Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Synode soll über Finanzsatzung und Projekt „Kirche stärkt Demokratie“ beraten

18.09.2019 · Güstrow. Die 245 mecklenburgischen Kirchengemeinden werden finanziell entlastet. Dazu wird der Kirchenkreisrat der Synode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises eine geänderte Finanzsatzung zur Beschlussfassung vorlegen. Konkret geht es um die Bildung von Rücklagen und die Verteilung sowie Verwendung der Vermögenserträge, die künftig klarer geregelt sein soll. Dies beschloss das Gremium auf seiner jüngsten Sitzung in Güstrow, auf der weitere wichtige Entscheidungen fielen.

Der Kirchenkreissynode wird die zweite Satzung zur Änderung der Finanzsatzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg auf ihrer Herbsttagung vom 18. bis 19. Oktober vorgelegt. „Ziel der Änderungen ist, die Bildung von Rücklagen und die Verteilung sowie Verwendung der Vermögenserträge klarer zu regeln und eine weitere finanzielle Entlastung für die Kirchengemeinden zu erreichen“, sagte Olaf Johannes Mirgeler, Fachbereichsleiter für Finanzen und Meldewesen in der Kirchenkreisverwaltung.

Beispielsweise sollen die Vermögenserträge für die örtlichen Kirchen, die Bauobjektliste und die Pfarrbesoldung künftig „brutto gleich netto“ verteilt werden. So sollen u.a. wiederkehrende Kosten, wie Straßenausbau- oder Sanierungsbeiträge, zentral aus dem Kirchenkreishaushalt über einen Fonds beglichen werden. Mirgeler erläuterte: „Dies führt zwar zu einer Ausgabenerhöhung im Haushalt des Kirchenkreises aber bei gleichzeitiger Erhöhung der Einnahmen des Kirchenkreishaushalts aus den von den örtlichen Kirchen abzuführenden 60- und 20-Prozent-Anteilen der Vermögenserträgnisse, wobei der erhöhte 20-prozentige Anteil als Bauzuschuss über die Bauobjektliste direkt wieder an die kirchgemeindliche Ebene weitergeleitet wird.“ Faktisch heißt das: 40 Prozent der Kosten werden zentral für die örtlichen Kirchen übernommen und kommen somit auch der Arbeit in den Kirchengemeinden zugute. „Zugleich vereinfachen wir damit den administrativen Aufwand in der Verwaltung erheblich“, so der Fachbereichsleiter.

Übernommen: Konvent an der Klosterkirche Bad Doberan

Auf Vorschlag des Kirchenkreisrates soll die Kirchenkreissynode in ihrer Herbsttagung zudem das bisher landeskirchliche Werk „Konvent an der Klosterkirche Bad Doberan“ in ein rechtlich unselbständiges Werk des Kirchenkreises überleiten. Zugleich wird eine neue Satzung beschlossen.
Aufgaben des Konvents sind „Gebet und Pflege des geistlichen Erbes – wie es sich aus der Geschichte der Zisterzienser-Klosterkirche ergibt – und das geistlich-theologische Gespräch“, so Pröpstin Britta Carstensen. Zugleich übernehme der Konvent für die Kirchengemeinde Bad Doberan die Aufgaben des Kuratoriums wahr, den Fonds „Kunstbesitz im Kirchenkreis Mecklenburg“ der Nordkirche zu verwalten. Der Fonds wird jährlich mit Mitteln aus dem Münsterhaushalt ausgestattet..

Zugestimmt: SeemansdiakonIn-Stelle wird überführt

Der Kirchenkreisrat stimmte dem Vertragsentwurf zur Überführung der Stelle der Seemannsdiakonin bzw. des Seemannsdiakon zwischen dem Kirchenkreis Mecklenburg und dem  Hauptbereich Mission und Ökumene der Nordkirche zu. Zugleich wird der Kirchenkreissynode empfohlen, eine 100%-Stelle im Stellenplan des Zentrums Kirchlicher Dienste Mecklenburg (ZKD) einzurichten.

