Pressemitteilung vom 9. April 2010Landesbischof: „Wir erwarten eine neue Bäderverkaufsverordnung“

08.04.2010 | Schwerin (cme). „Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eine neue Bäderverkaufsverordnung vorlegt. Wir erwarten, dass diese einen Sonntagseinkauf entsprechend der Landesverfassung, des Ladenöffnungsgesetzes und des Grundgesetzes gestattet.“ Dies sagte heute (9. April 2010) Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn und betonte nochmals: „Einer maßvollen Bäderregelung für bestimmte Kur- und Tourismusorte wird sich die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs auch künftig nicht verschließen, da uns auch die touristische und wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes am Herzen liegt.“ Bei der Klage der Kirchen sei es „um die zu weitgehende Ausgestaltung der Verordnung gegangen“.

 

Der Landesbischof erinnerte daran, dass laut Grundgesetz der Sonntag „wegen der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen ist – unabhängig davon, ob diese Christen sind oder nicht. Es geht um kein kirchliches Sonderrecht, sondern um die Einhaltung der geltenden Rechtsnormen. Der Sonntag ist ein gesamtgesellschaftliches Kulturgut. Wir sind in diesem Zusammenhang dankbar für die Menschen, die beispielsweise als Ärzte, Schwestern, Pfleger, Polizisten, Feuerwehrmänner, Gastronomen oder Servicemitarbeiter an Sonntagen ihren Dienst für die gesamte Gesellschaft versehen. Allerdings sollte dieser Personenkreis möglichst begrenzt bleiben.“