Bundesverwaltungsgericht Traumatisierte DDR-Flüchtlinge können entschädigt werden

25.07.2019 · Leipzig.

Eine traumatisch verlaufende Flucht aus der DDR kann ein Grund für behördliche Entschädigungszahlungen sein. Die Maßnahmen der DDR zur Sicherung der ehemaligen innerdeutschen Grenze waren "rechtsstaatswidrig", wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte. Wer durch sie gesundheitliche Schäden erhalten habe, könne verwaltungsrechtlich rehabilitiert werden. (BVerwG 8 C 1.19 - Urteil vom 24. Juli 2019)

Geklagt hatte ein Mann, der 1988 über die stark gesicherte Grenze nach Westberlin geflohen war. Seinen Angaben zufolge verlief die Flucht so dramatisch, dass er noch heute unter den psychischen Folgen leidet. Vom brandenburgischen Innenministerium verlangte er eine Entschädigung, was dieses aber ablehnte.

Auch vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam hatte er keinen Erfolg. Das Gericht war der Ansicht, dass die Grenzsicherung nur eine abstrakte Maßnahme gegen die gesamte Bevölkerung der DDR war und sich nicht individuell gegen den Kläger gerichtet habe. Daher könne er keinen persönlichen Anspruch geltend machen, außerdem habe er keine beruflichen Nachteile erlitten.

Das Bundesverwaltungsgericht widersprach dieser Ansicht. Die Grenzsicherungsmaßnahmen seien "Willkürakte im Einzelfall" gewesen und hätten sich konkret gegen den Kläger gerichtet. Da dieser schlüssig darlegen könne, dass ihn die Vorkehrungen an der Grenze krank gemacht hätten, müsse nun das zuständige Versorgungsamt neu über seinen Fall entscheiden.

Quelle: epd