Presseinformation vom 20. November 2010Landessynode fasst nach dritten Lesungen diverse Beschlüsse

20.11.2010 | Plau (cme). Nach dreitägigen Beratungen beschloss die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs heute (20. November 2010) in Plau am See mehrere Kirchengesetze. Mehr dazu, unter anderem alle Anträge, Presseinformationen, Fotos etc., finden sich im Internet unter www.kirche-mv.de.

 

Beschlüsse der Landessynode im Überblick:

1. Haushalt bis zur Nordkirche beschlossen

Nach der dritten Lesung einstimmig verabschiedete die Synode das Haushaltsgesetz zum Finanzplan bis zur geplanten Bildung der Nordkirche zu Pfingsten 2012. Mit 54.824.900 Euro liegt das Volumen des Haushalts der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs für 2011 um gut 3 Millionen Euro höher als im laufenden Jahr, so Olaf Johannes Mirgeler, Leiter des Finanzdezernats im Oberkirchenrat., Der Sonderhaushaltsplan weist eine Höhe von 677.000 Euro auf, der für die Umsetzung von strukturellen Veränderungen in der Landeskirche vorgesehen ist.

Zugleich stimmten die 57 Synodalen dem so genannten Rumpfhaushalt für 2012 zu, der ein Volumen in Höhe von 22.535.900 Euro aufweist und den Sonderhaushaltsplan, der in Einnahmen und Ausgaben mit je 282.300 Euro ausgewiesen ist.

Ebenfalls ein Ja gab es für eine einheitliche Handhabung beim Gemeindekirchgeld im Zuge der Nordkirche. Darüber hinaus fassten die Synodalen die Kirchensteuerbeschlüsse 2011 für Mecklenburg und Brandenburg.

 

Mehr zum Inhalt und zum Hintergrund dazu in den Presseinformationen „Landessynode berät Finanzhaushalt bis zur Nordkirche“ und „Gemeindekirchgeld: Verfahren soll im Zuge der Nordkirche angeglichen werden“ vom gestrigen Tag.

 

 

 

 

2. Weg für neues Synoden-Wahlgesetz frei

„Es ist keine schöne Brücke, aber eine die tragen kann.“ So warb Dr. Stefan Mahlburg vom Rechtsausschuss der Landessynode um Zustimmung für das Kirchengesetz zur Zusammensetzung und zur Neuwahl der XV. Landessynode im kommenden Jahr. Mit Mehrheit, bei 1 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, passten die Synodalen das bisherige Wahlverfahren so an, dass die Möglichkeit besteht, dass die neu gewählte XV. Landessynode mit Inkrafttreten der Verfassung der Nordkirche als Kirchenkreissynode weiterarbeiten könnte. Allerdings mit einer wesentlichen Änderung: Die Synodalen stimmten mehrheitlich für eine zahlenmäßig größere Synode. Der Gesetzentwurf sah ursprünglich 44 Synodale vor, jetzt sollen es 55 Frauen und Männer sein.

Hintergrund: Die reguläre Legislatur der jetzigen Synode läuft am 11. Januar 2012 aus. Die Gründung einer Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und das Inkrafttreten der Verfassung sind aber erst für Pfingsten 2012 vorgesehen. Aus der jetzigen Landeskirche wird dann gegebenenfalls der Kirchenkreis Mecklenburg, in dem eine Kirchenkreissynode zu wählen ist.

 

Mehr zum Inhalt und zum Hintergrund dazu in der Presseinformation „Ein Gesetz für zwei mögliche Fälle“ vom gestrigen Tag.

 

3. Änderung des Fusionsvertrages umstritten, aber letztlich beschlossen

Die mecklenburgische Landessynode hat nach Diskussionen den Weg für eine Änderung des Fusionsvertrages zur Bildung einer gemeinsamen evangelischen Kirche im Norden frei gemacht. Mehrheitlich (39 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen) stimmten die Synodalen für eine entsprechende Vorlage. Die Änderung ist notwendig, da der zur Fusion notwendige Verfassungsentwurf mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossen werden muss. Hierzu gehört auch das Einführungsgesetz in dem eigenständige Kirchengesetze gebündelt werden, darunter das Bischofswahlgesetz, die Kirchengemeindeordnung sowie das Finanzgesetz. „Im Zuge der Erarbeitung dieser Entwürfe hat sich gezeigt, dass bei der Entstehung der Nordkirche zu Pfingsten 2012 weitere einfache Kirchengesetze vorliegen müssten“, so Kirchenrat Sebastian Kriedel. Die Befugnis der Verfassunggebenden Synode einfache Kirchengesetze für die Nordkirche zu beschließen, habe bisher gefehlt, teilte er der Synode mit. Diese Lücke ist durch die jetzt beschlossene Vertragsänderung geschlossen worden.

Mehr zum Inhalt und zum Hintergrund dazu in der Presseinformation „Mecklenburgische Synode beriet Änderung des Fusionsvertrages“ vom gestrigen Tag.

 

 

4. Landeskirche stimmt EKD-Gesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses zu

Die mecklenburgische Landessynode hat dem „Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zugestimmt. Das Gesetz zielt auf eine Klarstellung. So trifft es Bestimmungen für die Seelsorge und die Seelsorger, die in besonderer Weise vom staatlichen Recht erfasst sind. Das Gesetz regelt in einer für den Staat eindeutig erkennbaren Weise die Frage, wem ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht und in welchen Fällen ein unbedingtes Beweiserhebungsverbot zu beachten ist. Zugleich setzt das Kirchengesetz Standards für die Wahrung des Seelsorgegeheimnisses im innerkirchlichen Bereich des besonderen Seelsorgeauftrags.

 

Mehr zum Inhalt und zum Hintergrund dazu in der Presseinformation „Seelsorgegeheimnis soll besser geschützt werden“ vom gestrigen Tag.