Hintergrund: Der Vertrag sieht vor, dass sich die Nordkirche auf zehn Jahre verpflichtet, die Personalkosten zu erstatten – inklusive einer  dreiprozentigen Dynamisierung. „Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Rostocker Seemannsmission die Differenz vom landeskirchlichen Zuschuss zum Arbeitgeber-Brutto“, so Propst Marcus Antonioli. Zugleich sei vereinbart worden, dass die Leiterin des ZKD, die Dienstaufsicht über die oder den Stelleninhaber/in übernimmt.

Berufen: Kreiskantorin der Kirchenregion Parchim

Kantorin Magdalene Szesny berief der Kirchenkreisrat zur Kreiskantorin für die Kirchenregion Parchim. Die Kirchenmusikerin beginnt ihren Dienst ab 1. Oktober 2019 in Parchim. Der Kirchenkreis stellt 0,10 Vollbeschäftigteneinheiten (VbE) für die Arbeit als Kreiskantorin zur Verfügung, insgesamt 0,30 VbE für die Propstei Parchim.    

Hintergrund: Jeder der vier Propsteien des Kirchenkreises Mecklenburg stehen 30 Prozent Stellenanteile für die Tätigkeit einer Kreiskantorin bzw. einen Kreiskantors zu Verfügung, die auf eine bzw. auf mehrere Personen übertragen werden können. Voraussetzung für die Übernahme des Amtes ist die bestandene Prüfung als A- bzw. B-Kantor. Die Berufenen sollen vor allem das gesamte Spektrum der Kirchenmusik fördern. Dazu gehören vor allem das gottesdienstliche Orgelspiel, Chorarbeit, Konzerte, Kinderchor-, Band- und Gospelchorarbeit. Sie achten darauf, dass der Kirchenmusik in den Kirchengemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches die ihr gebührende Wertschätzung als Teil der Gemeinschaft der Dienste zukommt. Und sie sollen das Bewusstsein für die Bedeutung der Kirchenmusik in Kirche und Öffentlichkeit stärken.

Berufen: Mitglied im Beirat „Tourismusfonds“

Dr. Patrick Scott Dingle (Sternberg) vertritt künftig den Kirchenkreisrat im Beirat „Tourismusfonds“ des Kirchenkreises Mecklenburg und bestimmt damit die Vergabe der Mittel aus dem Fonds für Kirche und Tourismus mit.

Verlängert: Personalkosten für Kirchenladen Friedenshof in Wismar

Der Kirchenkreis Mecklenburg verlängert die Erstattung von Personalkosten im Umfang von 50 Prozent einer Verfügungsstelle in der Propstei Wismar an die Stiftung „Sozial-Diakonische Arbeit - Evangelische. Jugend Schwerin“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zur Beschäftigung einer Sozialpädagogin bzw. eines Sozialpädagogen im ökumenischen Kirchenladen Wismar Friedenshof.

