Finanzklausur im Kirchenkreis Mecklenburg verständigte sich auf künftig nötige Schritte Sicherung lebendigen kirchlichen Lebens trotz rückgängiger Kirchensteuern

Zum lebendigen kirchlichen Leben gehören auch Seebrückengottesdienste wie hier vor Jahren in Kühlungsborn, die besonders bei Urlaubern beliebt sind. Jetzt hoffen die 220 mecklenburgischen Kirchengemeinden, dass zu Gottesdiensten, Veranstaltungen und Konzerten bald wieder ohne viele Corona-Beschränkungen eingeladen werden kann.

ELKM

07.05.2021 · Güstrow. Welche Schlüsse sind aus der Entwicklung der Kirchensteuern für den Kirchenkreis Mecklenburg zu ziehen? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Finanzklausur; zu der sich am 30. April die Mitglieder des Kirchenkreisrates sowie die Präses und Ausschussvorsitzende der Synode in einer Videokonferenz berieten. Denn die Auswirkungen der Corona-Pandemie mit den deutlichen Einschränkungen für das kirchliche Leben, wirken sich auch finanziell aus.

„So sind die Kirchensteuereinnahmen im Jahr 2020 um zirka 3 Millionen Euro zurückgegangen, womit auch im laufenden Haushaltsjahr 2021 zu rechnen ist“; sagt Propst Wulf Schünemann. Aufgrund der positiven finanziellen Entwicklungen in den vergangenen Jahren und der Bildung entsprechender Rücklagen könne der Kirchenkreis Mecklenburg diese aktuellen Einnahmeausfälle aber durch Rücklagen kompensieren. Insgesamt beläuft sich das jährliche Haushaltsvolumen auf rund 58 Millionen Euro. Dankbar wurde von den Teilnehmenden festgestellt, dass „im Kirchenkreis aufgrund der finanziellen Situation keine unmittelbaren und drastischen Maßnahmen ergriffen werden müssen. Derzeit könnten alle 220 Kirchengemeinden, Dienste und Werke bei der Finanzierung ihrer Arbeit mit einer Stabilität rechnen“; so der Vorsitzende des Kirchenkreisrates, Propst Dirk Sauermann.

 

Förderprogramme werden finanziell wohl heruntergefahren


Allerdings können voraussichtlich bestimmte Förderprogramme, die sich aus vergangenen Jahresüberschüssen gespeist haben, in Zukunft nicht in der bisherigen Höhe fortgesetzt werden. „Zum Beispiel wird die Sonderzuweisung für Kirchengemeinden zwar in diesem Jahr noch in der bisherigen Höhe von ca. 9 Euro je Gemeindeglied zur Verfügung stehen, in 2022 und 2023 ist jedoch nur mit ca. 4,50 Euro je Gemeindeglied zu rechnen“; so Propst Schünemann. „Ab dem Jahr 2024 stehen diese Sondermittel wohl nicht mehr zur Verfügung. Die Kirchengemeinden müssen diesem Umstand Rechnung tragen, insbesondere beim Eingehen von längerfristigen Verbindlichkeiten wie dem Abschluss unbefristeter Arbeitsverhältnisse über den kirchengemeindlichen Stellenplan des Kirchenkreises hinaus.“

 

In der Klausur dargestellt wurde, dass der Kirchenkreis Mecklenburg zwar laut Finanzprognose der Nordkirche bis 2025 mit stabilen Kirchensteuereinnahmen rechnen kann, aber bedacht werden müsse, dass auf der Ausgabenseite eine Erhöhung der Dienstbezüge und Gehälter sowie die allgemeine Preissteigerung zu einem Defizit führen würden. Insofern werde es demnächst nicht mehr gelingen, alle Aufgaben im bisherigen Umfang aus laufenden Einnahmen finanzieren zu können. „Langfristig“; so Propst Schünemann, „muss sich der Kirchenkreis darüber hinaus auch auf einen Rückgang der Kirchensteuern entsprechend der abnehmenden Gemeindegliederzahlen einstellen.“ Derzeit werden in Mecklenburg 157.000 Gemeindeglieder gezählt (Stichtag: 1. Januar 2021). Zum Vergleich: Ende 2019 waren es 160.100 evangelische Kirchenmitglieder in Mecklenburg.

 

Kirchenkreis hatte sich mit Strategien und Konzepten bereits vorbereitet

 

Der Kirchenkreis ist aber nicht unvorbereitet mit dieser Entwicklung konfrontiert. „Mit der Pfarrgemeindehaus-Planung und den gemeinsam entwickelten Kriterien für den kirchengemeindlichen Stellenplan gibt es bewährte Instrumente zur solidarischen Anpassung der Bedarfe an die jeweiligen finanziellen Rahmenbedingungen“; erinnert Propst Schünemann. Zudem sei mit der Richtlinie zu den Stellenplänen der Kirchengemeinden bereits beschlossen worden, dass diese für das Haushaltsjahr 2025 angepasst werden. „Wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich verändern, soll auch zu einem früheren Zeitpunkt eine Anpassung erfolgen“; ergänzt Propst Sauermann.

 

Während der Klausur herrschte Einigkeit, dass unter den neuen finanziellen Bedingungen und der abnehmenden Zahl der Pastorinnen und Pastoren in der gesamten Landeskirche, jetzt beraten werden müsse, um spätestens zum Jahr 2025 einen aktualisierten Stellenplan verabschieden zu können. Voraussetzung ist, dass die derzeitigen Planungsvorgaben bis dahin umgesetzt wurden und entsprechende Überhangstellen abgebaut sind.

 

Einsparpotenziale suchen und Einnahmen erhöhen


Darüber hinaus haben die Verantwortlichen aller Bereiche im Kirchenkreis ihre Bereitschaft erklärt, sich an den notwendigen Einsparungen auf allen Ebenen in gleichem Umfang zu beteiligen. Neben der Suche nach Einsparpotentialen soll auch der Blick auf eine Stabilisierung oder Erweiterung der Einnahmen gelenkt werden.

 

Die Anregungen der Finanzklausur wird der Kirchenkreisrat in Abstimmung mit dem Finanzausschuss auswerten und weitere Beratungsschritte und mögliche Beteiligungsformate organisieren. Die Diskussion zu den Schwerpunkten der kirchlichen Arbeit soll weiterhin auf einer breiten gemeinsamen Basis geführt werden.
„In der Tradition der mecklenburgischen Landeskirche sieht sich der Kirchenkreis Mecklenburg in der Verantwortung, auf Kirchenkreisebene für einen solidarischen Ausgleich unter den Kirchengemeinden zu sorgen“; sagt Propst Dirk Sauermann. Zugleich ist der Vorsitzende des Kirchenkreisrates dankbar, dass sich die Teilnehmenden der Klausur ermutigt sehen, „die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen zu können, damit kirchliches Leben auch in den heutigen Herausforderungen lebendig gestaltet werden kann“.

Quelle: ELKM (cme)