Kirchenkreissynode Mecklenburgische Synodale beschließen Finanzetat für 2024

Die Mecklenburgische Kirchenkreissynode beschloss den Haushalt für das Jahr 2024.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

28.10.2023 · Güstrow. Auf ihrer Herbsttagung in Güstrow beschloss die Mecklenburgische Kirchenkreissynode am heutigen Sonnabend bei einer Enthaltung den Etat für das kommende Jahr. Der Haushalt des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg sieht für das kommende Jahr ein Volumen bei den Einträgen und Aufwendungen von jeweils rund 65 Millionen Euro vor.

„Erstmalig war das Zahlenwerk nach den Grundsätzen des kaufmännischen Rechnungswesens aufgestellt worden. Das Gros soll direkt in die 202 mecklenburgischen Kirchengemeinden für die Arbeit vor Ort, Seelsorge, Angebote für Familien, Flüchtlinge, Kinder- und Jugendliche, Senioren, Personalkosten und Bauaufgaben fließen“, so Präses Dr. Heydemann. Zudem würden 1 Millionen Euro extra für die klimagerechte Sanierung von Gemeinde- und Pfarrhäusern bereitgestellt.

 

Die Erträge (Einnahmen) stammen vor allem aus Kirchensteuern und Staatsleistungen, einschließlich Patronatsleistungen der Länder. Diese werden zentral von der Nordkirche eingenommen und nach festgelegten Kriterien an die 13 Kirchenkreise als Schlüsselzuweisungen – für Mecklenburg rund 41 Millionen Euro für 2023 - verteilt. Das Finanzgesetz ermöglicht diesen allerdings, eigene Schwerpunkte bei der Finanzverteilung und Förderung kirchlicher Arbeit zu setzen. So sieht die Finanzsatzung des Kirchenkreises Mecklenburg einen Mindestbetrag in Höhe von 13 Prozent der Schlüsselzuweisungen zur Verteilung nach Gemeindegliederzahlen an die 202 Kirchengemeinden vor.

 

Aufgestockt: Zuweisungen pro Gemeindeglied betragen fast 48 Euro

 

„Seit 2012, dem Bestehen des Kirchenkreises, war es möglich, im Haushaltsbeschluss jeweils einen höheren Prozentsatz festzulegen“, erinnerte Finanz-Fachbereichsleiter André Kaanen bei der Vorstellung des Etats die Synodalen. Konkret würden so 2024 die Zuweisungen an die Kirchengemeinden auf 40 Euro (Vorjahr 38 Euro) je Gemeindeglied aufgestockt, das entspricht 18 Prozent der Schlüsselzuweisungen. Gemeinsam mit der Aufteilung von Überschüssen des Kirchenkreises, die an die Kirchengemeinden aufgeteilt werden, erhöht sich der Betrag nochmals auf 47,67 Euro je Gemeindeglied.“

 

Zum Vergleich: Die vorgegebenen 13 Prozent der Schlüsselzuweisungen laut Finanzsatzung wären rechnerisch nur 28,46 Euro pro Gemeindeglied. Der Kirchenkreis zählte zum Stichtag der Berechnung rund 148.000 Mitglieder.

 

Solidarisch: Erträge aus Verpachtungen verteilt

 

Darüber hinaus werden 80 Prozent der Personalausgaben für Pastorinnen und Pastoren und weitere Mitarbeitende im Verkündigungsdienst in den Kirchengemeinden aus den Schlüsselzuweisungen vom Kirchenkreis finanziert. Die Finanzsatzung bestimmt zudem, dass 20 Prozent der Vermögenserträge, vor allem aus der Verpachtung von kirchlichen Ländereien, zur eigenen Verwendung in der örtlichen Kirche für die Pflege und Erhaltung der kirchlichen Gebäude verbleiben, 20 Prozent zur solidarischen Verteilung für die Finanzierung von Baumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden im Kirchenkreis Mecklenburg verwendet werden und 60 Prozent zweckentsprechend der Finanzierung der Pfarrbesoldung dienen.

 

„Diese prozentuale Aufteilung ermöglicht, dass jede örtliche Kirche sich unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Erträge in gleichem Verhältnis an der Erhaltung von Kirchen und kirchlichen Gebäuden im Kirchenkreis und an der Pfarrbesoldung beteiligt“, so André Kaanen. So würden regionale Unterschiede in Mecklenburg abgefedert. Dies hat übrigens in der Mecklenburgischen Kirche eine lange Tradition und sich in all den Jahren gut bewährt.

 

Notwendig: Rücklagen zum Ausgleich des Etats

 

Unterm Strich kann der Haushaltplan des Kirchenkreises allerdings nur ausgeglichen dargestellt werden, wenn „eine Rücklage in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro eingerechnet wird“. Finanz-Fachbereichsleiter Kaanen machte allerdings deutlich, dass dieser Verlust wie in den Vorjahren noch durch unterschiedliche Effekte reduziert werden könne. So werden u.a. die Personalkosten so berechnet, als wenn alle Stellen immer besetzt seien, was aber natürlich nicht der Fall sei.

 

Mehr: 16. Tagung der II. Kirchenkreissynode

Quelle: ELKM (cme)