Verlängerung des Projektes „Kirche stärkt Demokratie“

Das Projekt „Kirche stärkt Demokratie“ sollte für die Jahre 2020-2024 in Trägerschaft des Kirchenkreises Mecklenburg weitergeführt werden. Dafür plädierten die Mitglieder des Kirchenkreisrates und empfahlen der Kirchenkreissynode zugleich, die Referentenstelle für diesen Zeitraum befristet im Stellenplan des Zentrums Kirchlicher Dienste weiter zu führen. Voraussetzung ist allerdings, dass die beim Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ beantragten Gelder für die Förderperiode 2020-2024 gewährt werden. „Kirche stärkt Demokratie" ist im Sprengel Mecklenburg-Pommern das Fortbildungs- und Beratungsangebot für Kirchengemeinden, wenn es um Demokratie, Rechtsextremismus/- populismus und Gemeinwesenarbeit geht.
Hintergrund: Das Projekt „Kirche stärkt Demokratie“ ist seit 2017 in Trägerschaft des Kirchenkreises und unterhält in Schwerin und Greifswald Büros. Die beiden Mitarbeiter bieten Beratung, Fortbildung und Informationen für Kirchengemeinden, Leitungsgremien und ehren- und hauptamtlich Engagierte in den Kirchkreisen Mecklenburg und Pommern an.
Der Fokus soll auch in der neuen Förderperiode programmgemäß auf der Qualifikation von Haupt- und Ehrenamtlichen liegen. „Ihnen werden unterschiedliche Formate von Fortbildung und Beratung angeboten. Ziel ist es, innerhalb der Kirchengemeinden und Gremien einen Pool kompetenter Expert*innen zum Themenfeld Demokratie und Rechtsextremismus zu bilden, der zur Unterstützung bei lokalen Problemstellungen herangezogen wird“, so Pröpstin Britta Carstensen

Inhaltlich fördere das Projekt den  christlich fundierten Beitrag der Kirchengemeinden zur Entwicklung eines an Menschenrechten  und Solidarität orientierten Gemeinwesens. Aktuell wird in Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern das Film-Gesprächsprojekt „Starke Stücke. Berührt und diskutiert“ mit insgesamt 39 Veranstaltungen in ganz MV durchgeführt.

Verändert: Grenzen de. Kirchengemeinde St. Marien Friedland

Der Kirchenkreisrat erklärt sein Einvernehmen zum Beschluss der Kirchengemeinderäte der Vereinigten Kirchengemeinde St. Marien Friedland und der Kirchengemeinde Alt Käbelich-Warlin und der Kirchengemeinde Kublank zur Änderung der Kirchengemeindegrenzen.

Konkret werden aus der Kirchengemeinde Alt Käbelich-Warlin die Ortsteile der Gemeinde Datzetal, Bassow und Sadelkow, der Ortsteil der Stadt Friedland Glienke sowie der Ortsteil der Gemeinde Sponholz, Rühlow mit Volkmannshof und Andreashof in ihren kommunalen Grenzen zur Vereinigten Kirchengemeinde St. Marien Friedland zugeordnet.

Aus der Kirchengemeinde Kublank werden die Ortsteile der Stadt Friedland Brohm, Cosa und Hohenstein in ihren kommunalen Grenzen zur Vereinigten Kirchengemeinde St. Marien Friedland zugeordnet. Die Änderungen erfolgen vor der Fusion der Kirchengemeinde Kublank mit Woldegk.

Hergestellt: Einvernehmen zur Fusion Kublank und Woldegk

„Evangelisch-Lutherische Petrusgemeinde Woldegk“ – unter diesem Namen firmieren künftig die vereinigten Kirchengemeinden Kublank und Woldegk nach ihrer Fusion. Der Kirchenkreisrat erklärt sein Einvernehmen zu den Beschlüssen beider Kirchengemeinderäte. Sitz der Kirchengemeinde ist Woldegk. Dem Kirchengemeinderat gehören  19 Mitglieder an. Die neue Gemeinde hat rund 1000 Mitglieder. Für die Fusion bekommt die Gemeinde eine Sonderzuweisung nach der Richtlinie zur Förderung von Kirchengemeindefusionen im Kirchenkreis Mecklenburg.

Beraten: Etat-Entwurf 2020

Nach der ersten Beratung im Kirchenkreisrat, wird sich jetzt der Finanzausschuss der Synode mit dem ersten Haushaltsplanentwurf des Kirchenkreishaushalts 2020 befassen. Der Entwurf sieht Ein- und Ausgaben mit einem Volumen von je 58 Millionen Euro vor. Das Gros soll der kirchlichen Arbeit vor Ort zugutekommen.

