Pommerscher Kirchenkreisrat: Finanzlage bleibt Herausforderung

19.10.2023 · Weitenhagen. Sitzung des Pommerschen Kirchenkreisrats: Vorlage des Haushalts 2024 / Bericht von der Synodalwahl / Anstellungserhöhung für Jugendmitarbeiter / Prävention: Bitte an Landessynode

Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) beschloss in seiner jüngsten Sitzung, die im „Haus der Stille“ in Weitenhagen stattfand, die Einbringung des Haushaltsbeschlusses 2024 - so wie er während der Sitzung dem Gremium vorlag - in die Kirchenkreissynode. Verbunden war dieser Beschluss mit der Bitte um eine entsprechende Beschlussfassung durch die Synode. Den Haushalt des Kirchenkreises, der von der Finanzabteilung vorbereitet und gemeinsam mit dem Finanzausschuss ausgearbeitet worden war, erläuterte den Ratsmitgliedern Diana Schulmeister, Leiterin der Finanzabteilung. Dabei wurde im Hinblick auf die mittelfristige Finanzhochrechnung für die Jahre 2024 bis 2028 deutlich, dass trotz relativ stabiler Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Personalkosten und stetig sinkenden Mitgliederzahlen die Finanzlage des Kirchenkreises auch in den kommenden Jahren eine zunehmende Herausforderung bleiben wird.

 

Finanzierung von Verwaltungsaufgaben

 

Im Rahmen der Beschlussfassungen zum Haushalt 2024 empfahl der Kirchenkreisrat der Synode die Ausschüttung einer Rücklage aus Kirchensteuermehrreinnahmen an die pommerschen Kirchengemeinden, um damit über einen Zeitraum von zwei Jahren den Gemeinden die Finanzierung von Verwaltungsaufgaben zu ermöglichen. Die Anregung dazu hatte der Finanzausschuss gegeben. Diana Schulmeister betonte, dass es sich bei dieser Rücklage um Finanzmittel handele, die sich nach Analyse der zukünftig zu erwartenden Einnahmenentwicklung voraussichtlich nicht wieder aufbauen lassen werden. Ebenfalls einem Vorschlag des Finanzausschusses folgend beschloss der Kirchenkreisrat, der Synode zu empfehlen, einen Baufonds für „Sonstige Kirchen“ aufzulegen, um dem Kirchenkreis einen Handlungsspielraum bei der Unterstützung von Kirchensanierungen zu ermöglichen.

 

Arbeitsgrundlage für die Synode

 

Der Vorsitzende des KKR, Propst Gerd Panknin, lobte die Arbeit der Finanzabteilung und sprach der Leiterin und den Mitarbeitenden der Abteilung im Namen aller Mitglieder des Kirchenkreisrats seine herzliche Anerkennung aus. Besondere Dankbarkeit gelte auch dem Finanzausschuss, der konstruktiv, kreativ und zielführend tätig war und viele Stunden intensiver Arbeit investiert habe, so Gerd Panknin. Der vorgestellte Haushalt ist die Arbeitsgrundlage für die Synodalen, die auf der anstehenden Kirchenkreissynode - die am 18. November in Züssow stattfindet - darüber entscheiden werden.

 

Bericht von der Synodalwahl

 

Propst Gerd Panknin berichtete in seiner Funktion als Stellvertreter des Wahlbeauftragten den KKR-Mitgliedern von der Wahl der III. Kirchenkreissynode. Am Mittwoch, 11. Oktober, wurden die Stimmen im Kirchenkreisamt ausgezählt. „Da die Gewählten und die Nichtgewählten zuerst über den Ausgang der Wahl informiert werden müssen, werden die Namen erst nach Ablauf von zwei Wochen veröffentlicht“, erläuterte der Propst. Er dankte allen Kandidierenden und sprach den Gewählten Gottes Segen für ihre Tätigkeit zu. Ebenfalls dankte er den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die bei der Auszählung bis in die Morgenstunden tätig waren. Wie in vielen Bereichen sei es eine steigende Herausforderung, Menschen zu finden, die sich in verantwortungsvollen Positionen engagieren möchten, so der Propst über die Suche nach Kandidierenden. Besonders freue er sich, dass von den 50 Gewählten zwölf Prozent der Gruppe der „Jungen Menschen“, also der Altersgruppe unter 27 Jahren, zuzurechnen seien. Der Anteil der Frauen in der neuen Synode liege bei 36 Prozent, der Anteil erstmals gewählter Synodaler betrage 44 Prozent. Bei Nachberufungen werde ein besonderer Blick auf Frauen, „Jungen Menschen“ und Menschen mit Sachkompetenz liegen, kündigte Gerd Panknin an.

