Gehälter Kein Inflationsausgleich für Kirchenmitarbeitende

14.04.2023 · Hamburg/Rostock. Der Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA) hat sich gegen Nachbesserungen des Kirchlichen Arbeitgeberinnen Tarifvertrages (KAT) entschieden. Das bestätigte VKDA-Geschäftsführer Arne Buckentin am Donnerstag auf Nachfrage. Für 2024 hoffe er auf bessere Arbeitsbedingungen. Die Kirchengewerkschaft kritisierte die Entscheidung in einer Mitteilung und forderte einen Inflationsausgleich.

Der Kirchliche Arbeitgeberinnen Tarifvertrag 2022/2023 wurde Anfang 2022 abgeschlossen. Er sieht eine lineare Erhöhung in Höhe von drei Prozent zum 1. Januar 2022 und eine weitere Erhöhung in Höhe von 1,5 Prozent zum 1. Januar 2023 mit Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 vor. Dieses Tarifergebnis spiegele angesichts der Inflation „nicht mehr die tatsächlichen Umstände wider“, teilte die Kirchengewerkschaft bereits Ende Januar mit.

 

Angesichts der Inflation hatte die Gewerkschaft in einem Offenen Brief die leitenden Vertreter der evangelischen Nordkirche aufgefordert, sich bei den kirchlichen Arbeitgebern für Nachbesserungen in 2023 einzusetzen. Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt und Landessynodenpräses Ulrike Hillmann hatten Verständnis für das Anliegen des Briefes gezeigt.

 

"Mehr als eine Klatsche ins Gesicht der Mitarbeitenden"

 

Die Gewerkschaft warf dem VKDA bereits im Januar fehlende Gesprächsbereitschaft bezüglich einer Nachbesserung des Tarifergebnisses vor. „Dies, wohl gemerkt, trotz Erhöhung der erwarteten Kirchensteuereinnahmen“, schrieb sie. Zur jetzt erfolgten Entscheidung teilte sie mit: „Das ist mehr als eine Klatsche ins Gesicht der Mitarbeitenden, die in den letzten Jahren unter immer höherer Arbeitsbelastung und Arbeitsverdichtung zu leiden hatten und gleichzeitig immer größere finanzielle Belastungen zu tragen haben.“

 

VKDA-Geschäftsführer Buckentin sagte, ihm sei bewusst, dass „sicherlich ein gewisser Nachbesserungsbedarf besteht“, man könne jedoch „nur das ausgeben, was man einnimmt“. Dass die Kirchensteuereinnahmen steigen, sei „nominal vielleicht so, aber real nicht“. Die Einnahmen seien zuvor pandemiebedingt gefallen, erinnerte er.

 

Buckentin kündigte an, der VKDA werde die Entwicklung im Öffentlichen Dienst beobachten. Der Verband beginne schon jetzt mit Gesprächen für die nächste Tarifrunde. Buckentin hoffe, dass sich die Arbeitsbedingungen ab 1. Januar 2024 wieder an dem orientieren werden, was im Öffentlichen Dienst gelte.

 

Dass es keine Nachbesserungen des KAT gibt, sorge in der Tarifkommission jetzt für „riesige Enttäuschung“, schrieb die Kirchengewerkschaft. Die Mitarbeitenden erwarteten zu Recht von ihren Arbeitgebenden einen Beitrag, hieß es. „Hier wäre die Inflationsausgleichsprämie ein vom Gesetzgeber geschaffenes gutes Instrument als Alternative zur Gehaltsanhebung gewesen“, heißt es von der Kirchengewerkschaft.

 

Enheitliches Arbeitsrecht in der Nordkirche

 

Für die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern gilt noch bis zum Sommer diesen Jahres mit der "Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung (KAVO-MP)" ein anderer Tarifvertrag als im Westen der Nordkirche. Die Kirchenkreissynoden hatten im vergangenen Jahr nach teils komplizierten Verhandlungen einem einheitlichen Arbeitsrecht in der Nordkirche zugestimmt. Die Mitarbeitenden im Osten der Landeskirche werden in den nächsten Monaten in den KAT übergeleitet.

 

Bisher existierten in der Nordkirche gleichrangig zwei Formen der Arbeitsrechtssetzung. Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein handeln im Rahmen des sogenannten „Zweiten Wegs" Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband den Tarifvertrag aus. In Mecklenburg und Pommern sitzen sich Vertretende der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in einer paritätisch besetzten Kommission in Form des „Dritten Wegs“ gegenüber und verhandeln den Tarifvertrag.

 

Mitarbeitende in MV erhalten 3,5 bis 4,5 Prozent mehr Lohn

 

Die Kommission einigte sich vor Kurzem auf eine lineare Erhöhung der Gehälter für Beschäftigte in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 in Höhe von 4,5 Prozent in den Entgeltgruppen 1-6, in Höhe von 3,8 Prozent in den Entgeltgruppen 7-11 und in Höhe von 3,5 Prozent in den Entgeltgruppen 12-15.

Quelle: epd/kmv