Landesbischöfin und Kulturministerin unterzeichnen Vereinbarung Brandenburg gibt Patronate im Bereich der Nordkirche ab

v.l. Kulturministerin Dr. Manja Schüle, Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt und Kirchenleitungsmitglied Prof. Christoph Stumpf in der Stadtkirche Fürstenberg/Havel nach der Unterzeichnung

Kirchengemeinde Fürstenberg/Havel

10.03.2021 · Fürstenberg/Schwerin. Es ist ein Erbe aus dem Jahr 1794, das heute in Fürstenberg/Havel (Landkreis Oberhavel) abgelöst wurde: Kristina Kühnbaum-Schmidt, Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und Dr. Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, unterschrieben eine Vereinbarung, die regelt, dass das Land Brandenburg seine Patronatsleistungen für Kirchen und Pfarrhäuser auf dem Gebiet der Nordkirche aufgibt. Dafür erhält die Nordkirche eine einmalige Zahlung von rund 2,8 Millionen Euro.

Die Kirchen in Groß Pinnow, Radekow und Rosow sowie das Pfarrhaus in Rosow befinden sich auf dem Gebiet des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises, das Pfarrhaus und die Stadtkirche in Fürstenberg sowie die Kirche in Porep befinden sich auf dem Gebiet des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg. Für die Nordkirche unterzeichnete auch Prof. Dr. Dr. Christoph Stumpf, ehrenamtliches Mitglied der Kirchenleitung.

 

Ablösesumme kommt unmittelbar den Kirchengemeinden zugute


Die Landesbischöfin sagte: „Ich bin dankbar, dass wir mit dem Land Brandenburg eine Vereinbarung zur Ablösung der historischen Patronatszahlungsverpflichtungen schließen konnten, die wir heute in dieser so besonderen evangelischen Stadtkirche in Fürstenberg an der Havel unterzeichnen. Die finanziellen Mittel der Ablösesumme werden zur Sanierung und Erhaltung von Kirchengebäuden der Nordkirche im Gebiet des Landes Brandenburg eingesetzt. Sie kommen damit zweckgebunden unmittelbar den Kirchengemeinden der Nordkirche auf dem Gebiet des Landes Brandenburg zugute. Ich freue mich sehr, bei dieser Gelegenheit auch die für Kirchenangelegenheiten zuständige Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Dr. Manja Schüle, in einem kurzen Gedankenaustausch persönlich kennenlernen zu können.“


Erhalt der Kirchen verdankt sich Engagement vieler ehrenamtlich Engagierter


Brandenburgs Kulturministerin sagte: „Mit der Vereinbarung legen wir das Preußische Allgemeine Landrecht aus dem Jahr 1794 endgültig ad acta und geben unsere letzten Kirchenpatronate auf. Ich freue mich, dass künftig die Nordkirche die Verantwortung für diese Kirchengebäude übernimmt.“ Sie würdigte insbesondere die ehrenamtlich für ihre Kirchen Engagierten: „Der Erhalt der vielen Gotteshäuser im Land ist nur dank des großen Engagements vieler Akteure möglich. Sie sorgen mit Leidenschaft, Beharrlichkeit, Kreativität und Herzblut dafür, die Kirchen zu erhalten. Dafür herzlichen Dank! Denn die Kirchen im Land sind Teil unserer Kulturgeschichte und prägen seit Jahrhunderten unsere Städte und Dörfer. Sie stiften für viele Menschen – auch unabhängig vom eigenen religiösen Bekenntnis – Identität und stehen bis heute für Begegnungen und Zusammenhalt.“

 

„Historische Verbundenheit anerkennen“

 

Oberkirchenrat Dr. Winfried Eberstein, Leiter des Rechtsdezernats der Nordkirche, hat den siebenjährigen Prozess bis zur Vereinbarung begleitet. Er sagt: „Wir freuen uns, dass wir uns gütlich geeinigt haben. Inhaltlich geht es um die einvernehmliche Beendigung einer patronatsrechtlichen Verbindung zwischen dem Land Brandenburg und der Nordkirche. In früheren Zeiten übernahmen Landesherren oder Adelige mit dem Patronat über eine Kirche die Verantwortung für deren baulichen Zustand, beispielsweise über Holzlieferungen oder eben auch Zahlungen. Diese historische Verbundenheit erkennt die heute geschlossene Vereinbarung von Kirche und Staat an.“


Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt verband die Unterzeichnung mit einem Besuch der Kirchengemeinde: „Ich freue ich mich, aus diesem Anlass heute auch einen Besuch in der evangelischen Kirchengemeinde Fürstenberg/Havel machen zu können und etwas von der engagierten Gemeindearbeit hier zu erfahren.“ 

 

Hintergrund

Ein Kirchenpatronat ist ein bis ins Mittelalter reichendes Rechtsverhältnis. Kirchenpatron konnte in vergangenen Jahrhunderten ein Gutsherr, der Landesherr, oder auch ein kirchlicher Orden werden. Noch heute zeugen die ihnen gewidmete Kirchenlogen davon. Ein Kirchenpatron hatte bestimmte Rechte wie etwa die Besetzung kirchlicher Ämter, die Verwaltung des kirchengemeindlichen Vermögens und das Recht auf ein Erbbegräbnis. Auf der anderen Seite standen Pflichten: Die wichtigste Pflicht war die Kirchenbaulast, die Verpflichtung zur Erhaltung und Instandhaltung von Kirchengebäuden.

 

In Brandenburg bestanden historisch viele landesherrliche Patronate. Das Land Brandenburg hat bereits 2014 einen Vertrag mit der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zur Ablösung historischer Kirchenpatronate geschlossen, die überwiegend im Landkreis Elbe-Elster lagen. Die EKM erhält dafür bis 2024 rund 22,3 Millionen Euro. Das Land zieht sich im Gegenzug aus der Finanzierung der Patronate für 99 Kirchengebäude zurück. Mit der Vereinbarung mit der Nordkirche gibt das Land nunmehr seine letzten sieben Patronate auf.

Quelle: Bischofskanzlei Greifswald (ak)