Diskussion über künftige Struktur des Kirchenkreises MecklenburgLandessynode berät ersten Satzungsentwurf / Verabschiedung für 2012 geplant

19.11.2010 | Plau (cme). Mecklenburger sind traditionsbewusst: „Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg“ – so soll der flächenmäßig größte Kirchenkreis der künftigen Nordkirche heißen. Ebenso fortleben sollen „die Formen des Gottesdienstes oder die Praxis der Gemeindearbeit der jetzigen Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs“, sagt Landessuperintendent Karl-Matthias Siegert. Wie der Kirchenkreis – einer von insgesamt 13 in der künftigen Kirche in Norddeutschland - seine Angelegenheiten von Pfingsten 2012 an in eigener Verantwortung regeln kann, legt eine Kirchenkreissatzung fest. Einen ersten Entwurf des Oberkirchenrates und des Strukturauschusses beraten die Synodalen der Mecklenburgischen Landeskirche seit heute Abend (19. November 2010) auf ihrer Herbsttagung in Plau am See.

 

Ein Blick in das 21-seitige Papier des Entwurfes zeigt: Einiges wird sich ändern, darunter Bezeichnungen und Zuständigkeiten. So obliegt die Leitung des Kreiseskreises künftig einer Kirchenkreissynode, die sich aus 44 Synodalen zusammensetzt. Diese wählen wiederum den Kirchenkreisrat, der aus 13 Mitgliedern besteht. „Darunter sind vier Pröpstinnen bzw. Pröpste, denen der leitende geistlichen Dienst im Kirchenkreis übertragen wird“, erläuterte Oberkirchenrat Andreas Flade. Diese vier Personen werden zudem zu einer der vier Propsteien (Wismar, Rostock, Parchim und Neustrelitz) zugeordnet, quasi als Seelsorgebezirke. Als Pröpste übernehmen diese zugleich besondere Aufgaben für den gesamten Kirchenkreis, etwa für Verwaltung oder für die Dienste und Werke. Bestehen bleiben die bisherigen Konventsebenen. Darüber hinaus können Kirchengemeinden zu Regionalverbänden /Kirchenregionen (Arbeitbezeichnungen) zusammengeschlossen werden, um gemeinsame Aufgaben für die Region zu bestreiten.

 

Veränderungen gibt es ebenso in der Verwaltung: Die Landessynode hatte bereits im Frühjahr 2010 beschlossen, eine zentrale Kirchenkreisverwaltung in Schwerin und Außenstellen in Güstrow und in Neubrandenburg einzurichten. Dies findet sich auch im Entwurf der Kirchenkreissatzung wieder. Der Prozess, die bisherigen fünf Kirchenkreisverwaltungen der Landeskirche schrittweise zusammenzuführen, läuft bereits. So nehmen die Verwaltungen in Güstrow und Neubrandenburg seit diesem Herbst bereits die Aufgaben der bisherigen Verwaltung in Rostock mit wahr. Im zweiten Schritt ist im kommenden Jahr geplant, die Kirchenkreisverwaltungen Parchim und Wismar in der zentralen Kirchenkreisverwaltung mit Sitz in Schwerin zusammenzuführen.

 

Der Entwurf und die auf der Synode gestellten Änderungsanträge werden jetzt unter anderem in den Ausschüssen weiter beraten, verabschiedet werden kann die Satzung erst durch die neue Kirchenkreissynode nach der geplanten Gründung der Nordkirche im Frühjahr 2012.