Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Vier weitere Pfarrstellen für Vertretungsdienste

15.02.2023 · Güstrow. Die Kirchenkreissynode möge vier weitere 100 Prozent-Pfarrstellen für kirchengemeindliche Vertretungsdienste im Kirchenkreis unbefristet errichten. Diesen Vorschlag wird der mecklenburgische Kirchenkreisrat im Frühjahr der Synode vorlegen.

Hintergrund: Vier Vertretungspfarrstellen in einem Umfang von drei Vollzeitstellen gibt es bereits, der Bedarf ist allerdings gestiegen. Der Einsatz der Inhaber:innen dieser Pfarrstellen ist bei Vakanzen, Elternzeiten oder Sabbatzeiten in den Propsteien Neustrelitz, Parchim, Rostock und Wismar vorgesehen. Regelungen zum Einsatz von in dieser Weise beauftragten Pastorinnen und Pastoren soll die jeweilige Pröpstin oder der jeweilige Propst treffen.
 
Die Begründung: Die Anzahl von Vakanzen (ubesetzte Pfarrstellen) in den Propsteien (aktuell Neustrelitz 4, Parchim 9, Rostock 3, Wismar 5) stellen die verantwortlichen Pröpstin/Pröpste zunehmend vor große Herausforderungen, verantwortbare Vakanzregelungen für die verbliebenen Pastorinnen und Pastoren zu finden. Fehlende Bewerbungen auf freie Pfarrstellen und die bevorstehende Ruhestandswelle der geburtenstarken Jahrgänge der frühen 1960er-Jahre werden die Situation in den nächsten Jahren deutlich verschärfen.
 
Mit dem Instrument der „Vertretungspfarrstellen“ ist der Pröpstin/den Pröpsten eine Möglichkeit gegeben, schnell und unkompliziert Lösungen zu finden. Der Dienst einer Vertretungspastorin/ bzw. eines Vertretungspastors in einer oder mehreren vakanten Kirchengemeinden ist immer nur die zweitbeste Lösung, schützt aber die verbliebenen Pastorinnen und Pastoren auf regulären Stellen vor Überlastung. Der Einsatz von  Vertretungspastor:innen soll zu jeweils 100 Prozent in den Propsteien erfolgen. Der Kirchenkreis verfügt über ausreichend finanzielle Mittel, um diese Stellen finanzieren zu können.
 
Verwendet: Forsteinnahme für künftigen KirchenKlimaWald


Durch die Kirchliche Forstbetriebsgemeinschaft MV wurden dem Kirchenkreis Mecklenburg 5.102,72 Euro für erfolgten Holzeinschlag auf kirchenkreislichen Flächen überwiesen. Dem Vorschlag, die Mittel zur Schaffung eines KirchenKlimaWaldes einzusetzen, stimmten die Mitglieder des Kirchenkreisrates zu. Das Projekt „KirchenKlimaWald“ wird derzeit von der Liegenschaftsabteilung der Kirchenkreisverwaltung, der Kirchliche Forstbetriebsgemeinschaft MV und der Pressestelle des Kirchenkreises erarbeitet.
 
Berufen: Pastorin Antje Ahlhelm weiterhin Krankenhaus-Seelsorgerin


Der Kirchenkreisrat verzichtete auf die Ausschreibung der 1. Pfarrstelle des Kirchenkreises Mecklenburg für Krankenhauseelsorge am Universitätsklinikum Rostock, Stellenumfang 50 Prozent, und berief anschließend Pastorin Antje Ahlhelm zum 1. Dezember 2023 für weitere acht Jahre, bzw. bis zum Eintritt in den Ruhestand, auf diese Stelle.
 
Besetzt: Fortbildungsbeirate im Kirchenkreis Mecklenburg


Der Kirchenkreisrat benennt für die Dauer der Amtszeit des Kirchenkreisrates folgende Mitglieder des Fortbildungsbeirates: Propst Dirk Fey und Janne-Marije Bork.
 
Nachgewählt: Mitglied und Stellvertreter für Geschäftsführenden Ausschuss
Der Kirchenkreisrat wählte Patrick Scott Dingle als synodales Mitglied in den Geschäftsführenden Ausschuss und als Stellvertreterin Gerlinde Haker.
 
