Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Grundsteinlegung für neues Verwaltungsgebäude in Güstrow steht fest

Visualisierung des Neubaus der Kirchenkreisverwaltung in Güstrow.

14.09.2021 · Güstrow. Der Baustart für das neue Güstrower Verwaltungsgebäude des Kirchenkreises Mecklenburg steht fest: „Wir werden am 12. November den Grundstein legen“, sagte der Vorsitzende des Kirchenkreisrates, Propst Dirk Sauermann, auf der jüngsten Sitzung des Kirchenkreisrates in Güstrow. Das Gremium befasste sich zudem mit verschiedenen Berichten und fasste Beschlüsse.

Zum aktuellen Stand der Bauarbeiten für das neue Gebäude der Kirchenkreisverwaltung in Güstrow teilten Verwaltungsleiterin Elke Stoepker und Propst Wulf Schünemann auf der Beratung mit, dass die Baugenehmigung erteilt ist, eine Bauanlaufberatung stattgefunden und das Bodengutachten samt Proben keine weiteren Probleme gebracht haben. Erfreulich sei, dass die beantragte KfW-Förderung höher als beantragt ausfällt und so der energetische Standard des neuen Gebäudes weiter erhöht werden kann. Darüber hinaus würden die beauftragten Erdarbeiten kostengünstiger als geplant. Die Gebäudeplanungen sehen 50 Arbeitsplätze für die Kirchenkreisverwaltung auf drei Geschossen vor, dazu kommen 35 Parkplätze. Das Haus im St-Jürgens-Weg soll mit CO²-mindernder Haustechnik ausgestattet werden. Die Baukosten für den Kirchenkreis sind mit ca. 6 Millionen Euro angesetzt.

 

Diskutiert: Friedhofswerk für den Kirchenkreis

 

Ein weiteres Mal war die Konzeption für ein Friedhofswerk im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg Thema im Kirchenkreisrat. Der Fachbereichsleiter Liegenschaften und Friedhof, Stephan Georg Lüders, berichtete u.a., dass eine Abfrage, ob ein externer Dienstleister beauftragt werden könnte, anstatt zwei eigene Planstellen im Friedhofswerk einzurichten, ein differenziertes Bild ergab. Sowohl angefragte diakonische Einrichtungen als ebenso Galabau-Firmen zeigten sich zumeist ablehnend bzw. zurückhaltend. „Drei Unternehmen könnten es sich mit notwendigen Investitionen allerdings vorstellen“, so Stephan Georg Lüders. Der Vorteil der Beauftragung eines externen Dienstleisters sei: „Keine Personalverantwortung für den Kirchenkreis, die Kosten sind dagegen in etwa gleich“, so Fachbereichsleiter Lüders. Am Thema und zugleich, wie mit defizitären Friedhöfen beim Übergang in ein mögliches Friedhofswerk umgegangen werden soll, wird weiter gearbeitet. Einen Grundsatzbeschluss will der Kirchenkreisrat demnächst fällen.

 

Hintergrund:
Kirchliche Friedhöfe sind eine würdige Ruhestätte für die Verstorbenen und spenden den Lebenden Trost. Allein im Kirchenkreis Mecklenburg werden 640 kirchliche Friedhöfe gezählt, im Pommerschen Kirchenkreis sind es 330. Diese bewahren im Schatten hoher Bäume und uralter Kirchen ein wertvolles Erbe der Städte und Dörfer. Doch es wird immer schwieriger die Friedhöfe wirtschaftlich zu unterhalten. Insbesondere kleine Kirchengemeinden sind davon betroffen: Deren Friedhöfe werden immer weniger genutzt, bedürfen aber dennoch einer umfangreichen Pflege, die finanziell zu Buche schlägt. Ebenso wirkten sich veränderte Bestattungsformen, wie Friedwald und Sammelgrabanlagen sowie die vermehrten Urnen und Seebestattungen anstelle von Sargbestattungen, auf die Situation in den Friedhofskassen aus. Zahlreiche Friedhöfe sind defizitär. Die Attraktivität eines Friedhofes zu erhöhen, ist für das Gros der 220 mecklenburgischen Kirchengemeinden nicht mehr umzusetzen. Die Region Bützow mit etwa 30 Friedhöfen wurde als Musterregion ausgewählt und dafür ein Konzept erarbeitet. Als Lösung für die vorab genannten Probleme wurde die Bildung eines unselbstständigen Werkes des Kirchenkreises (Friedhofswerk) empfohlen. Das Für und Wider wird derzeit diskutiert.


Erweitert: Stellenumfang für Gehörlosenseelsorge


Die Gehörlosenseelsorgerin, Dorothea Engelbrecht, arbeitet ab dem 1. September in Vollzeit. Der bestehende Arbeitsvertrag wurde dazu entsprechend erweitert. Dies beschlossen die KGR-Mitglieder.

 

Erteilt: Einvernehmen zur Fusion von Kirchengemeinden


Der Kirchenkreisrat erklärte sein Einvernehmen zu den Beschlüssen der Kirchengemeinderäte von Techentin, Mestlin und Kladrum zur Vereinigung zur Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Mestlin-Techentin-Kladrum zum 1. Januar 2022. Der Sitz der Kirchengemeinde ist: 19374 Mestlin, Goldberger Straße 5. Dem Kirchengemeinderat gehören 19 Mitglieder an.

 

Der Kirchenkreisrat erklärte ebenso sein Einvernehmen zu den Beschlüssen der Kirchengemeinderäte von Wismar Heiligen Geist und St. Nikolai Wismar zur Vereinigung zur Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Wismar Heiligen Geist-St. Nikolai zum Tag der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Der Sitz der Kirchengemeinde ist: 23966 Wismar, Spiegelberg 14. Dem Kirchengemeinderat gehören 18 Mitglieder an.

 

Zudem erklärte der Kirchenkreisrat sein Einvernehmen in Erwartung der Beschlüsse der Kirchengemeinderäte von Klütz und Boltenhagen zur Vereinigung zur Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Klütz-Boltenhagen zum Tag der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Der Sitz der Kirchengemeinde ist: Predigerstraße 8, 23948 Klütz. Dem Kirchengemeinderat gehören 13 Mitglieder an.

 

Korrigiert: Budget für Projekt „Kirchenpost“


Der Kirchenkreisrat korrigierte den Finanzbedarf für das Projekt „Kirchenpost“ von 160.000 Euro auf 70.000 Euro im Haushaltsjahr 2022. Hintergrund: Ursprünglich waren jährlich zwei Mitglieder-Briefe geplant. Im Zuge des Projektes wurde deutlich, dass jährlich jeweils nur ein Brief verschickt wird, so dass auch die realen Kosten nur bei 65.000 bzw. 60.000 Euro lagen. Für 2022 ist ebenfalls nur eine Briefsendung zur Mitgliederbindung geplant. Vor diesem Hintergrund wird der Finanzbedarf realer eingeplant.

 

Abgeschlossen: Vereinbarung für Krankenhausseelsorge


Der Kirchenkreisrat beschloss zum 1. September 2021 eine Kooperationsvereinbarung für die Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis Mecklenburg mit dem Klinikum Südstadt Rostock, Onkologisches Zentrum, sowie eine Vereinbarung mit der Universitätsmedizin Rostock für das dortige Onkologische Zentrum.

Quelle: ELKM (cme)