Nordkirche Bischöfin Fehrs kandidiert im Juni erneut

Bischöfin Kirsten Fehrs

Nordkiche

26.03.2021 · Hamburg. Die Bischöfin für den Sprengel Hamburg und Lübeck, Kirsten Fehrs (59), kandidiert am 5. Juni erneut für zehn Jahre. Der zuständige Ausschuss der Nordkirche habe Fehrs für eine Wiederwahl in das bischöfliche Amt vorgeschlagen, und sie habe ihre Bereitschaft zur erneuten Kandidatur erklärt, teilte die Nordkirche mit. Im Fall der Wiederwahl für weitere zehn Jahre habe sie auch einem späteren Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand zugestimmt. Der Wahlvorschlag wurde daher auf ihren Namen beschränkt.

Der Wahltag steht mit Sonnabend, 5. Juni, fest. Das weitere Wahlverfahren sei im Bischofswahlgesetz der Nordkirche geregelt, hieß es. Über die nähere Ausgestaltung der Wahlsynode werde das Präsidium abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie in den kommenden Wochen entscheiden.

 

Kirsten Fehrs habe das Bischofsamt in diesen zehn Jahren "mit ihren inspirierenden und lebendigen Andachten und Predigten, mit ihrer hohen Sensibilität und der großen Gabe, bei komplexen Problemstellungen zu vermitteln", in besonderer Weise geprägt, sagte die Präses der Landessynode, Ulrike Hillmann.

 

Fehrs wurde am 12. September 1961 im schleswig-holsteinischen Wesselburen geboren. 1990 wurde sie zur Pastorin der damals Nordelbischen Kirche ordiniert. 2006 trat sie das Doppelamt einer Pröpstin im Kirchenkreis Hamburg-Ost und der Hauptpastorin an der Hauptkirche St. Jacobi an. Zur Bischöfin für Hamburg und Lübeck wurde Fehrs im Juni 2011 gewählt und im November 2011 festlich im Dom zu Lübeck eingeführt.

 

In ihre Zuständigkeit fallen die gesamtkirchlichen Hauptbereiche Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog sowie Generationen und Geschlechter. Außerdem gehört sie dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) an. Bundesweit bekanntgeworden ist sie als Mitglied und bis 2020 Sprecherin des Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.

 

Laut Bischofswahlgesetz können weitere Kandidatinnen und Kandidaten benannt werden, wenn sie von einem Viertel der gesetzlichen Mitglieder der Landessynode unterstützt werden und zur Annahme der Wahl bereit sind. Ein solcher Vorschlag muss spätestens fünf Wochen vor der Wahlsitzung (30. April, 0 Uhr) bei der Präses der Landessynode eingehen.

Quelle: epd