Unterstützt: Zuschüsse für Projekte in den Propsteien


Der Kirchenkreisrat unterstützt mit einer Gesamtsumme von 23.500 Euro vier Projekte in den Propsteien. So bekommt das Tagungsheim Groß Poserin 10.000 Euro für Mehrkosten bei der Bewirtschaftung, das Rostocker Taizétreffen 6.000 Euro, der kirchliche Stand auf der Hochzeitsmesse in Rostock wird mit 1.500 Euro unterstützt und für Personalkosten im Kloster Tempzin stehen 6.000 Euro zur Verfügung.
 
Bezuschusst: Landesposaunenfest in Demmin


Für die Durchführung des Landesposaunenfestes 2023 in Demmin stellt der Kirchenkreis Mecklenburg 3000 Euro zur Verfügung.
 
Fortgeführt: Kunstgut wird weiter erfasst


Der Kirchenkreisrat beschloss, die Erfassung und Inventarisierung von Kunstgut der örtlichen Kirchen durch das Dezernat Bauwesen, Bau- und Denkmalpflege der Nordkirche fortzusetzen. Dafür beantragt der Kirchenkreis beim Baudezernat der Landeskirche ein Budget in Höhe von 10.000 Euro und wird parallel die Stiftung Kirchliches Bauen bitten, Mittel in vergleichbarer Höhe wie für 2020 bis 2022 aus den Erträgnissen der Stiftung für die Erfassung und Inventarisierung einzusetzen.
 
Geändert: PfarrGemeindeHaus-Planung in der Kirchenregion Hagenow


Der Kirchenkreisrat genehmigt den Beschluss der Regionalkonferenz der Kirchenregion Hagenow vom 25. November 2022 und beschließt, die Pfarrhäuser in Hagenow, Lübtheen und Vellahn von Kategorie 2 in Kategorie 1 einzustufen, sowie die Stadtkirche Hagenow, als Gebäude mit Pfarrwohnung der Pfarrstelle II und mehreren Gemeinderäumen, in die Liste der Pfarr- und Gemeindehäuser in Kategorie 1 aufzunehmen.
 
Zugestimmt: Bauobjekt-  und Orgellisten geändert und beschlossen


Zum einen stimmten die Mitglieder des Kirchenkreisrates den vom Bauausschuss geänderten Bauobjektlisten für 2022 zu und beschlossen anschließend die neue Bauobjektliste 2023 und die ebenfalls vom Bauausschuss beratene und befürwortete Orgelliste 2023 einschließlich deren Finanzierung.
 
Erhöht: Budget für Neubau des Verwaltungsgebäudes


Eine außerplanmäßige Ausgabe für die Errichtung des Bürogebäudes für die Kirchenkreisverwaltung in Güstrow in Höhe von 370.000 Euro befürworteten die Mitglieder des Kirchenkreisrates. Das zusätzliche Budget soll die zu erwartenden Mehrkosten beim Projekt auffangen.
 
Mit Beschluss des Kirchenkreisrates auf der 47. Sitzung 2022 wurde bereits eine Nachfinanzierung von 10 Prozent der ursprünglich zur Verfügung gestellten Mittel beschlossen, mit der Bedingung, die Anzahl der Arbeitsplätze von 50 auf 60, d.h. um 20 Prozent zu erhöhen. Die finale Kostenprognose zeigt jetzt aber, dass die Mittel nicht ausreichen, um das Vorhaben fertigzustellen. Der Baukostenindex gemäß Statistischen Bundesamt zeigt eine Erhöhung innerhalb eines Jahres von 130 auf 153,4 (Basis 2015 = 100). Dennoch liegen die vom Kirchenkreis zu finanzierenden Kosten pro Arbeitsplatz mit 117.000 Euro noch unter den ursprünglich freigegebenen Kosten von 120.000 Euro pro Arbeitsplatz.
 
Überarbeitet: Pächterfragebogen für Landverpachtungen


Der Kirchenkreisrat beschloss den überarbeiteten Pächterfragebogen, der im Pachtvergabeverfahren, beginnend ab dem 01. Januar 2023, von den Kirchengemeinderäten und den zuständigen Mitarbeiter*innen der Kirchenkreisverwaltung zu verwenden ist.

Quelle: ELKM (cme)