Kirchenkreise in MV verstärken Zusammenarbeit "Gremium mit wichtiger Brücken- und Scharnierfunktion“

Bereits in den vergangenen Jahren wurde die Zusammenarbeit intensiviert. Zuletzt trafen sich die Kirchenkreisräte aus Mecklenburg und Pommern im November 2019 in Güstrow.

Foto: S. Kühl

25.05.2020 · Greifswald/Güstrow.

Der Pommersche Evangelische Kirchenkreis (PEK) und der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Mecklenburg (ELKM) wollen ihre Zusammenarbeit künftig noch weiter vertiefen. Die Kirchenkreisräte (KKR) beider Kirchenkreise beschlossen auf ihren jeweiligen jüngsten Sitzungen eine Vereinbarung zur Verlängerung einer Koordinierungskommission im Sprengel Mecklenburg und Pommern. Laut der Vereinbarung dient die Koordinierungskommission dem Ziel, die Einheit der Nordkirche zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen den Kirchenkreisen und der Landeskirche zu entwickeln.

Zu den Aufgaben der Koordinierungskommission zählt die Abstimmung zu wichtigen Fragestellungen im Sprengel, die das Verhältnis zur Landeskirche und zum Land Mecklenburg-Vorpommern betreffen. Auch die Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk MV wird dadurch verstärkt. Dabei hat die Kommission kein Entscheidungsrecht, kann aber Empfehlungen zur Beschlussfassung aussprechen.  
 
Ehrenamtliche in der Mehrheit

Die Kommission wird mehrheitlich aus Ehrenamtlichen gebildet. Insgesamt gehören ihr 14 stimmberechtigte Mitglieder an: drei Mitglieder aus dem pommerschen Kirchenkreisrat, drei Mitglieder aus dem mecklenburgischen Kirchenkreisrat, ein Mitglied aus dem Präsidium der Landessynode, der Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, zwei Mitglieder der Kirchenleitung, die beiden Präses der Kirchenkreise, der Landespastor für Diakonie sowie der Präsident des Landeskirchenamts. Bereits seit dem 1. August 2015 bestand eine Koordinierungskommission in Mecklenburg und Pommern, die allerdings noch nicht tätig wurde, da durch den früheren Bischofsitz im Sprengel in Schwerin, die übergreifende Vernetzung von Kirchenkreisen und landeskirchlicher Ebene in Mecklenburg und Pommern im Weitesten gegeben war. Mit der Verlängerung der Vereinbarung soll sich dies jetzt ändern, so der Beschluss der beiden Kirchenkreisräte. Die neue Vereinbarung tritt am 1. August in Kraft und ist bis zum 31. Juli 2026 befristet. Nach zwei Jahren ist eine Evaluation über die Arbeit der Kommission vorgesehen. Die Häufigkeit der Sitzungen wird in einer von der Koordinierungskommission noch zu verabschiedenden Geschäftsordnung festgelegt.  
 
Gremium mit Brückenfunktion

„Die Koordinierungskommission bietet für die beiden Kirchenkreise die Chance, durch regelmäßige Gespräche und Abstimmungen, mit einer Stimme gemeinsame Anliegen in die Nordkirche beziehungsweise in das Bundesland einzubringen“, hieß es zu dem Beschluss aus dem pommerschen Kirchenkreisrat. Der Vorsitzende des pommerschen KKR, Propst Gerd Panknin, bezeichnete die Koordinierungskommission als ein Gremium mit wichtiger Brücken- und Scharnierfunktion, die das Ehrenamt stärken werde, die Stimmen im Sprengel bündeln und im Zusammenspiel mit dem mecklenburgischen Kirchenkreis Verbindendes festigen könne. Propst Dirk Sauermann, Vorsitzender des mecklenburgischen KKR, sagte: „Diese Kommission wird uns helfen, Themen, die auch im Dialog zwischen Kirche und Gesellschaft von Bedeutung sind, besser als zuvor abzustimmen und mit erkennbar einer Stimme zu sprechen.“
 
Besondere Situation ins Bewusstsein bringen

Bischof Tilman Jeremias begrüßte die Entscheidung der beiden Kirchenkreisräte und sprach von einem Vertrauensvorschuss. „Es geht um ein Gelenk zwischen Landeskirche und Kirchenkreisen sowie um unsere besondere Situation in Mecklenburg und Pommern. Die Koordinierungskommission kann unsere eigenen Themen und uns betreffende Herausforderungen nach vorn bringen, die so nicht immer im Bewusstsein der anderen Bereiche der Landeskirche sind“, so der Bischof. Die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern hätten zwar in den zurückliegenden Jahren ihre Zusammenarbeit schon stetig intensiviert – ein Ausdruck dafür seien die regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen der Kirchenkreisräte – jedoch könne nun auch die Verbindung zur Landeskirche und zur Kirchenleitung gestärkt werden, um pommersche und mecklenburgische Themen noch besser in die landeskirchliche Ebene und gegenüber dem Bundesland einspeisen zu können, so Tilman Jeremias.

Quelle: PEK/ELKM (sk/cme)