Pommerscher Kirchenkreisrat: Bikerseelsorge mit Breitenwirkung

26.08.2021 · Greifswald. Sitzung des Pommerschen Kirchenkreisrats: Unterstützung für Motorradgottesdienst Greifswald / Zustimmung zu Gemeindefusion / Errichtung von Photovoltaikanlagen genehmigt / Kirchendach in Nossendorf saniert

Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) beschloss in seiner jüngsten Sitzung, den Motorradgottesdienst Greifswald mit einem Zuschuss in Höhe von 500 Euro aus dem Fonds „Initiativen und Projekte“ zu unterstützen. Nachdem der eigentlich für 2020 geplante 9. Motorradgottesdienst Greifswald (MoGo HGW) aufgrund der Pandemie abgesagt wurde, fand er in diesem Jahr am 8. August rund um die Greifswalder Christuskirche zum Thema „Auf der Suche nach Trost & Hoffnung!“ mit den Schwerpunkten Seelsorge und Gespräch statt. Bereits in den vergangenen Jahren hatte der pommersche Kirchenkreis die von Uwe Stiller, Pastor für Bikerseelsorge in der Nordkirche, organisierten Motorradgottesdienste unterstützt. Der MoGo HGW habe eine breite Wirkung in die Gesellschaft hinein und erreiche auch kirchenferne Menschen, so der Kirchenkreisrat zu dem Beschluss. Die Beteiligung am MoGo sei auch in diesem Jahr wieder groß gewesen.

 

Zusammenschluss von Kirchengemeinden

 

In einem weiteren Beschluss erklärte der Kirchenkreisrat sein Einvernehmen mit dem geplanten Zusammenschlusses der Kirchengemeinden Hohenselchow und Hohenreinkendorf-Tantow zum 1. Januar des kommenden Jahres. Die beiden Kirchengemeinden sind bereits seit vielen Jahren pfarramtlich verbunden und haben einen gemeinsamen Haushalt. Nach Anhörung der Gemeindeglieder im Rahmen von Gemeindeversammlungen, in denen der Zusammenschluss befürwortet wurde, haben die beiden Kirchengemeinderäte die Fusion beschlossen. Die fusionierte Kirchengemeinde wird den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Hohenselchow-Hohenreinkendorf“ tragen. Die durch die Fusion vereinfachten Strukturen werden die künftige Arbeit in der Kirchengemeinde erleichtern, so die Einschätzung des Kirchenkreisrats.

 

Errichtung von Photovoltaikanlagen genehmigt

 

Der Kirchenkreisrat erteilte den Grundsatzbeschlüssen der Kirchengemeinderäte Dargitz-Stolzenburg und Pasewalk über die Bereitstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen von rund 22 Hektar zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage die kirchenaufsichtliche Genehmigung. Es handelt sich dabei ausschließlich um sogenannte benachteiligte Gebiete im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Gemeinden planen auch auf weiteren Arealen (rund 16 Hektar) derartige Anlagen. Dabei handelt es sich jedoch um höherwertige Flächen. Da die zwischen dem pommerschen und dem mecklenburgischen Kirchenkreis verabredete Abstimmung zum einheitlichen Vorgehen bei der Genehmigung von Photovoltaikanlagen noch nicht abgeschlossen ist, erteilte der KKR für diese weiteren Flächen keine Genehmigung. Voraussichtlich am 7. September finden die nächsten Gespräche zwischen den beiden Kirchenkreisen zu diesem Thema statt.

 

Kirchendach in Nossendorf saniert

 

Für Sanierungsarbeiten an der Kirche Nossendorf bei Demmin gewährte der Kirchenkreisrat vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses ein zinsloses Darlehen in Höhe von 10.000 Euro aus dem Unterstützungsfonds des PEK. Die Kirchengemeinde Wotenick-Nossendorf habe aufgrund einer gesicherten Finanzierung die Sanierung des Kirchendachs begonnen, bei Freilegungsarbeiten seien dann jedoch weit größere Schäden als zuvor angenommen am Dachstuhl sichtbar geworden, berichtete der Demminer Propst Gerd Panknin dem KKR. Die ermittelten Mehrkosten in Höhe von 30.000 Euro stellten die Kirchengemeinde vor große Herausforderungen. Durch Umwidmungen von Mitteln aus anderweitig nicht durchgeführten Maßnahmen konnte der PEK 16.500 Euro zur Verfügung stellen. Weitere 3.500 Euro brachte die Kirchengemeinde auf. Mit dem nun gewährten Darlehen werden die noch fehlenden 10.000 Euro finanziert. Die Rückzahlung durch die Kirchengemeinde soll in jährlichen Raten in Höhe von 1.000 Euro erfolgen. Der Kirchenkreisrat hob das Engagement der Kirchengemeinde bei der Einwerbung von Eigenmitteln sowie den großen Einsatz eines örtlichen Vereins für die Nossendorfer Kirche hervor.

 

Anpassung der Postlaufordnung

 

Der KKR beschloss, die Postlaufordnung im Kirchenkreis an die geltenden landeskirchlichen Vorgaben anzupassen. Bislang wurde die Post aus den Kirchengemeinden an das Kirchenkreisamt über die jeweilige Propstei verschickt. Künftig wird die Post der Kirchengemeinden unmittelbar den jeweils zuständigen Mitarbeitenden im Kirchenkreisamt beziehungsweise in den Außenstellen des Kirchenkreisamts zugeleitet. Davon ausgenommen sind Protokolle aus den Kirchengemeinderatssitzungen beziehungsweise Protokollbuchauszüge, die weiterhin über die Propstei an das Kirchenkreisamt geschickt werden. Hintergrund dafür ist die verfassungsgemäße Berechtigung der Pröpstinnen und Pröpste, an allen Sitzungen kirchlicher Gremien in ihrem Kirchenkreis teilzunehmen. Überdies legte der KKR als Postadresse des Kirchenkreisrats die Baustraße 34 in Demmin fest.

 

Außerdem befasste sich der KKR in der Sitzung unter anderem mit der Planung der Herbstsynode am 23. Oktober, mit Personalfragen, mit der Planung der KKR-Klausur am 24. September, mit der Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“, mit der Berichtigung von Vermögenszuordnungen, mit der Beteiligung an Mehrerträgnissen aus Pfarrland sowie mit weiteren Sanierungsvorhaben. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrats findet am 14. September 2021 statt.

 

Mehr: Pommerscher Kirchenkreisrat

Quelle: PEK (sk)