Offener Brief Kirchengewerkschaft will Inflationsausgleich für Mitarbeitende

27.01.2023 · Hamburg. Die Kirchengewerkschaft hat leitende Vertreter der Nordkirche angesichts der Inflation gebeten, sich bei den kirchlichen Arbeitgebern für Nachbesserungen des Kirchlichen Arbeitgeberinnen Tarifvertrages (KAT) für 2023 einzusetzen.

„Wir sind in einer außergewöhnlichen und zudem misslichen Situation. Da die Verhandlungen beendet sind und es bereits einen Tarifabschluss für 2022/2023 gibt, haben wir keine Möglichkeit, diese Situation gegebenenfalls zwangsweise durch Schlichtung nachzuzeichnen“, heißt es in einem Offenen Brief der Kirchengewerkschaft, der unter anderem an Synodenpräses Ulrike Hillmann und Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt gerichtet ist.

 

„Es bleibt uns somit nur, an die Moral und Vernunft zu appellieren“, heißt es in dem Schreiben. „Wir können den bisherigen Tarifabschluss vor den Kolleg:innen nicht mehr rechtfertigen, denn der geht an der Realität komplett vorbei und ist unter den augenblicklichen Bedingungen einfach unanständig.“

 

Allerdings blockierten die Vertreter des VKDA (Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland) „unsere Bemühungen und es wird keinerlei Gesprächsbereitschaft bezüglich einer Nachbesserung des Tarifergebnisses signalisiert“, heißt es. „Dies, wohl gemerkt, trotz Erhöhung der erwarteten Kirchensteuereinnahmen.“

 

Der Kirchliche Arbeitgeberinnen Tarifvertrag 2022/2023 wurde Anfang 2022 abgeschlossen. Er sieht den Angaben zufolge eine lineare Erhöhung in Höhe von drei Prozent zum 1. Januar 2022 und eine weitere Erhöhung in Höhe von 1,5 Prozent zum 1. Januar 2023 mit Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 vor.

 

Dieses Tarifergebnis spiegele angesichts der Inflation „nunmehr nicht mehr die tatsächlichen Umstände wider“, so die Gewerkschaft. Die durchschnittliche Inflation habe im Jahr 2022 bei knapp acht Prozent gelegen und werde für das Jahr 2023 voraussichtlich ebenso hoch liegen. Insbesondere einkommensschwache Mitarbeitende, die besonders viel ihres Einkommens für Energie und Lebensmittel aufwenden müssen, seien existenzbedroht.

 

Im Bereich der Diakonie sei eine Nachbesserung bereits gelungen, heißt es in einem Offenen Brief der Kirchengewerkschaft. „Die Kolleg:innen erhalten hier zusätzlich zu dem bereits verhandelten Ergebnis zum 1. April 2023 eine weitere Erhöhung in Höhe von 1,6 Prozent, in der Abteilung 3 (stationäre und ambulante Pflege) in Höhe von drei Prozent“, heißt es.

 

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt und Landessynodenpräses Ulrike Hillmann signalisierten Verständnis für das Anliegen des Briefes. „Beide plädieren dafür, das Gespräch mit dem weiteren Adressatenkreis zu suchen“, teilte die Nordkirche auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit.

Quelle: epd