der §§ 9 bis 19 Anwendung.

 

Grundsätzliche Infos für alle

 

Infektionen vorbeugen - 10 wichtige Hygienetipps (PDF)

Hygienemaßnahmen des Robert Koch Instituts (PDF)

Checkliste für die Versorgung im Nofall (PDF)

Hotline des Bundesgesundheits-Ministeriums: 030 346 465 100

Hotline der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: 116 117

Hotline Sozialministerium MV:
Für Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen: 0385/588 19997, 0385/588 19998 und 0385/588 19999.
Für Fragen zu Pflege und sozialen Einrichtungen: 0385/588 19995.
Alle Hotlines sind wochentags bis 18 Uhr besetzt.

QR Code

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