 

Anstellungserhöhung für Jugendmitarbeiter

 

Um die gemeindepädagogische Arbeit in der Propstei Stralsund weiter zu verstetigen und zu stärken, beschloss der Kirchenkreisrat, die Anstellung von Jugenddiakon Albrecht Stegen befristet und vorbehaltlich der Unterstützung der Kirchengemeinden der Region in Höhe von 8.000 Euro jährlich für die Jahre 2024 und 2025 von 75 auf 100 Prozent zu erhöhen. Die Erhöhung wird durch Kirchengemeinden der Region sowie aus der Personalkostenrücklage des Regionalzentrums finanziert. Albrecht Stegen sei bereits seit Jahren ein sehr geschätzter Mitarbeiter in der Propsteijugendarbeit Stralsund, hieß es zu dem Beschluss seitens des KKR. Mit der Anstellungserhöhung werde die Verlässlichkeit und die Kontinuität der gemeindepädagogischen Arbeit in der Propstei Stralsund erhöht sowie für mögliche künftige Neubesetzungen die Attraktivität der Stelle gesteigert.

 

Prävention: Bitte an Landessynode

 

Im Zuge der Beschäftigung mit Fällen grenzverletzenden Verhaltens durch kirchliche Mitarbeitende, hatte der pommersche Kirchenkreisrat in einer früheren Sitzung festgestellt, dass aus seiner Sicht die Erfordernis besteht, dass kirchenleitende Gremien, in deren Zuständigkeitsbereich derartige Fälle auftreten, zeitnah über die Einrichtung eines Beratungsstabs unterrichtet werden. Bei Wahrung des im Präventionsgesetz festgelegten Schutzes der Betroffenen durch einen einschränkenden, sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit Informationen erscheine eine verallgemeinerte Form der Information darüber, welche Vorwürfe erhoben werden, als vertretbar, so die Einschätzung des KKR. Da die gesetzlichen Regelungen eine derartige Information kirchenleitender Gremien nicht vorsehen, formulierte der KKR per Beschluss die Bitte an die Landessynode, eine Ergänzung des Präventionsgesetzes beziehungsweise der Präventionsgesetzausführungsverordnung zu beschließen, durch die eine Information der zuständigen kirchenleitenden Gremien über die Einleitung eines Interventionsverfahrens nach Paragraf 12 der Präventionsgesetzausführungsverordnung unter Berücksichtigung der im Präventionsgesetz verankerten Schutzinteressen der Betroffenen gewährleistet wird.

 

Dank an ausscheidendes KKR-Mitglied

 

Aufgrund einer beruflichen Neuorientierung entfallen die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß des Kirchenkreissynodenbildungsgesetzes für das bisherige Kirchenkreisratsmitglied Johanna Hertzsch, die als „Mitarbeitenden-Synodale“ in die amtierende Synode gewählt worden war. Das dafür maßgebliche Dienstverhältnis besteht demnach nun nicht mehr. Wie der KKR feststellte, verliert Johanna Hertzsch somit ihr Amt als Kirchenkreissynodale und scheidet damit auch aus dem KKR aus. Ihr Nachfolger im Kirchenkreisrat ist der Synodale Dr. Jens Nielinger. Der KKR sprach Johanna Hertzsch seinen herzlichen Dank für ihr jahrelanges Engagement aus.

 

Vom Jugendpfarramt in die Gemeinde

 

Da Pastorin Tabea Bartels von der Pfarrstelle im Jugendpfarramt im Regionalzentrum kirchlicher Dienste des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises in das Gemeindepfarramt  der Evangelischen Kirchengemeinde Krummin-Karlshagen-Zinnowitz gewechselt ist, entfallen für sie die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß des Kirchenkreissynodenbildungsgesetzes. Tabea Bartels war als „Werke-Synodale im PEK / gewähltes hauptamtliches Mitglied“ in die Kirchenkreissynode gewählt worden. Als Gemeindepastorin entfällt nun ihre Wählbarkeitsvoraussetzung. Der Kirchenkreisrat stellte in seiner Sitzung fest, dass Tabea Bartels somit ihr Amt als Kirchenkreissynodale verliert.

