Neubesetzung der Kirchengerichte Nordkirche beruft ehrenamtliche Richter

11.01.2022 · Schwerin/Kiel. Mit einer digitalen Andacht hat die Nordkirche am Dienstag rund 60 ehrenamtliche Richter und Richterinnen der Kirchengerichte mit einem Gelöbnis in ihr Amt eingeführt. Ihre Amtszeit begann bereits am 1. Januar 2022. Zugleich wurden die ausscheidenden Mitglieder von Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt und Präses Ulrike Hillmann verabschiedet.

Zu den insgesamt 27 neu und wiedergewählten Richtern im Verfassungs- und Verwaltungsgericht zählen als Vorsitzende Richter Thomas Kuhl-Dominik (Hamburg) und Martin Redeker (Greifswald). Dem Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten mit 33 Ehrenamtlichen gehören als Vorsitzende an: Dagmar Raasch (Neumünster), Claus Asbeck (Hamburg), Björn Eckhardt (Rostock), Oliver Tiemens (Elmshorn), Claudius Hübbe (Hamburg), Gregor Steidle (Lübeck) und Marc-Patrick Homuth (Elmshorn).

 

Die kirchliche Gerichtsbarkeit ist von staatlichen Gerichten getrennt und beschäftigt sich mit Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Landeskirche. Sie besteht aus dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht sowie dem Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten. Das Disziplinargericht wurde zum 1. Januar 2022 auf die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) übertragen. Die Mitglieder werden durch den Richterwahlausschuss für sechs Jahre gewählt und dürfen weder der Landessynode, der Kirchenleitung noch dem Landeskirchenamt angehören.

Quelle: epd