Kirchenkreis Mecklenburg Statement zur öffentlichen Erklärung von Markus Johannes Langer

02.07.2026 · Rostock/Schwerin. Zur öffentlichen Erklärung von Kirchenmusikdirektor Prof. Dr. h.c. Markus Johannes Langer vom 1. Juli 2026 geben die Kirchengemeinde St. Johannis Rostock und der Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg folgendes Statement ab:  

Die Kirchengemeinde St. Johannis und der Kirchenkreis Mecklenburg haben kein Interesse daran, die Gründe für die beabsichtigte Beendigung der Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. h.c. Markus Langer öffentlich zu diskutieren. Dies gilt insbesondere deshalb, weil es sich um einen sensiblen arbeitsrechtlichen Vorgang handelt, bei dem die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu wahren sind.

 

Nachdem Herr Prof. Langer selbst den Weg in die Öffentlichkeit gewählt hat, können die Kirchengemeinde und der Kirchenkreis allerdings nicht unkommentiert lassen, dass der Vorgang aus ihrer Sicht keineswegs grundlos oder willkürlich erfolgt ist.

 

In der Nordkirche und damit auch verbindlich für alle Kirchenkreise und Kirchengemeinden gelten einschlägige Vorschriften, die wiederum verbindliche Schutzkonzepte und klare Regeln zum angemessenen Verhältnis von Nähe und Distanz zwischen Mitarbeitenden und Personen, die in einem Vertrauensverhältnis zu ihnen stehen, beinhalten. Diese Regeln gelten selbstverständlich auch im Bereich der Kirchenmusik und im Umgang mit Chorsängerinnen und Chorsängern (Stichwort: Präventionsgesetz).

 

Nach sorgfältiger Prüfung durch die zuständigen kirchlichen Gremien und unter Hinzuziehung juristischer Beratung sind diese zu der Einschätzung gelangt, dass Herr Prof. Langer gegen diese Regeln in erheblicher Weise verstoßen hat. Deshalb bestand Handlungsbedarf. Dabei war und ist es den verantwortlichen Gremien ein wichtiges Anliegen, hinweisgebende Personen zu schützen und eine weitere Belastung der Beteiligten zu vermeiden.

 

Die Entscheidung beruht nicht auf einer moralischen Bewertung des Geschehenen, sondern auf der Vermeidung von Wiederholungsfällen in der Zukunft (Prävention). Vor diesem Hintergrund wurde Herrn Prof. Langer eine Aufhebungsvereinbarung angeboten, die von ihm unterzeichnet wurde (siehe dazu die Presseinformation der Kirchengemeinde St. Johannis vom 8. Juni 2026).

 

Herr Prof. Langer stellt diese Vereinbarung nunmehr rechtlich in Frage. Die kirchlichen Gremien sehen hierfür keine Grundlage. Herr Prof. Langer hat bisher keine Einsicht in die vertraulichen Unterlagen des Präventionsbeauftragten des Kirchenkreises über die Hinweise erhalten. Sie sind ihm jedoch, wie in diesen Fällen üblich, mündlich und ausführlich bekannt gegeben worden.

 

Eine Rückkehr von Herrn Prof. Langer in seine bisherige Tätigkeit und an seine bisherige Wirkungsstätte erscheint der Kirchengemeinde – auch nach der jüngsten öffentlichen Erklärung von Prof. Langer – nicht möglich. Das nötige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig beschädigt. Dazu stellte Pröpstin Sabine Schümann vom Kirchenkreis Mecklenburg fest: „Die Entscheidung, sich zu trennen, war alternativlos.“ Daran hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt nichts geändert.

 

Die Kirchengemeinde und der Kirchenkreis Mecklenburg werden sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und mit Rücksicht auf die hinweisgebenden Personen nicht zu Einzelheiten der erhobenen Vorwürfe äußern.

Quelle: ELKM (cme)