Corona Kirchengemeinden sollen über Ostergottesdienste entscheiden

26.03.2021 · Hannover. Ähnlich wie an Weihnachten sollen an Ostern die Kirchengemeinden vor Ort je nach Corona-Inzidenz über Präsenzgottesdienste entscheiden. Je nach Region wird es unterschiedliche Regelungen geben. Zusätzlich gibt es mehr Rundfunkgottesdienste.

Die Entscheidung über Präsenzgottesdienste zu Karfreitag und Ostern sollen die einzelnen Kirchengemeinden abhängig von der Corona-Lage treffen. Die Entscheidungen würden "unter Berücksichtigung der pandemischen Situation vor Ort - insbesondere der Inzidenzwerte - verantwortungsvoll getroffen", teilte die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit. In allen Präsenzgottesdiensten gälten strenge Hygiene- und Schutzkonzepte, "die auch der veränderten Situation durch die besonders aggressive Virusmutation Rechnung tragen werden".

 

Damit gelte eine ähnliche Regelung wie an Weihnachten, teilte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Darüber habe bei allen leitenden Geistlichen der 20 Landeskirchen innerhalb der EKD ein großes Einvernehmen bestanden. Die Hygienekonzepte seien seit Weihnachten noch einmal weiter entwickelt worden. "Da, wo es mit Blick auf die Inzidenz und die Situation vor Ort verantwortbar ist, wird es neben digitalen Angeboten auch Präsenzgottesdienste geben", sagte der Sprecher.

 

Die Nordkirche riet ihren Gemeinden, ab einer Inzidenz von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern Gottesdienste digital zu feiern, wie Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt mitteilte. In den katholischen Gemeinden im Erzbistum Hamburg sollen zu Ostern Gottesdienstbesuche mit einer begrenzten Anzahl von Menschen möglich sein, wie das Erzbistum erklärte. Die Lippische Landeskirche empfahl ihren Kirchengemeinden wegen der hohen Inzidenz von 190, ab sofort auf Präsenzgottesdienste zu verzichten, erklärte das Landeskirchenamt in Detmold.

 

Zuvor hatte die Bundesregierung die aktualisierten Beschlüsse ihrer Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder veröffentlicht, in dem der ursprünglich vorgesehene Passus zur Osterruhe fehlt. Auch die Bitte an die Kirchen, Gottesdienste nur virtuell durchzuführen, ist in dem Beschluss nicht mehr enthalten. Evangelische und katholische Kirche sowie der Zentralrat der Juden waren von der Bitte überrascht worden und hatten auf ihre Hygienekonzepte verwiesen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Mittwoch erklärt, die Verordnungen zur Umsetzung der umstrittenen Osterruhe von Gründonnerstag bis Ostermontag zu stoppen.

 

"Auch die diesjährige Karzeit und die Ostertage werden von der Corona-Pandemie geprägt sein", erklärte die EKD. "Von umso größerer Bedeutung ist es, die Osterzeit als Zeit des Trostes und der Hoffnung zu gestalten." Karfreitag und Ostern sind zentrale Feiertage des Christentums. Christen erinnern an diesen Tagen an die Kreuzigung und Auferstehung Jesu Christi.

 

Explizit wurde auf die Angebote im Hörfunk, Fernsehen und Internet verwiesen. Auf der Themenseite www.ostergottesdienste.de bündelt die EKD Informationen und Impulse rund um die Karwoche und Ostern. In einer Datenbank haben die Landeskirchen eine Auswahl an Gottesdiensten zusammengetragen. Die katholischen Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichte am Donnerstag ebenfalls Informationen zu ausgeweiteten Rundfunk- und Internetgottesdiensten. Die Angebote für die Kar- und Ostertage der Bistümer seien im Themendossier Ostern auf www.dbk.de/themen/ostern-2021 zusammengefasst, hieß es in einer Mitteilung.

Quelle: epd