Erfreulich: Aufkommen an Kollekten in Mecklenburg

Für das Jahr 2020 beschloss der Kirchenkreisrat die Verwendungszwecke der Kirchenkreiskollekten in dem von der Ersten Kirchenleitung der Nordkirche beschlossenen Kollektenplan.

Hintergrund: Mit rund 570.000 Euro war das Kollekten-Aufkommen im Kirchenkreis Mecklenburg im Jahr 2018 erneut erfreulich hoch. Im Vergleich aller 13 Kirchenkreise der Nordkirche hatte nur Hamburg-Ost mit 773.000 Euro mehr Einnahmen verbuchen können. Im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis kamen in dem Vergleichsjahr rund 290.000 Euro an Kollekten zusammen. In der Nordkirche insgesamt waren es fast 3,5 Millionen Euro.

Befürwortet: Anträge an den Tourismusfonds der Nordkirche

Anträge von Kirchengemeinden befürworten die KKR-Mitglieder und leiten diese an den Tourismusfonds der Nordkirche weiter. So möchte beispielsweise die Kirchengemeinde Bützow weitere Räume im Pfarrhaus Baumgarten als Pilgerherberge ausgestalten. Der Antrag der Kirchengemeinde Marlow sieht vor, den Dachboden des Pfarrhauses Marlow zur Pilgerunterkunft bzw. zum Jugendgästehaus für Selbstversorger auszubauen.

Evaluiert: Überregionale Kinder- und Jugendarbeit der Kirchenregionen

Der Kirchenkreisrat nahm den Abschlussbericht der Überprüfung der regionalen Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis Mecklenburg (Langfassung und Kurzfassung) mit Dank zur Kenntnis. Zugleich beauftragte das Gremium den Kinder- und Jugendausschuss des Kirchenkreises Mecklenburg lt. § 13 der Satzung des Evangelischen Kinder- und Jugendwerkes Mecklenburg sich mit dem Abschlussbericht zu befassen und konkrete Vorschläge für die Umsetzung zu erarbeiten.

Eingesetzt: Steuerungsgruppe für Zusammenarbeit bei der Verwaltung

Der Kirchenkreisrat setzte eine Steuerungsgruppe für das Projekt „Professionalisierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltung in Kirchengemeinden und im Kirchenkreis“ mit dem Ziel ein, die Pastor*innen und weiteren Mitarbeiter*innen im Verkündigungsdienst von Verwaltungsaufgaben zu entlasten und die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsmitarbeiter*innen in den Kirchengemeinden und den Mitarbeiter*innen der Kirchenkreisverwaltung zu verbessern.

Aufgaben der Steuerungsgruppe sind die Projektsteuerung, die Beschreibung von zwei Modellen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und die Erprobung verschiedener Anstellungsmöglichkeiten. Zu Mitgliedern der Steuerungsgruppe wurden berufen: Propst Wulf Schünemann, Andreas Wegner und Bettina von Wahl als Mitglieder des Kirchenkreisrates, Elke Stoepker als Leiterin der Kirchenkreisverwaltung und Uta Loheit von der Gemeindeberatung im Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg.

Bereits in der Sitzung vor der Sommerpause fasste der Kirchenkreisrat weitere Beschlüsse. So wird der Schweriner Hilmar Baumgarten wird den Meckelbörger Arbeitskrink „Plattdüütsch in de Kirch“ im gemeinsamen Vorstand der Arbeitskreise „Plattdüütsch in de Kirch“ der Nordkirche vertreten. Dies beschlossen die Mitglieder des Kirchenkreisrates. Zudem wurde Herr Baumgarten beauftragt, den Meckelbörger Arbeitskrink „Plattdüütsch in de Kirch“ im Vergabeausschuss zur Vergabe von Mitteln aus dem „Fonds Plattdüütsch in de Kark“ der Nordkirche zu vertreten.

