Pommerscher Kirchenkreisrat: Stabile Finanzlage in den kommenden Jahren

06.10.2022 · Weitenhagen. Sitzung des Pommerschen Kirchenkreisrats: Vorlage des Haushalts 2023 / Vorbereitung auf Umsatzsteuerpflicht

Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) beschloss in seiner jüngsten Sitzung, die im „Haus der Stille“ in Weitenhagen stattfand, die Einbringung des Haushaltsbeschlusses 2023 - so wie er während der Sitzung dem Gremium vorlag - in die Kirchenkreissynode. Verbunden war dieser Beschluss mit der Bitte um eine entsprechende Beschlussfassung durch die Synode. Den Haushalt des Kirchenkreises, der von der Finanzabteilung zusammen mit dem Amtsleiter vorbereitet worden war, erläuterte den Ratsmitgliedern Hartmut Dobbe, Leiter des Kirchenkreisamts, der bei seinen Ausführungen von Diana Schulmeister, Leiterin der Finanzabteilung, unterstützt wurde. Der Vorsitzende des KKR, Propst Gerd Panknin, lobte die Arbeit der Finanzabteilung und sprach ihr seine herzliche Anerkennung aus. „Wir sind sehr dankbar, dass die Haushaltspläne ausführlich mit dem Finanzausschuss ausgearbeitet und von diesem befürwortet wurden“, so der Propst. Zudem erfülle es ihn mit besonderer Freude, dass der Haushalt 2023 und die Prognosen für die kommenden Jahre eine stabile Finanzlage für den Kirchenkreis widerspiegeln. Der vorgestellte Haushalt sei eine ausgezeichnete Arbeitsgrundlage für die Synodalen, die auf der anstehenden Kirchenkreissynode - die am 12. November in Greifswald stattfindet - darüber entscheiden werden.

 

Vorbereitung auf Umsatzsteuerpflicht

 

Amtsleiter Hartmut Dobbe informierte den Kirchenkreisrat zudem über den aktuellen Stand der Vorbereitungen auf das Inkrafttreten der Regelungen des Paragrafen 2b des Umsatzsteuergesetzes für kirchliche Körperschaften zum 1. Januar des kommenden Jahres. Dadurch werden künftig auch Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und Institutionen rechtlich wie Unternehmen behandelt. Bislang wurden juristische Personen des öffentlichen Rechts nur als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer angesehen, sofern sie über Betriebe gewerblicher Art verfügten. Ab dem nächsten Jahr sind juristische Personen des öffentlichen Rechts jedoch grundsätzlich unternehmerisch tätig, es sei denn, sie handeln auf öffentlich-rechtlicher Grundlage und es kommt nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen. Der Amtsleiter erläuterte, dass für die Befreiung der Pflichtaufgaben der Kirchenkreisverwaltung von der Umsatzsteuer in den Fällen, in denen Entgelte fließen, die Einführung einer von der Kirchenkreissynode beschlossenen Gebührensatzung sowie der Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge zwischen dem Kirchenkreis und den einzelnen Kirchengemeinden nötig seien. Damit verbunden sei ein erheblicher Verwaltungsaufwand, kündigte Hartmut Dobbe an.

 

Der KKR beschäftigte sich in seiner Sitzung außerdem unter anderem mit umfangreichen Finanzfragen sowie mit der Vorbereitung mehrerer anstehender Stellenbesetzungen und Bewerbungsverfahren. Unter anderem ist die Stelle der Pröpstin oder des Propstes der Propstei Pasewalk zum 1. Dezember 2023 neu zu besetzen, da der derzeitige Propst, Andreas Haerter, in den Ruhestand geht. Der Kirchenkreisrat betonte, dass die Stellenausschreibung für das pröpstliche Amt in Pasewalk eine Leitungsebene betrifft, in der Frauen unterrepräsentiert sind. Frauen seien daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert, so der KKR. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrats findet am 18. Oktober 2022 statt.

Quelle: PEK (sk)