Pommerscher Kirchenkreisrat: Erhalt der Kirchen bleibt Daueraufgabe

13.01.2022 · Greifswald. Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) bewilligte in seiner jüngsten Sitzung, die im Lutherhof in Greifswald sowie per Videokonferenz stattfand, zwei Kirchengemeinden für anstehende Sanierungsvorhaben Darlehen aus dem PEK-Unterstützungsfonds. Die Kirchengemeinde Altenhagen-Gültz erhält ein Darlehen in Höhe von 35.000 Euro, die Kirchengemeinde Verchen-Kummerow ein Darlehen in Höhe von 50.000 Euro.

Die Kirchengemeinde Altenhagen-Gültz plant die Sanierung des Turms der Kirche in Pripsleben und hatte zur Abdeckung der Eigenmittel einen entsprechenden Antrag an den Unterstützungsfonds gestellt. Bei der Kirche in Pripsleben in der Nähe von Altentreptow handelt es sich um einen spätmittelalterlichen Feldsteinbau mit Fachwerkturm. Die Kosten für die Turmsanierung betragen insgesamt 174.000 Euro. Die Instandsetzung wird mit 140.000 Euro aus dem Strategiefonds des Landes gefördert. Die Kirchengemeinde Verchen-Kummerow stellte den Darlehens-Antrag in Höhe von 50.000 Euro für die Sanierung der Kirche in Grammentin. Die Entstehung der Backsteinkirche unweit des Kummerower Sees reicht bis in das 15. Jahrhundert zurück. Die Gesamtinvestition für die Sanierung beträgt 280.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt neben dem nun bewilligten Darlehen durch Mittel des Bundes, des Landes, des pommerschen Kirchenkreises, der Stiftung KiBa sowie durch Eigenmittel der Kirchengemeinde. Für beide Darlehen ist die Rückzahlung abgesichert, so die Auskunft des Finanzausschusses. Mit der Bewilligung der beiden Darlehen trägt der pommersche Kirchenkreis zur Erhaltung der Dorfkirchen im Land bei. Kapellen und Kirchen prägen die Landschaft in Vorpommern. Sie zu bewahren, ist eine dauerhafte Aufgabe von bleibender Bedeutung.

 

Außerdem befasste sich der KKR in der Sitzung unter anderem mit der Beteiligung an Mehrerträgnissen aus Pfarrland, mit zahlreichen Personalfragen, mit weiteren Anträgen aus Kirchengemeinden, mit der Finanzsatzung, mit der Zukunft des „Hauses der Stille“ in Weitenhagen, mit dem Beschluss der zurückliegenden Kirchenkreissynode bezüglich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie mit dem Digitalisierungsprojekt im PEK. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrats findet am 1. Februar 2022 statt. 

Quelle: PEK (sk)