Berufen: Mitglied im Aufsichtsrat im Diakoniewerk Neues Ufer

Der Kirchenkreisrat benannte Pastor i. R. Holger Marquardt (Schwerin) als Vertreter des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg im Aufsichtsrat des Diakoniewerk Neues Ufer gGmbH Rampe. Der Berufungszeitraum ist auf 5 Jahre begrenzt und beginnt mit dem 16. Oktober 2019.

Besetzt: Fortbildungsbeirat im Kirchenkreis Mecklenburg

Für die Dauer der Amtszeit des Kirchenkreisrates benannte das Gremium folgende Mitglieder des Fortbildungsbeirates: Propst Marcus Antonioli, Pastor Matthias Selke (Kirchliches Bildungshaus Ludwigslust), Michael Ritter (Regionalreferent in der Propstei Parchim), Stephan Rodegro (Referent im Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg), Kreiskantor
Matthias Bönner (Bad Doberan), Pastorin Ruthild Pell-John (Friedland) und mit beratender Stimme: Christian Walter aus der Kirchenkreisverwaltung.

Berufen: Melanie Dango ist neue Ökumenepastorin

Der Kirchenkreisrat berief Pastorin Melanie Dango (Stavenhagen) zum 1. Oktober 2019 auf die Pfarrstelle für Mission und Ökumene im Zentrum Kirchlicher Dienste in Rostock. Die Berufung erfolgt für die Dauer von 8 Jahren.

Hintergrund: Die Pfarrstelle ist eingebunden in das Team der Ökumenischen Arbeitsstelle, in der neben dem Stelleninhaber bzw. der Stelleninhaberin die Referentinnen für entwicklungspolitische Bildungsarbeit und ökofaire Beschaffung, die Flüchtlingsbeauftragte sowie der Pastor für Flüchtlingsarbeit arbeiten. Ein engagierter Ökumeneausschuss begleitet die Arbeit.

„Pastorin Frau Dango hat einen offenen, wohlreflektierten Blick auf das Arbeitsfeld, ihre Erfahrung in der ökumenischen Arbeit sowie ihre spürbare Präsenz, Freundlichkeit und Klarheit im Auftreten, gaben den Ausschlag des ZKD-Kuratoriums diesen Personalvorschlag zu unterbreiten. Der Kirchenkreisrat folgte dem Votum“, so Pröpstin Britta Carstensen. Partnerschaftliches Arbeiten auf Augenhöhe, ein achtsamer Umgang miteinander sowie eine klare Kompetenz- und Aufgabenverteilung seien Pastorin Dango in allen Bezügen ein Anliegen.

Carstensen sagte weiter: „Zugleich bringt Frau Dango aus ihrem Auslandsvikariat in Namibia die Idee eines gabenorientierten, wertschätzenden und planvollen Arbeitens mit. Diesen Ansatz hat sie in den vergangenen Jahren auch in der Kirchengemeinde Stavenhagen verfolgt, so neue Ehrenamtliche eingebunden und erfolgreich eine interessante, auf eine vorwiegend säkulare Umwelt ausgerichtete Gemeindearbeit auf die Beine gestellt.“ Ebenso verfüge die neue Ökumenepastorin, die Nachfolgerin von Tilman Jeremias wird – der zum Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern gewählt wurde, bereits über einige ökumenische Erfahrungen und habe ebenso „ein Gespür für die Themen des Konziliaren Prozesses und Interesse am interkonfessionellen Dialog gezeigt“.

