Januar und Februar 2026 Meldungen aus dem mecklenburgischen Kirchenkreisrat
04.03.2026 · Güstrow. Auf den Sitzungen am 23. Januar und am 24. Februar 2026 in Güstrow fassten die Mitglieder des mecklenburgischen Kirchenkreisrates folgende wichtige Entscheidungen bzw. nahmen Berichte zur Kenntnis:
Vorgelegt: Entwurf einer geänderten Finanzsatzung
KKV-Leiterin Elke Stoepker stellte den aktuellen Entwurf einer novellierten Finanzsatzung vor. Dieser war zuvor in der Begleitgruppe des KKR, in der Verwaltung und im Kreise der Pröpstinnen und Pröpste beraten worden. Der Entwurf wird weiter bersten und der Synode zur Beschlussfassung vorgelegt.
Geändert: Richtlinie für die Genehmigung von Stellenplänen der Kirchengemeinden
Der Kirchenkreisrat beschloss, der nächsten Kirchenkreissynode die Umbenennung der Richtlinie für die Genehmigung von Stellenplänen der Kirchengemeinden des Kirchenkreises Mecklenburg zur Beschlussfassung vorzulegen. Inhaltliche Änderungen sind nicht vorgesehen.
Besetzt: Anne Hala wird zu 25 Prozent Pastorin für Vertretungsdienste
Die vakante 4. Pfarrstelle für Vertretungsdienste im Kirchenkreis mit einem Anteil von 0,25 VbE wird zum 1. Februar 2026 mit Pastorin Anne Hala (Neukloster) besetzt. Dies beschloss das Gremium.
Bereitgestellt: KKR-Projektmittel für den Klimatag am 7. März
Der Kirchenkreisrat beschloss - unter Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2026 - die Verwendung von 6.000 Euro Projektmitteln des Kirchenkreisrates für die Finanzierung des Fachtages für klimagerechtes Wirtschaften „Klima - Kirche - Handeln“ des Kirchenkreises Mecklenburg am 7. März 2026 in Güstrow.
Genehmigt: Nutzungsvertrag zwischen der Kirche Demern und der Kirchliches EnergieWerk GmbH
Der Kirchenkreisrat genehmigte den Beschluss der Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Carlow-Schlagsdorf vom 20. Januar 2026, dass zwischen der Kirche Demern und der Kirchliches EnergieWerk GmbH ein neuer Nutzungsvertrag über bestimmte Flurstücke zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) abgeschlossen wird. Die Kirchliches EnergieWerk GmbH kann sich dazu auch Dritter (Projektentwickler und Anlagenbetreiber) bedienen und zu diesem Zweck Rechte sowie Pflichten aus diesem Vertrag auf diese übertragen.
Zugestimmt: Eckpunkte für die praktische Umsetzung von Segensfeiern an Schulen in evangelischer Trägerschaft“
Die KKR-Mitglieder nahmen die von den pröpstlichen Personen in Abstimmung mit der Schulstiftung und dem Landeskirchenamt vorgelegten angepassten „Eckpunkte für die praktische Umsetzung von Segensfeiern an Schulen in evangelischer Trägerschaft“ (Stand Januar 2026) zustimmend zur Kenntnis.
Begrüßt: Kirchenleitungsmitglied aus Mecklenburg zu Gast im KKR
Pröpstin Carstensen begrüßte Frau Anne Grüttner als mecklenburgisches Mitglied in der III. Kirchenleitung der Nordkirche herzlich als Gast im Kirchenkreisrat. Die Rostockerin ist 58 Jahre alt und bezeichnet sich als passionierte Gottesdienstbesucherin und Chorsängerin. Sie ist im Finanzamt Rostock tätig. Zur Landessynode teilt sie mit, dass sich diese sehr verjüngt hat und die jungen Synodalen sehr engagiert agieren. Die Kirchenleitung hat bisher drei Mal getagt, dabei herrscht ein wertschätzender Umgang miteinander. Sich in die Themen der Kirchenleitung einzuarbeiten, ist allerdings laut Anne Grüttner eine Herausforderung.
Die letzte Tagung der Landessynode hat sich u. a. mit dem Pfarrdienständerungsgesetz befasst und dem Zukunftsprozess der Nordkirche. Neben einem vorhandenen Willen zur Neugestaltung sind auch viele Ängste zu erkennen, was auch zur Vertagung vieler Themen geführt hat.
Beschlossen: diverse Satzungen zur Entscheidung durch die Synode
Das Gremium beschloss die Vierte Satzung zur Änderung der Finanzsatzung, die Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Kirchenregionen im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg, die Siebte Satzung zur Änderung der Kirchenkreissatzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg der Evangelisch-Lutherischen Kirche, die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren bei Inanspruchnahme der Kirchenkreisverwaltung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg und die Richtlinie zur Förderung von Kirchengemeindefusionen im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis der Kirchenkreissynode zur Beschlussfassung vorzulegen.
