Sonntagsschutz Bäderregelung: Gewerkschaft ist weiter gesprächsbereit

30.05.2018 · Schwerin.

Knapp eineinhalb Monate vor der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Greifswald zur Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern betont die Gewerkschaft ihre Gesprächsbereitschaft. "Wir sind nach wie vor gesprächsbereit", sagte die stellvertretende Landesbezirksleiterin von Verdi Nord, Cornelia Töpfer, am Mittwoch in Schwerin. Der Ball liege beim Wirtschaftsministerium. Das letzte Gespräch mit dem Ministerium zu dem Thema habe es im Dezember 2016 gegeben. Verdi würde die Klage zurückziehen, wenn ein Kompromiss gefunden wird. Das OVG will am 11. Juli über die im Frühjahr 2016 eingereichte Klage verhandeln.

Die Bäderregelung für die Ladenöffnung an Sonntagen in Kur- und Erholungsorten in MV ist nach Ansicht der Gewerkschaft nicht verfassungskonform, weil sie nicht vereinbar sei mit dem Sonntagsschutz, sagte der Verdi-Fachbereichsleiter Handel, Matthias Baumgart. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 müsse die Notwendigkeit der Ladenöffnung an Sonntagen belegt sein. Verdi sei sicher, dass die Klage vor dem OVG in Greifswald erfolgreich sein wird.

Sonntagsschutz sei keine Unterfunktion von Umsatz, sondern habe Verfassungsrang, sagte der stellvertretende DGB-Nord-Landesvorsitzende Ingo Schlüter. Der Gewerkschaft gehe es um Arbeitsschutz. Es müsse einen gemeinsamen "gesellschaftlichen Biorhythmus" geben. Dem Tourismus im Land gehe es "bombig". An der Bäderregelung hänge dessen Erfolg nicht. Nach Verdi-Angaben betrifft die Bäderregelung etwa 15.000 bis 20.000 Beschäftigte im Einzelhandel.

Das Ladenöffnungsgesetz MV erlaube bereits, dass die Geschäfte montags bis freitags rund um die Uhr und sonnabends bis 20 Uhr öffnen können, sagte Töpfer. Sie wehre sich dagegen, "als würde es der Untergang des Abendlandes sein", wenn die Läden am Sonntag geschlossen bleiben.

Die Gewerkschaft sehe Gesprächsbedarf bei der Anzahl der Orte und Einrichtungen, die von der Bäderregelung in MV profitieren, sagte Töpfer. Ob etwa die ganze Insel Usedom unter die Regelung fallen muss. Auch der Warenkorb müsse genauer bestimmt werden, beispielsweise ob Handyläden auch am Sonntag öffnen dürfen.

In Mecklenburg-Vorpommern erlaubt die Bäderregelung, dass die Geschäfte in 77 Kur- und Erholungsorten vom 15. März bis einschließlich des ersten Sonntags im November in der Zeit von 12 bis 18 Uhr sonntags öffnen dürfen. Unabhängig davon dürfen alle Städte und Gemeinden wie bisher ihre Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr öffnen.

Quelle: epd