Geschichte Tagung beleuchtet Kindstode und Zwangsadoptionen in der DDR

29.05.2018 · Schwerin.

Mit einer Fachtagung will die Landesbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns für die Stasi-Unterlagen, Anne Drescher, die Diskussionen um Kindstode und Adoptionen in der DDR versachlichen. Zu der Veranstaltung am Mittwoch in Schwerin werden 100 Therapeuten, Ärzte, Mitarbeiter von Jugendämtern und Adoptionsfachstellen sowie Berater erwartet, teilte Drescher am heutigen Dienstag mit. Geplant sind mehrere Vorträge, darunter auch zum Umgang mit Tod und Trauer.

Trauernde und zweifelnde Eltern seien in den vergangenen Monaten an die Öffentlichkeit getreten und hätten Fragen zum Schicksal ihrer Kinder in der DDR aufgeworfen, sagte Drescher. "Wir sehen das Leid der betroffenen Eltern und Angehörigen und nehmen das sehr ernst." Jeder Einzelfall müsse geklärt werden. Über 100 Betroffene haben sich in den vergangenen Jahren zum Thema Adoptionen an Dreschers Behörde gewandt.

Die Skandalisierung der Themen in den Medien sei aber problematisch, sagte Drescher. Zwangsadoptionen seien in der DDR möglich gewesen, jedoch gebe es zu ihrem Umfang noch keine belastbaren Zahlen. In einer Vorstudie seien bislang sieben Fälle belegt worden. Hier müsse dringend in einer Hauptstudie zu Adoptionen weitergeforscht werden.

Ihre Behörde habe bislang noch keinen Fall gefunden, wo eine Zwangsadoption nach Einsicht der Akten nachgewiesen werden konnte, sagte Drescher. Auch Unregelmäßigkeiten zu einem Kindstod habe ihre Behörde anhand der Unterlagen noch nicht nachgewiesen. Bislang sei noch in keinem Fall belegt worden, dass ein Kind für tot erklärt wurde und zur Adoption freigegeben wurde.

Um trauernden und zweifelnde Eltern zu helfen, könnten neben Nachforschungen in den Aktenunterlagen auch Trauerarbeit und Rituale für die nachträgliche Verabschiedung von einem toten Kind vorgenommen werden, sagte Drescher. Das kann beispielsweise ein Gedenken sein oder das Pflanzen eines Erinnerungsbaumes. Die notwendige Trauerarbeit sei zu DDR-Zeiten zum Teil dadurch erschwert worden, wenn das tote Kind weggetragen und der Mutter nicht auf den Bauch gelegt wurde und es keine Abschiednahme gab.

Quelle: epd