Pommerscher Kirchenkreisrat: Energetische Maßnahmen am Gebäudebestand

19.03.2026 · Weitenhagen. Sitzung des Pommerschen Kirchenkreisrats: Förderrichtlinie für „Klimaschutzfonds“ beschlossen / Weniger Bürokratie bei Abschluss von Kleinverträgen

Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) beschloss in seiner jüngsten Sitzung, die im „Haus der Stille“ in Weitenhagen stattfand, die Förderrichtlinie für den „Klimaschutzfonds“, mit der das Antrags- und Bewilligungsverfahren für Maßnahmen zum Klimaschutz im Kirchenkreis geregelt wird. Im Doppelhaushalt 2026/2027 ist die Haushaltsstelle „Klimaschutzmaßnahmen“ vorgesehen, die mit jährlich 75.000 Euro ausgestattet ist. Diese Mittel können sowohl durch den Kirchenkreis als auch durch Kirchengemeinden in Anspruch genommen werden. Kirchengemeinden können die Mittel für energetische Maßnahmen am Gebäudebestand, insbesondere für die Umstellung der Heizungsanlagen auf regenerative Energieträger, aber beispielsweise auch für Wärmeschutzfenster oder ähnliche Maßnahmen, einsetzen. Die maximale Fördersumme beträgt 7.500 Euro. Die Antragsstellung durch Kirchengemeinden ist jederzeit möglich, die Bewilligung erfolgt durch ein Gremium, das aus dem Vorsitz des KKR, einem weiteren ehrenamtlichen Mitglied des Kirchenkreisrats, dem Amtsleiter und dem Leiter der Bauabteilung besteht.

 

Weniger Bürokratie bei Kleinverträgen

 

Der Kirchenkreisrat stellte fest, dass die im PEK geschlossenen Kleinverträge mit geringem wirtschaftlichem Wert nicht der kirchenaufsichtlichen Genehmigungspflicht unterliegen. Verbunden ist mit diesem Beschluss eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Klassische Pachtverträge, wie zum Beispiel Landpachtverträge, Jagdpachtverträge, Verträge über Erneuerbare Energien sowie Mobilfunkanlagen, bedürfen weiterhin der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Die im pommerschen Kirchenkreis weit verbreiteten klassischen Kleinverträge, wie beispielsweise Grundstücksmiet-, Nutzungs- und Garagenmietverträge, zählen dagegen nicht dazu, wie der jetzt gefasste Beschluss definiert. Bislang wurden im PEK alle grundstücksbezogenen Verträge mit Ausnahme der Gartenpachtverträge von den Kirchengemeinderäten beschlossen sowie vom Kirchenkreis kirchenaufsichtlich genehmigt. Die Vorgänge zu den Kleinverträgen verursachten erheblichen Verwaltungsaufwand sowohl in den Kirchengemeinden als auch im Kirchenkreisamt, demgegenüber stand ein geringer, oft nicht kostendeckender Ertrag. Der Beschluss dient somit gleichermaßen dem Bürokratieabbau und der Kostenersparnis.

 

Weitere Themen 

 

Der Kirchenkreisrat schlägt der Kirchenleitung der Nordkirche zur Berufung in die Steuerungsgruppe des Zukunftsprozesses die ehrenamtlichen Kirchenkreisratsmitglieder Dorothea ter Veen und Dr. Gerd Albrecht vor. Der Kirchenkreisrat befasste sich in seiner Sitzung außerdem unter anderem mit dem Stand der Digitalisierung, mit Personalfragen und Stellenbesetzungen, mit der Einrichtung einer dauerhaften Personalgruppe, mit Möglichkeiten der Elektromobilität für Dienstfahrten, mit Aufgabenbereichen der Öffentlichkeitsarbeit sowie mit der Vorbereitung der Kirchenkreissynode am kommenden Sonnabend, 21. März. Ferner berichtete Diana Schulmeister dem Kirchenkreisrat aus der von ihr geleiteten Finanzabteilung sowie über den Sachstand in finanziell herausgeforderten Kirchengemeinden. Die nächste Zusammenkunft des pommerschen Kirchenkreisrats findet am 14. April statt.

Quelle: PEK (sk)