Genehmigt: Vier Gemeinden schließen sich zusammen

Die bisher eigenständigen Kirchengemeinden Feldberg, Grünow-Triepkendorf, Peckatel-Prillwitz und Rödlin-Warbende schließen sich zusammen und firmieren künftig unter dem gemeinsamen Namen „Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Wanzka“. Sitz der neuen Kirchengemeinde ist Wanzka. Dem Kirchengemeinderat gehören 37 Mitglieder an. Der Kirchenkreisrat erteilte sein Einvernehmen zu den Beschlüssen der bisherigen drei Kirchengemeinderäte.
Zugleich erklärte der KKR sein Einvernehmen zum Beschluss der Kirchengemeinderäte Peckatel-Prillwitz und Penzlin-Mölln zur Änderung der Kirchengemeindegrenzen. Die Orte Zahren und Groß Vielen werden in ihren kommunalen Grenzen zu Kirchengemeinde Penzlin-Mölln zugeordnet. Dieses erfolgt vor der zuvor genannten Fusion.

Berichtet: Fonds für die Arbeit mit Flüchtlingen

Der Kirchenkreisrat nahm den Bericht mit Freude zur Kenntnis und dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Arbeit mit Flüchtlingen für ihre engagierte Arbeit.

Hintergrund: Im Jahr 2018 stellte der Kirchenkreis Mecklenburg insgesamt 150.000 Euro als Fördergelder für den Fonds für die Arbeit mit Flüchtlingen zur Verfügung. Es wurden 40 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 150.455,06 Euro beantragt. Das waren mehr Anträge als in den Vorjahren: 2016 waren es 30 Anträge und 2017 waren es 34.

Im Februar im 2018 hatte der Kirchenkreisrat auf Anregung der Ökumenischen Arbeitsstelle/Flüchtlingsarbeit eine Änderung der Förderrichtlinie dahingehend beschlossen, dass kontinuierlich und intensiv engagierte Gemeinden  auch anteilige Personalmittel in Höhe von 15.000 Euro pro Jahr und Kirchengemeinde beantragen können. Von dieser Möglichkeit machten fünf Gemeinden Gebrauch, sie beantragten anteilige Personalkosten in Höhe von 62.600 Euro. Mit den Kirchengemeinden Rostock-Biestow, Rostock Innenstadt, Hagenow, Bad Doberan (Suppenküche) und Petrusgemeinde in Schwerin, waren dies alles Gemeinden, die schon mehrere Jahre eine sehr intensive und kontinuierliche Arbeit mit Geflüchteten umsetzen.

Diese neue Möglichkeit der anteiligen Stellenfinanzierung ist der Grund dafür, dass 2018 zum ersten Mal das Fördervolumen von 150.000 Euro ausgeschöpft wurde. Die Anträge kamen aus allen Propsteien, die meisten jedoch aus den Propsteien Wismar. und Rostock: es entfallen auf die Propstei Rostock 16, die Propstei Wismar 13, die Propstei Parchim 7 und die Propstei Neustrelitz 4 Anträge.

Thematisch spiegeln die Anträge ein großes Spektrum ehrenamtlicher und hauptamtlicher Arbeit mit Geflüchteten wider, in vielen Projekten fließen auch mehrere im Folgenden aufgezählte Aktivitäten zusammen: interkulturelles Kinderfest und Freizeit für Kinder und Jugendliche (je 1), Qualifizierung von Haupt- und Ehrenamtlichen (1), Internationales Frauenfrühstück und Freizeitgestaltung mit Frauen (je 1); Unterstützung von Kirchenasyl (16), Bildungsarbeit mit Geflüchteten (4), Kreatives/Künstlerisches Gestalten (1); Familienzusammenführung (4) und anteilige Personalmittel.

Zusammenfassend, so die bisherige Flüchtlingsbeauftrage Sibylle Gundert-Hock in ihrem Bericht, könne man sagen, „dass die Mittel des Fonds den engagierten Gemeinden unseres Kirchenkreises schnell und relativ unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Ihre kontinuierliche oder punktuelle Arbeit mit und für Geflüchtete wird dadurch sehr erleichtert, manche Projekte so erst ermöglicht. Die Beratungsgespräche im Vorfeld der Antragsstellung und manchmal auch im Verlauf eines Projektes sind immer konstruktiv und für beide Seiten bereichernd“.

Quelle: ELKM (cme)