Wulf Schünemann wird neuer Landessuperintendent in GüstrowMecklenburgische Kirchenleitung wählte Parchimer Propst in Leitungsamt

09.01.2010 | Schwerin (cme). Der Kirchenkreis Güstrow hat einen neuen Landessuperintendenten: „Die Mitglieder der Kirchenleitung wählten Propst Wulf Schünemann am vergangenen Sonnabend in das kirchliche Leitungsamt“, informierte Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn nach der Sitzung am 9. Januar 2010 in Schwerin. Im Frühjahr werde Propst Schünemann sein Amt und damit die Nachfolge von Fridolf Heydenreich antreten, der im Vorjahr in den Ruhestand gegangen war.

Der 45-jährige Wulf Schünemann ist seit 1992 Pastor der Kirchgemeinde St. Marien in Parchim und seit 2009 Propst der Propstei Parchim. Leitungserfahrung konnte Schünemann, der sein Vikariat in Güstrow absolvierte, in den Vorjahren unter anderem als stellvertretender Landessuperintendent des Kirchenkreises Parchim sammeln. In Rostock geboren und aufgewachsen wuchs bei ihm durch die Junge Gemeinde der Wunsch, in seiner Heimatstadt evangelische Theologie zu studieren. Propst Schünemann ist verheiratet, das Paar hat drei erwachsene Kinder.

 

Hintergrund:

Der Landessuperintendent ist Pastor und Vorsitzender des Kirchenkreisrates. Der Begriff stammt vom lateinischen superintendens für "Aufseher" ab, einer Lehnübersetzung für das griechische episkopos ("Bischof"). Er ist der leitende Geistliche des Kirchenkreises.

 

Der Landessuperintendent nimmt hauptsächlich theologische und seelsorgerische Aufgaben (als "Seelsorger der Seelsorger") wahr. Er ordiniert im Auftrag des Landesbischofs und visitiert Kirchgemeinden. Der Landessuperintendent führt die Dienstaufsicht über die Pastoren und Mitarbeiter. Außerdem berät er den Landesbischof.

 

Die Wahl der Landessuperintendenten regelt das Kirchengesetz zur Ausführung der Kirchenkreisordnung von 1987. Sie werden durch die Kirchenleitung unter Beteiligung des Kirchenkreisrates und des Konventes der Landessuperintendenten gewählt. Die Amtszeit beträgt 12 Jahre.

 

Diskutiert: Zukunft der kirchlichen Medienarbeit im Norden

Im Hinblick auf die für 2012 geplante Fusion der drei Kirchen in Norddeutschland ließ sich die Kirchenleitung über mögliche Strukturen der Rundfunk- und Pressearbeit informieren. „Oberstes Ziel ist es, die Verkündigung des Evangeliums mit Hilfe der Medien zu fördern“, sagte Oberkirchenrat Andreas Flade. Dafür sei der Bereich einer künftigen Kirche im Norden „als gemeinsamer publizistischer Raum zu stärken“. Zugleich müsse der Schwerpunkt auf Themen und Berichte aus den verschiedenen Regionen gelegt werden, um „sowohl die Verbundenheit im Norden zu fördern als auch die regionale Identifikation zu bewahren“, wie Landesbischof von Maltzahn betonte.

 

Beraten: Eckpunkte zum Aussetzen der ACK-Klausel für die Diakonie

Erneut beriet die Kirchenleitung eine Ausnahmeregelung bezüglich einer Anwendung der so genannten ACK-Klausel. Konkret geht es um das passive Wahlrecht der 8600 Diakonie-Beschäftigten in die Mitarbeitervertretungen (MAV). Ein Vorschlag des Oberkirchenrates sieht vor, den Paragrafen 10 des Mitarbeiter-Vertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen in Mecklenburg aussetzen zu können. Damit könnten auch Mitarbeitende, die nicht Glieder einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft sind, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehört, in eine MAV gewählt werden, hieß es. Vorraussetzung dafür ist ein Konzept der jeweiligen Einrichtung zur Weiterentwicklung ihres

diakonischen Profils sowie eine strukturierte Kooperation mit der Landeskirche oder einer ihrer Untergliederungen. Eckpunkte dafür berieten die Mitglieder der Kirchenleitung auf ihrer Sitzung, die jetzt dem Diakonischen Rat zur inhaltlichen Abstimmung weitergeleitet werden. Der Entscheid über eine mögliche Gesetzesänderung soll auf der kommenden Synode fallen.

 

Abgestimmt: Tagesordnung für Frühjahrssynode

Mit dem Präsidium der Synode stimmte sich die Kirchenleitung über die vorläufige Tagesordnung für die Synode ab, die vom 18. bis 20. März nach Plau am See einberufen wird. Beraten werden sollen unter anderem Änderungen verschiedener Kirchengesetze, die Berichte des Landesbischofs und des Oberkirchenrates. Fortgesetzt wird die Lesung zur Errichtung eines Regionalzentrums. Zudem berichten Ausschüsse der Synode über ihre Arbeit.

 

Vorbereitet: Klausur mit bayrischer Kirchenleitung

Die „Veränderungen in den Kirchen 20 Jahre nach der friedlichen Revolution“ stehen im Mittelpunkt, wenn sich Anfang Februar die Kirchenleitungen der evangelisch-lutherischen Landeskirchen von Bayern und Mecklenburg zu ihrer jährlichen Klausur treffen. In diesem Jahr findet der Austausch in Wedendorf und Kirch Grambow statt. Die beiden Landeskirchen und zahlreiche Kirchgemeinden sind seit Jahrzehnten partnerschaftlich miteinander verbunden.