Besetzt: Krankenhausseelsorgestelle an den Helios Kliniken Schwerin
Die Krankenhausseelsorgestelle an den Helios Kliniken Schwerin (HKSN) wird befristet vom
1. April bis zum 31. Dezember 2026 mit Frau Jessica Lange besetzt. Eine Weiterbeschäftigung wird mit dem Abschluss des Masterstudiums im Bereich Christliche Spiritualität angestrebt. Der Stellenumfang beträgt 100 Prozent einer VbE.
Geändert: Pfarrstelle für Krankenhausseelsorge Westmecklenburg Klinikum
Der Umfang der Pfarrstelle für Krankenhausseelsorge am Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow GmbH wird zum 1. März 2026 von 75 auf 100 Prozent eines vollen Dienstumfanges erweitert. Dieser Beschluss des KKR wird der nächsten Kirchenkreissynode zur Bestätigung vorgelegt.
Hintergrund: Derzeit besteht eine 75 Prozent-Pfarrstelle des Kirchenkreises, die durch eine zusätzliche 25 Prozent-Finanzierung des Hauptbereiches Diakonie der Nordkirche eine 100 Prozent-Anstellung für Pastor Döbler ermöglichte. Der Hauptbereich Diakonie zieht sich aus der bestehenden Finanzierung zum 28. Februar 2026 zurück, das Klinikum übernimmt ab dem 1. März 2026 die 100 Prozent-Finanzierung der Stelle. Um auch Klarheit in den Stellenumfang zu bringen wird die Stelle auf 100 Prozent eines vollen Dienstumfanges erweitert.
Angenommen: Jahresabschluss 2024
Der Kirchenkreisrat nahm den Jahresabschluss 2024 des Kirchenkreises Mecklenburg ab und legt diesen Jahresabschluss der Kirchenkreissynode zur Kenntnis vor.
Beantragt: Projekte zur Förderung aus dem Tourismusfonds der Nordkirche
Der Kirchenkreisrat beschloss folgende Anträge an die Landeskirche (Tourismusfonds) weiterzuleiten:
Antrag der Kirchengemeinde Lohmen zur Profilierung eines zeitgemäßen Gästehauses im ehemaligen Pfarrwitwenhaus mit „Gruppen- & Eventküche“ in Lohmen Antrag der Kirchengemeinde Bützow zur Verbesserung der Infrastruktur in der Kirche durch den Einbau einer Pantry-Küche Antrag der Kirchengemeinde Lohmen für eine Konzepterstellung „Natur-Park-Kirche Kirch Kogel“
Beschlossen: ZKD soll in den Nikolai-Kirchturm umziehen
Der Kirchenkreisrat beschloss den Standort des Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg (ZKD) nach Ende des bestehenden Mietvertrags mit der Hansestadt Rostock, am 30. September 2028, vom Alten Markt 19 in Rostock in den Turm der Nikolaikirche Rostock zu verlegen und mit der Nikolaikirche Rostock einen Mietvertrag mit einer Mietdauer von 15 Jahren und einem Optionsrecht von 2x5 Jahren abzuschließen.
Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg finanziert die Herrichtung der Räume mit 1.400.000 Euro aus der für diesen Zweck gebildeten „Investitionsrücklage unbewegliches Vermögen. Das ZKD zahlt Miete. Die Mitnutzung der Gerberkapelle und des Kirchenschiffs erfolgt mietzahlungsfrei bei Übernahme der Betriebskosten in Abhängigkeit der Nutzung.
Vorgelegt: Strukturanpassung der Dienste und Werke
Die vorgelegten Papiere werden zustimmend zur Kenntnis genommen und der Kirchenkreissynode zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In der Diskussion gab es mehrere Anregungen und Vorschläge und Kritiken an den Überlegungen. Pröpstin Carstensen dankte dem synodalen Ausschuss Dienste und Werke für die geleistete Arbeit.
Unterstützt: Projekt „Miteinander in Malchow“ sollte in Kollektenkatalog)
Der Kirchenkreisrat unterstützt das durch die Kirchengemeinde Malchow mitinitiierte Projekt „Miteinander in Malchow“ und befürwortet die Aufnahme in den Kollektenkatalog der Nordkirche.
Hintergrund: Das Projekt ist der Versuch, unter Beteiligung von Kommune, Vereinen und Initiativen und in ökumenischer Zusammenarbeit in den Sozialraum der Stadt Malchow hineinzuwirken und bestehende kirchliche Gebäude für die Zukunft nutzbar zu halten. Gerade in der ländlich und kleinstädtisch geprägten Fläche im Kirchenkreis Mecklenburg können solche gemeinsamen Initiativen das soziale Gefüge einer Region stärken und kirchliche Arbeit im Zusammenhang mit anderen Initiativen präsentieren.
Somit soll hier ein Pilotprojekt gefördert werden, dass im Zuge der Überlegungen zur zukünftigen Nutzung kirchlicher Gebäude ein Beispiel sein kann. Um solche Projekte widerstandsfähig zu machen, bedarf es einer finanziellen Basis. Die Möglichkeit einer Unterstützung durch Aufnahme in den Kollektenkatalog der Nordkirche kann dabei hilfreich sein.
Quelle: ELKM (cme)