Kirchenkreissynodale tagten am Wochenende Mecklenburgische Synode stimmt für Haushaltsplan 2026

Die Synode stimmt ab.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

14.03.2026 · Güstrow/Rostock. Auf ihrer Frühjahrstagung in Güstrow beschloss die Mecklenburgische Kirchenkreissynode am Wochenende (13./14. März 2026) mit großer Mehrheit bei wenigen Enthaltungen den Finanzetat für das laufende Jahr. Der Haushalt des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg sieht für 2026 ein Volumen bei den Aufwendungen (Ausgaben) rund 63 Millionen Euro und bei den Erträgen (Einnahmen) von rund 54 Millionen Euro vor. Der Fehlbetrag wird durch Rücklagen ausgeglichen.

Zum dritten Mal wurde der Haushalt nach den Grundsätzen des kaufmännischen Rechnungswesens (Doppik) aufgestellt. Der überwiegende Teil des Gesamthaushaltes soll direkt in die 172 mecklenburgischen Kirchengemeinden fließen – etwa für Seelsorge, Angebote für Familien, Geflüchtete, Kinder und Jugendliche, Senioren, Personal sowie Bauaufgaben an Kirchen, Pfarrhäusern und Gemeindezentren.

 

Pröpstin Sabine Schümann, zuständig für die Verwaltung, dankte der Verwaltung, dem Finanzbereich, dem Kirchenkreisrat und den Ausschüssen für die Erstellung der Finanzvorlagen und die Begleitung im Prozess der Etataufstellung.

 

Ausgeglichen: Jahresfehlbetrag aus Rücklage

 

Die Ergebnisrechnung weist einen Jahresfehlbetrag aus. „Nach Zurechnung beschlossener Entnahmen und Zuführungen aus Rücklagen aus vorangegangenen Überschüssen ergibt sich ein planerischer Verlust von rund 1,9 Millionen Euro“, erklärte Sabine Schümann. Veränderungen im Laufe des Haushaltsjahres – etwa durch unbesetzte Stellen – könnten den tatsächlichen Fehlbetrag jedoch noch verringern. Das geplante Defizit wird konkret aus der Ausgleichsrücklage des Kirchenkreises gedeckt. „Unterm Strich ist der Haushalt 2026 damit – wie buchhalterisch erforderlich – ausgeglichen“, ergänzte die Leiterin der Finanzverwaltung, Kathrin Thim.

 

Die Einnahmen des Haushalts stammen vor allem aus Kirchensteuern und Staatsleistungen einschließlich Patronatsleistungen. Diese Mittel werden von der Nordkirche zentral erhoben und nach festgelegten Kriterien als Schlüsselzuweisungen an die 13 Kirchenkreise verteilt – für Mecklenburg rund 37 Millionen Euro im Jahr 2026. Das Finanzgesetz erlaubt den Kirchenkreisen, eigene Schwerpunkte bei der Mittelverteilung zu setzen. Die Finanzsatzung des Kirchenkreises Mecklenburg sieht dabei einen Mindestanteil von 13 Prozent der Schlüsselzuweisungen für die Verteilung an die Kirchengemeinden nach Gemeindegliederzahlen vor.

 

Angehoben: Zuweisungen pro Gemeindeglied für alle 172 Kirchengemeinden

 

Seit der Gründung des Kirchenkreises 2012 wurde dieser Anteil regelmäßig erhöht. Für 2026 werden die Zuweisungen an die Kirchengemeinden auf 42,75 Euro je Gemeindeglied angehoben (Vorjahr: 41,50 Euro). Das entspricht rund 18,27 Prozent des Kirchensteueranteils der Schlüsselzuweisungen des Vorjahres beziehungsweise 19 Prozent des geplanten Kirchensteueranteils für 2026.

 

Zum Vergleich: Die in der Finanzsatzung vorgesehenen 13 Prozent entsprächen rechnerisch 29,07 Euro pro Gemeindeglied. Zum Stichtag Ende 2024 gehörten dem Kirchenkreis Mecklenburg rund 138.000 Mitglieder an.

 

Bestätigt: solidarische Verteilung von Vermögenserträgen

 

Darüber hinaus finanziert der Kirchenkreis 80 Prozent der Personalausgaben für Pastorinnen, Pastoren und weitere Mitarbeitende im Verkündigungsdienst der Kirchengemeinden aus den Schlüsselzuweisungen.

 

Auch die Erträge aus kirchlichen Vermögen – insbesondere aus der Verpachtung von Ländereien – werden solidarisch verteilt: 20 Prozent verbleiben in den örtlichen Gemeinden für Pflege und Erhalt der Gebäude; 20 Prozent werden solidarisch für Bauaufgaben im Kirchenkreis eingesetzt und 60 Prozent dienen der Finanzierung der Pfarrbesoldung.

 

Diese Aufteilung ermögliche es, dass sich „jede Kirchengemeinde – unabhängig von der Höhe ihrer eigenen Einnahmen – in gleichem Verhältnis an der Finanzierung von Gebäuden und Pfarrstellen beteiligt“, erläuterte Pröpstin Sabine Schümann. Regionale Unterschiede würden so ausgeglichen – ein Prinzip mit langer Tradition in der mecklenburgischen Kirche.

 

Gemahnt: Rücklagen sind keine Dauerlösung

 

Mit Blick auf das Defizit mahnte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Prof. Tobias Schulze: „Rücklagen sind Sparbücher. Sie sind derzeit noch gut gefüllt – auch zur Finanzierung notwendiger Strukturveränderungen. Doch der Finanzausschuss sieht derzeit nicht, wie sie wieder aufgefüllt werden können.“ Ein dauerhafter Rückgriff auf Rücklagen sei deshalb keine Lösung. Vielmehr müsse die Kirche ihre Aufgaben kritisch prüfen und Prioritäten setzen. „Wir sollten uns verständigen, welches Bild wir von Kirche in zehn bis fünfzehn Jahren haben wollen“, so Schulze. Für das Zentrum Kirchlicher Dienste (ZKD) sei der Kirchenkreis bereits auf einem guten Weg, andere Bereiche müssten folgen.

 

Bereitgestellt: Finanzmittel für zentrale Arbeitsfelder

 

Der Kirchenkreis stellt mit dem Haushalt insbesondere Mittel für wichtige kirchliche Arbeitsfelder bereit – etwa für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Unterstützung geflüchteter Menschen, Fort- und Weiterbildungen von Mitarbeitenden, Klimaschutzprojekte, Baumpflege auf Friedhöfen sowie strukturelle Veränderungen in Kirchengemeinden.

 

Darüber hinaus übernimmt der Kirchenkreis die einheitliche IT-Ausstattung und sorgt für gemeinsame IT-Sicherheitsstandards in Gemeinden und Verwaltung. Pröpstin Schümann: „Damit werden wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen und eine bessere Zusammenarbeit innerhalb des Kirchenkreises geschaffen.“

Quelle: ELKM (cme)