 

Meldestelle für Mitarbeitende eingerichtet

 

Der Kirchenkreisrat beauftragte den Pädagogen Thomas Franke mit der Einrichtung und Führung der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für alle Organisationseinheiten des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises. Das Gesetz ist im Sommer in Kraft getreten. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, dass alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden eine unabhängige Meldestelle einrichten, an die sich die Mitarbeitenden mit jeder Art von kritischer Auseinandersetzung mit den betrieblichen Abläufen wenden können. Laut der Gesetzesbegründung fallen die Kirchen unter den Unternehmensbegriff dieser Vorschrift. Thomas Franke ist auch Vorsitzender der Mitarbeitendenvertretung (MAV) im PEK.

 

Nachfolge in diakonischen Gremien

 

Der Kirchenkreisrat beschloss, den gewählten Propst der Propstei Pasewalk, Philipp Staak, als Vertreter des PEK in den Aufsichtsrat des Diakonischen Werks MV sowie in die Mitgliederversammlung des Pommerschen Diakonievereins zu entsenden. Damit übernimmt Philipp Staak beide Funktionen als Nachfolger von Propst Andreas Haerter, der in den Ruhestand geht. Für Andreas Haerter war es die letzte Teilnahme an einer Sitzung des Kirchenkreisrats. Der KKR-Vorsitzende, Propst Gerd Panknin, überreichte dem scheidenden Pasewalker Propst einen Blumenstrauß und dankte ihm im Namen des Kirchenkreisrats herzlich für seinen beharrlichen und leidenschaftlichen Einsatz, für seine Geduld und seine jahrzehntelange Erfahrung, die er über viele Jahre zum Wohl des Kirchenkreises einbrachte.

 

Kooperation mit Mecklenburg

 

In einem weiteren Beschluss nahm der Kirchenkreisrat die vorgeschlagene Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zentrum Kirchlicher Dienste des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg (ELKM) und dem Regionalzentrum kirchlicher Dienste des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) für die Zusammenarbeit im Projekt „Brückenbauer für Geflüchtete - Kirchliche Flüchtlingsarbeit im Sprengel Mecklenburg und Pommern“ an. Die Kooperation sei ein weiterer bedeutender Baustein der stetig weiter wachsenden Vernetzung der beiden Kirchenkreise, so der KKR zu dem Beschluss.

 

Entsendung in den Stiftungsrat

 

Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 entsendet der Kirchenkreisrat Pröpstin i. R. Helga Ruch als Vertreterin des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises in den Stiftungsrat des Stralsunder Schwesternheimathauses. Der Stiftungsvorstand hatte um die Entsendung einer Vertreterin oder eines Vertreters gebeten. „Das Stralsunder Schwesternheimathaus ist seit Jahrzehnten mit der Pommerschen Kirche beziehungsweise dem Pommerschen Kirchenkreis eng verbunden. Es genießt in Stralsund einen exzellenten Ruf, ist nah bei den Menschen und trägt das Evangelium mit einem diakonischen Auftrag in die Stadt hinein“, so die Vorlage zu diesem Beschluss. Helga Ruch, früher Pröpstin der Propstei Stralsund im PEK und jetzt im Ruhestand, habe sich gern bereit erklärt, die Aufgabe der Vertreterin des pommerschen Kirchenkreises im Stiftungsrat wahrzunehmen, so Propst Gerd Panknin.

 

Auswahl anstehender Termine im PEK

 

Folgende anstehende Termine kamen während der Sitzung des Kirchenkreisrats zur Sprache:

- Vorstellungsgottesdienst mit Oberkirchenrätin Kathrin Kühl, Kandidatin für das Amt einer Pröpstin der Propstei Demmin im pommerschen Kirchenkreis, am Sonnabend, 28. Oktober, um 14 Uhr in der Demminer Kirche St. Bartholomaei.

- Verabschiedung von Propst Andreas Haerter am Sonntag, 29. Oktober, um 14 Uhr in der Pasewalker Marienkirche.

- Verabschiedung der Demminer Propsteisekretärin Rita Biederstedt am Donnerstag, 30. November, um 11 Uhr im Demminer Gemeindehaus am Kirchplatz.

 

Weitere Themen

 

Darüber hinaus befasste sich das Gremium in der Sitzung unter anderem mit weiteren Personalfragen, mit dem aktuellen Stand der Arbeit des Beratungsstabs, mit Beschlüssen zur Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen, mit der Bewilligung eines zinslosen Nothilfe-Darlehens für eine Kirchengemeinde, mit der Auflösung eines Friedhofsverbands, mit der Fortführung der Digitalisierung, mit einem Antrag auf Befreiung von der Residenz- und Dienstwohnungspflicht sowie mit der Bildung von Personalgruppen in anstehenden Stellenbesetzungsverfahren. Die nächste Zusammenkunft des Kirchenkreisrats findet am 7. November 2023 statt.

Quelle: PEK (sk)