Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Acht wertvolle Orgeln können gerettet werden

25.04.2024 · Güstrow/Rostock.

Von außen sehen sie zumeist noch recht passabel aus, aber im Inneren benötigen die Orgeln in Schwaan, Golm, Feldberg, Körchow, Siggelkow, Rövershagen, Kirch Rosin eine Restaurierung oder wie in Groß Quassow eine Reinigung und eine Holzschutzbehandlung. Darüber hinaus bekommt die Kirche in Pinnow bei Schwerin eine neue Orgel. In diesem Jahr stehen dafür Finanzen bereit. Weitere wichtige Beschlüsse fassten die Mitglieder des mecklenburgischen Kirchenkreisrates kurz vor dem Jahreswechsel.


Mit je einem Drittel an den Gesamtkosten in Höhe von knapp 440.000 Euro beteiligen sich die Kirchengemeinden, der Kirchenkreis Mecklenburg und die Landesdenkmalpflege an der Sanierung von acht wertvollen Kirchenorgeln im Jahr 2021. Zudem stehen insgesamt 234.000 Euro, davon 30.000 Euro vom Kirchenkreis, für eine neue Orgel in Pinnow bei Schwerin zur Verfügung. Das Gros der Gesamtsumme, konkret fast 200.000 Euro, sammelten Kirchengemeinde und Förderverein.

Zusammen mit den Bauobjektlisten 2021 für Kirchen und Pfarrhäuser nahm der Kirchenkreisrat auf seiner letzten Sitzung im alten Jahr die aktuelle Orgelbauliste zustimmend zur Kenntnis. Das Gremium folgte damit den Vorschlägen des Bauausschusses und des Orgelsachverständigen. Mecklenburg gilt als die deutsche Region mit den meisten Orgeln des 19. Jahrhunderts. Und so sind unter den „Königinnen der Instrumente“, die im kommenden Jahr saniert werden, fast alle aus der bedeutsamen Orgelbauperiode zwischen 1840 bis 1918.

Auf den Bauobjektlisten der vier Propsteien Wismar, Rostock, Parchim und Neustrelitz im Kirchenkreis Mecklenburg finden sich insgesamt 62 Projekte, darunter beispielsweise in der Propstei Neustrelitz das Dach der Kirche in Groß Plasten oder die Turmsanierung in Stavenhagen: In der Propstei Parchim sollen der Turm der Kirche Below und die Sanierung des Glockenstuhls in Garwitz in Angriff genommen werden. Das Küsterhaus in Bad Doberan und das Kirchendach in Blankenhagen stehen auf der Bauobjektliste der Propstei Rostock.  In der Propstei Wismar kann in diesem Jahr der Ausbau der Pfarrscheune in Rehna fortgeführt werden und in Lübsee können Turm und Glockenstuhl der Kirche saniert werden.

„Insgesamt für alle Projekte stehen im laufenden Haushaltsjahr insgesamt rund 12 Millionen Euro bereit“, so Kirchenkreisratsmitglied Frank Urbach, der ehrenamtlich ebenso im Bauausschuss des Kirchenkreisrates tätig ist.

Zuschüsse kommen von Bund, Land und Stiftungen

Fördergelder geben Bund und Land. Zuschüsse kommen vom Kirchenkreis Mecklenburg, aber ebenso von Stiftungen, wie etwa der Stiftung „Kirchliches Bauen in Mecklenburg“, der Partnerkirche in Bayern sowie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Genauso bedeutend sind Spenden, die Eigenmittel der jeweiligen Kirchengemeinden und die finanzielle Unterstützung, die von den mittlerweile 128 mecklenburgischen Kirchbau-Fördervereinen für die Rettung der Sakralbauten kommen.

Präzisiert: Richtlinie des C02-Einsparfonds

Der Kirchenkreisrat beschloss, die „Richtlinie für die Förderung aus dem CO2-Einsparfonds des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg“ im Punkt 4 „Voraussetzungen und Umfang der Förderung“ wie folgt neu zu fassen:
Die Maßnahme dient der CO2-Minderung bzw. der Fortbildung zu Klimathemen. Dem Antrag ist ein Beschluss des Kirchengemeinderates zur Maßnahme beizufügen. Der Kirchenkreis bezuschusst bis zu 50 Prozent der Kosten, jedoch nicht mehr als 4.000 Euro pro Maßnahme. Bei besonders innovativen Projekten kann der Zuschuss auf 10.000 Euro erhöht werden. Bei Erstanträgen können 100 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Bei einem Antrag auf Förderung von Maßnahmen an Gebäuden verpflichtet sich der Antragsteller, Ökostrom und -gas aufgrund des Rahmenvertrages des Kirchenkreises mit der WEMAG AG zu beziehen und damit das Energiecontrolling zu gewährleisten. Nach Abschluss der Maßnahme wird eine Abrechnung vorgelegt, die die zweckbestimmte Verwendung der Mittel nachweist.

Zugeordnet: Stiftung als Werk des Kirchenkreises

Der Kirchenkreisrat stimmte der Zuordnung der „Heinrich Behm und Lutz Jastram-Stiftung“ als Werk des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg zu. Zweck der Stiftung ist die Förderung bedürftiger Studierender aus Mecklenburg insbesondere im pastoralen und gemeindepädagogischen Bereich. Der Zweck wird vor allem durch die Gewährung von Zuschüssen für den Lebensunterhalt, hier insbesondere für Kosten für Wohnraum und die Ausbildung verwirklicht. Darüber hinaus wurden Pastor i.R. Lutz Jastram (Schwerin) und Martin Kruth (Rostock) zum 1. April 2021 in den Vorstand der „Heinrich Behm und Lutz Jastram-Stiftung“ berufen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Weitere Personalmeldungen:

Maria Lachmann leitet künftig Pilgerkloster Tempzin
Der Kirchenkreisrat berief Maria Lachmann zum 15. Juni 2021 auf die Leitungsstelle des Pilgerklosters Tempzin. Die Besetzung erfolgt befristet für fünf Jahre im Umfang von 100 Prozent.

Mirgeler folgt Köhler im Nazarenus-Vorstand

Oberkirchenrat Olaf Johannes Mirgeler (Schwerin) beriefen die Mitglieder des Kirchenkreisrates in den Vorstand der Nazarenus-Stiftung. Der Berufungszeitraum beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 17. November 2021. Die Nazarenus-Stiftung wurde am 12. Dezember 2003 errichtet. Zweck der Stiftung ist es, die karitative Arbeit der evangelischen Gemeinden und deren Mitarbeiter in der Republik Kasachstan zu unterstützen. Weitere Vorstandsmitglieder sind Heiner Möhring, Dr. Christa Möhring, Titus Dann und Jutta Gehse. Kirchenrat i.R. Hans-Peter Köhler schied Ende 2020 auf eigenen Wunsch aus dem Gremium aus.

Krankenhausseelsorger für Neubrandenburg

Der Kirchenkreisrat berief Fred Budnik zum 1. Juni 2021 auf die Mitarbeiterstelle für Krankenhausseelsorge am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg mit einem Beschäftigungsumfang von 100 Prozent.

Regionalreferent für Kirchenregionen

Der Kirchenkreisrat stellt Cornelia Gomoll zum 1. April 2021 als Regionalreferentin für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Propstei Rostock, Kirchenregionen Ribnitz-Sanitz und Bad Doberan ein. Die Stelle ist unbefristet und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 Prozent.

Quelle: ELKM (cme)