Künftige Nordkirche sucht gemeinsame Namen und BezeichnungenKirchenleitung beriet zudem über den Umgang mit sexueller Gewalt

10.05.2010 | Schwerin (ELLM). Das Thema Nordkirche nimmt mittlerweile bei jeder Sitzung der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs einen breiten Raum ein – so war es auch am vergangenen Freitag (7.Mai 2010) in Schwerin. Schließlich findet Ende Oktober 2010 die 1. Verfassungsgebende Synode in Schleswig-Holstein statt, der bis Frühjahr 2012 zwei weitere Tagungen in Pommern und Mecklenburg folgen. Intensiv beraten derzeit diverse Arbeitsgruppen etwa über den Text der Kirchenverfassung, die Zukunft diakonischer Arbeit oder das neue Erscheinungsbild der künftigen Großkirche im Norden, zu der sich die evangelischen Landeskirchen in Nordelbien, Pommern und Mecklenburg zusammen schließen wollen.

Vieles muss bedacht und verhandelt werden. Dies machten die Berichte aus den Arbeitsgruppen deutlich – beispielsweise beim Thema Namen und Bezeichnungen. Soll es künftig Kirchengemeinde statt Kirchgemeinde heißen, Leitender Bischof statt Landesbischof oder Kirchenvorstand statt Kirchgemeinderat? Speziell dafür will die Kirchenleitung drei Personen für eine Arbeitsgruppe benennen, die gemeinsam mit den Vertretern der beiden anderen Kirchen einen Vorschlag unterbreitet.

 

Informiert: Kirchen im Norden auf Dresdner Kirchentag gemeinsam präsent

Gemeinsam wollen die drei Kirchen im Norden sich bereits im kommenden Jahr auf dem Kirchentag in Dresden präsentieren und „zugleich für den Hamburger Kirchentag 2013 werben“, informierte Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn, der Vorsitzender der Kirchenleitung ist.

 

Beraten: Hilfe für Opfer und klares Regelwerk

Klare Regeln gibt es in der Mecklenburgischen Landeskirche für den Umgang mit sexueller Gewalt * und für die Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in der Evangelisch- Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs. Darüber hat die Kirchenleitung bei ihrer Tagung ebenfalls beraten und betont, dass „der Schutz und die Hilfe für die Opfer absoluten Vorrang genießt“. Im Bedarfsfall vermitteln Landeskirche und Diakonisches Werk auf Wunsch von Betroffenen seelsorgliche Hilfe und Beratung – beispielsweise über die vier Opferberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern (im Internet unter: www.opferhilfe-mv.de).

 

Die Prävention von sexueller und körperlicher Gewalt beschäftigt die Gremien der Landeskirche seit Jahren. So änderte die Landessynode im November 2007 das Kirchengesetz über die Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Konkret fügten die Synodalen den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zu. Im November 2009 legte das Amt für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (AKJ) eine Handreichung für den Umgang mit Kindeswohlgefährdung vor, die allen Pfarrämtern und pädagogischen Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt wurde. Die Broschüre gibt Hinweise, wie Notsituationen erkannt werden und wie der Schutzauftrag bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt wird. Darüber hinaus wird zurzeit im AKJ eine Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtlich Tätige im Kinder- und Jugendbereich erarbeitet.

 

Entsprechend den Leitlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Mecklenburgische Landeskirche im März 2010 für Betroffene eine juristische Ansprechpartnerin für den Bereich Kirche benannt. Im Diakonischen Werk der Landeskirche ist ebenfalls eine kompetente Ansprechperson tätig. Mehr Informationen finden sich im Internet unter www.kirche-mv.de (unter Mecklenburg/Umgang sexuelle Gewalt) bzw. www.ekd.de.

 

Beauftragt: Dr. Matthias Kleiminger weiterhin Rostocker Landessuperintendent

Nach Ablauf seiner zwölfjährigen Amtszeit beauftragte die Kirchenleitung Dr. Matthias Kleiminger weiter bis zum 30. Juni 2012 mit dem Dienst des Landessuperintendenten im Kirchenkreis Rostock. Vor dem Hintergrund der geplanten Fusion zur Nordkirche, durch die die jetzigen fünf Kirchenkreise der Mecklenburgischen Landeskirche aufgelöst werden, und im Einvernehmen mit dem Kirchenkreisrat Rostock hatte die Kirchenleitung kein Verfahren zur Neuwahl des Landessuperintendenten eröffnet.

 

Gewünscht: differenzierte Fortbildung für Mitarbeitende im Verkündigungsdienst

Der Fort- und Weiterbildung ihres Personals widmet die Landeskirche ein besonderes Augenmerk. Dafür stehen unter anderem das Kirchliche Bildungshaus in Ludwigslust und ebenso das Pastoralkolleg in Ratzeburg zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Fusion zur Nordkirche berieten die Mitglieder der Kirchenleitung über Eckpunkte, wie und wo künftig differenziertere Angebote speziell für Mitarbeitende im Verkündigungsdienst unterbreitet werden sollten.

 

* Hintergrund:

Seit 2002 gibt es in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geltende Leitlinien für den Umgang mit Fällen von Pädophilie, sexuellem Missbrauch Minderjähriger und Kinderpornografie.

Entsprechend dieser Handlungsmaxime wird innerhalb der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs verfahren. So wird Anschuldigungen und Verdachtsmomenten im Hinblick auf sexuelle Gewalt unverzüglich nachgegangen. Sollte ein Verdacht bestehen, werden betroffene kirchliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sofort vom Dienst suspendiert.

Wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht bereits im Gange sind, erfolgt Strafanzeige. Falls sich ein Opfer gegen eine Anzeige ausspricht, wird das Interesse des Opfers abgewogen. Zugleich darf laut EKD-Leitlinie der Wille des Opfers im Hinblick auf den notwendigen Schutz möglicher weiterer Opfer nicht als „Vetorecht“ gewertet werden.

Eine enge Kooperation mit den Justizbehörden ist selbstverständlich. Parallel wird bei Pastoren oder Pastorinnen von der Landeskirche ein Disziplinarverfahren eröffnet.