Kirchliche Leitungsgremien konstituieren sich im kommenden Frühjahr Neue Synodale in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern gewählt

Unter Leitung von Monique Buschkowski (links) wurden die Stimmen zur Synodenwahl in Mecklenburg ausgezählt. Auch im pommerschen Kirchenkreis engagierten sich bei der Synodenwahl zahlreiche Helferinnen und -helfer.

Foto: ELKM/C. Meyer

04.12.2023 · Schwerin/Greifswald. Korrektes Wahlverfahren und alle Stimmen ausgezählt: Die Wahlausschüsse in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern hatten in den vergangenen Wochen alle Hände voll zu tun. Die Kirchengemeinderäte in den 341 Gemeinden waren im September zur Stimmangabe aufgerufen. Jetzt steht fest, welchen Personen als neuer Kirchenkreissynodaler oder als neue Kirchensynodale das Vertrauen der Basis ausgesprochen wurde.

Die gewählten Frauen und Männer sind schriftlich informiert worden und hatten anschließend eine Woche Zeit, um gegebenenfalls zu erklären, dass sie die Wahl nicht annehmen. Erst dann standen die endgültigen Wahlergebnisse für die beiden Synoden namentlich fest.

 

Großes Gewicht liegt auf Ehrenamt

 

Wie viele verschlossene Stimmzettelumschläge sind fristgerecht eingegangen? Ist das Wahlprotokoll korrekt ausgefüllt? Sind die Stimmzettel gültig oder nicht? Die Wahlausschüsse der beiden Kirchenkreise samt Helferinnen und Helfern aus den Verwaltungen hatten eine Menge zu beachten und zu prüfen. Aber am Ende stand fest: „Von den 2.254 wahlberechtigten Mitgliedern in den mecklenburgischen Kirchengemeinderäten nahmen 1.497 am Urnengang teil. Es gab verhältnismäßig wenige ungültige Stimmzettel“, so die stellvertretende mecklenburgische Wahlbeauftragte, Monique Buschkowski. Der pommersche Wahlbeauftragte, Marc Engelhardt, kann Ähnliches vermelden: „Von den 1.234 pommerschen Kirchengemeinderatsmitgliedern gaben je nach Wahlgang bis zu 921 ihre Stimme ab.“

 

Vier getrennte Wahlgänge fanden statt

 

Die Wahl der Kirchenkreissynoden fand in getrennten Wahlgängen für die vier Gruppen der Gemeinde-, Pastoren-, Mitarbeitenden- und Werke-Synodalen statt. Demgemäß werden beide Kirchenkreissynoden zu etwa zwei Dritteln aus ehrenamtlichen und zu einem Drittel aus hauptamtlichen Mitgliedern bestehen. Hintergrund: „Ein wichtiges Merkmal der Kirchenverfassung ist es, dass den in den Kirchenkreisen ehrenamtlich Tätigen in kirchlichen Gremien immer die Mehrheit gegenüber den beruflich Tätigen zusteht“, sagt Monique Buschkowski.

 

Einige Synodale werden berufen

 

Die Synoden im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg und im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis zählen jeweils 55 Mitglieder. Allerdings gibt das Wahlgesetz der Nordkirche vor: Von den 55 Mitgliedern wurden 50 gewählt und fünf wurden vom jeweiligen Kirchenkreisrat berufen, um gegebenenfalls noch fehlende fachliche Kompetenzen, den Anteil von Frauen oder von jungen Menschen in der Zusammensetzung der Synode auszugleichen. Gewählt wurden für beide Synoden jeweils 30 Gemeindesynodale, zehn Pastorensynodale, fünf Mitarbeitendensynodale und fünf Werkesynodale. „Die Wahl und die Berufung der Mitglieder erfolgt für sechs Jahre. Jedes volljährige Gemeindeglied konnte als Gemeindesynodale oder Gemeindesynodaler für die Kirchenkreissynode seines Kirchenkreises kandidieren. Für die Wahl der Pastoren-, Mitarbeitenden- und Werkesynodale war zusätzlich das entsprechende Dienstverhältnis zu berücksichtigen“, erläutert Monique Buschkowski. So wie sie, ist auch ihr pommerscher Kollege dankbar, dass sich genügend Kandidatinnen und Kandidaten für die Synodenwahl fanden. Denn neben der Wahl der Kirchenkreissynodalen war auch die Notwendigkeit, genügend Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen, zu bedenken. Ebenso war zu beachten, dass sich Personen entsprechend der Geschlechterverteilung in der Gesellschaft und genügend junge Menschen zur Wahl stellen. „Ich finde es klasse, dass sich so viele Menschen in den Kirchenkreissynoden engagieren, neben ihrem Beruf“, meint Marc Engelhardt.

 

Mehr Frauen und viele Synodale unter 27 Jahren

 

Ein Ergebnis der Wahlen ist, dass im kommenden Frühjahr viele neue Synodale in die beiden Kirchenkreisparlamente einziehen. Im Kirchenkreis Mecklenburg sind dann 35 der 50 Gewählten erstmals dabei. Insgesamt zwölf der neu gewählten Gemeindesynodalen in Mecklenburg sind jünger als 27 Jahre. Es wurden 21 Männer und 29 Frauen in die III. Kirchenkreissynode Mecklenburgs gewählt.


Die Liste gewählter Synodaler samt Stellvertreterinnen und Stellvertreter findet sich unter: www.kirche-mv.de/synode-elkm/mitglieder


Im Pommerschen Kirchenkreis kommen 22 Synodale neu hinzu, 28 Synodale kennen die Synodenarbeit schon. Insgesamt sieben der neu gewählten Gemeindesynodalen in Pommern sind jünger als 27 Jahre. Es wurden 30 Männer und 20 Frauen in die III. Pommersche Kirchenkreissynode gewählt.

 

Die Liste gewählter Synodaler samt Stellvertreterinnen und Stellvertreter findet sich unter: www.kirche-mv.de/synode-pek/mitglieder

 

Die konstituierenden Sitzungen der III. Kirchenkreissynoden finden im mecklenburgischen Kirchenkreis am 15./16. März 2024 und im pommerschen Kirchenkreis am 23. März 2024 statt.

 

Synoden sind Bestandteil demokratischer Kultur

 

Die Kirchenkreissynode ist die Vertretung der Gesamtheit der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke innerhalb des Kirchenkreises, gleichsam eine Art Kirchenparlament. Mindestens zweimal jährlich kommen die Synodalen zusammen, um auf Basis des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises zu beraten und zu beschließen, zum Beispiel Satzungen, den Haushalt und den Stellenplan des Kirchenkreises.

 

Weitere Aufgaben der Kirchenkreissynode bestehen unter anderem aus der Wahl der Pröpstinnen und Pröpste, der Mitglieder des Kirchenkreisrats und der Errichtung, Änderung und Aufhebung von Pfarrstellen. Die Mitglieder der Kirchenkreissynode werden alle sechs Jahre von den Kirchengemeinderäten gewählt. Die Kirchenkreissynoden und ihre Wahlen sind elementarer Bestandteil des demokratischen Aufbaus und Zeichen der demokratischen Kultur der evangelischen Kirchen.

Quelle: ELKM/PEK (cme/sk)