Mecklenburgische Kirchenkreissynode tagte "Haushalt sichert bewährte Gemeindearbeit in schwierigen Zeiten"

1. Wichtige Beschlüsse fasste die Mecklenburgische Synode per Abstimmung, u.a. gab es eine klare Zustimmung für den Haushalt 2023

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

22.10.2022 · Güstrow. Auf ihrer Herbsttagung in Güstrow beschloss die Mecklenburgische Kirchenkreissynode am Wochenende (21./22. Oktober 2022) bei drei Enthaltungen den Haushalt für das kommende Jahr. Der Finanzetat sieht ein Volumen bei den Ein- und Ausgaben von jeweils rund 64 Millionen Euro vor.

Das Gros soll direkt in die 202 mecklenburgischen Kirchengemeinden für die Arbeit vor Ort, Seelsorge, Angebote für Familien, Flüchtlinge, Kinder- und Jugendliche, Senioren, Personalkosten und Bauaufgaben fließen. Zudem erhalten die Kirchengemeinden eine Sonderzuweisung in Höhe von 5 Euro je Gemeindeglied, die helfen soll, höhere Energiekosten und andere Belastungen abzufedern.

 

Mit einem „herzlichen Dank an alle 152.000 Kirchenmitglieder, die mit ihren Kirchensteuern und Spenden den Großteil unserer kirchlichen Arbeit ermöglichen“, eröffnete Propst Marcus Antonioli seine Rede zur Einbringung des Haushaltsplanes 2023. Vor diesem Hintergrund und angesichts, dass die Einnahmen besser als erwartet seien, könne „die bewährte Arbeit in den Kirchengemeinden, in den Diensten und Werken und in Leitung und Verwaltung im Jahr 2023…ohne größere Einschränkungen fortgeführt werden“, so der für Verwaltung zuständige Propst. Mittelfristig stünde der Kirchenkreis allerdings vor der „Notwendigkeit von strukturellen Einsparungen – auch angesichts der demografischen Entwicklung“.

 

Kirchengemeinden bekommen bis 2025 Sonderzuweisungen

 

Anschließend skizzierte Propst Antonioli einige Schwerpunkte des neuen Etats. Wie üblich verteile sich das Gesamtvolumen von rund 64 Millionen Euro zu 60 Prozent für den Gemeindeanteil und zu 40 Prozent für den Kirchenkreisanteil. „Konkret bekommen die Kirchengemeinden im kommenden Jahr insgesamt 45 Euro je Gemeindemitglied, die sich aus 38 Euro Schlüsselzuweisungen und zwei Sonderzuweisungen in Höhe von insgesamt 7 Euro pro Gemeindeglied zusammensetzt. Zudem werden die Sonderzuweisungen aus Überschüssen bis ins Jahr 2025 fortgeführt. In 2023 sind dies 5 Euro je Gemeindeglied“, rechnete der Propst vor. Dies solle auch helfen, die höheren Energiekosten etc. abzufedern.

 

Vorfahrt und mehr Geld für den Klimaschutz

 

Für gewünschte Investitionen in Klimaschutz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Pfarrgemeindehäusern wird der Klimaschutzfond mit 246.000 Euro und der Pfarrgemeindehausfond mit 800.000 Euro ausgestattet. „In der Verwaltung werden zudem weitere E-Autos angeschafft“, blickte Marcus Antonioli voraus.

 

Hintergrund: Im Blick auf das von der Nordkirche beschlossene Klimaschutzgesetz, das bis 2035 Klimaneutralität als Ziel beinhaltet, hatte die mecklenburgische Kirchenkreissynode bereits im Frühjahr 2021 einen eigenen Klimaschutzplan 2030 beschlossen. Das mecklenburgische Papier mit strategischen Zielen beinhaltet im Sinne einer Selbstverpflichtung diverse Klimaschutzziele für die Kirchenkreisebene und Empfehlungen für die 202 Kirchengemeinden. Mehr: www.kirche-mv.de/klimaschutz

 

 

Finanzen für Digitalisierung von Verwaltungsaufgaben

 

Um das Zukunftsthema Digitalisierung, zum Beispiel von Verwaltungsverfahren, gezielt umzusetzen, gibt es ein Konzept, das schrittweise untersetzt wird, so der Propst. Antonioli: „Zur Umsetzung wird ein Fond in Höhe von 1 Millionen Euro für die kommenden fünf Jahre eingerichtet.“ Erneut stellt der Kirchenkreis Mecklenburg ebenso insgesamt 420.000 Euro für freiwillige Beratungsdienste des Diakonischen Werkes MV und für die Entwicklungsarbeit der ökumenischen Partner 300.000 Euro zur Verfügung.

 

Unterm Strich kann der Haushaltplan des Kirchenkreises nur ausgeglichen dargestellt werden, wenn eine Rücklage in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro eingerechnet wird. Propst Antonioli machte allerdings deutlich, dass dieser Verlust wie in den Vorjahren noch durch unterschiedliche Effekte reduziert werden könne.

 

Ausschuss für Wahl einer Pröpstin oder eines Propstes besetzt

 

Weitere Beratungspunkte der Synodalen waren u.a. die Wahl eines Ausschusses für die Wahl einer Pröpstin oder eines Propstes mit Dienstsitz in Parchim. Anlass ist, dass der derzeitige Propst Dirk Sauermann aus vornehmlich gesundheitlichen Gründen seinen Rückzug vom Amt für September 2023 angekündigt hatte. Der Theologe steht zudem bisher dem Kirchenkreisrat vor.

 

Künftige Kirchenkreissynode wird erneut 55 Mitglieder haben

 

Quasi in eigener Sache berieten die Synodalen, die Personalstärke der nächsten, der III. Kirchenkreissynode. Derzeit sind es 55 Synodale, eine Verkleinerung auf 44 Synodenmitglieder ist ebenso möglich, wie eine Vergrößerung – konkret ein Vielfaches von 11 bis höchstens 154 Synodale. Nach einem Diskurs entschied sich die Synode, dass die künftige Synode sich weiterhin aus 55 Mitgliedern zusammensetzt.

 

Mehr: 12. Tagung der II. Kirchenkreissynode

Quelle: ELKM (cme)