Betreuungsrecht Experte fordert mehr Geld für rechtliche Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen

03.01.2017 · Schwerin.

Die Lage von hilfsbedürftigen Menschen, die auf einen rechtlichen Betreuer angewiesen sind, hat sich nach Expertenansicht deutlich verbessert. Entscheidend dazu beigetragen habe das Betreuungsrecht, mit dem der Gesetzgeber vor genau 25 Jahren die Entmündigung von nicht geschäftstüchtigen Menschen abgeschafft hat. "Das Gesetz ist gut", sagte der Vorsitzende des Betreuungsgerichtstages, Peter Winterstein. Dadurch sei stärker ins Bewusstsein gelangt, dass auch jene Menschen respektiert werden müssen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dennoch gebe es dringenden Reformbedarf.

Nicht immer erfüllten ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuer den Anspruch, die Belange, Wünsche und Bedürfnisse der Betreuungsperson zu beachten. "Die Wirklichkeit der Betreuten sieht leider häufig anders aus", bedauerte der frühere Richter am Oberlandesgericht Rostock. "Betreuung findet immer im Spannungsverhältnis von Freiheit und Fürsorge statt." Wie gut dem Betreuer diese Balance gelinge, hänge nicht nur von seiner inneren Einstellung ab, sondern auch von den Rahmenbedingungen, etwa der verfügbaren Zeit, die er pro Betreuungsfall hat.

Winterstein mahnte eine bessere Vergütung für hauptamtliche Betreuer und Betreuungsvereine an, die seit 2005 nicht mehr angehoben worden sei. Etliche Betreuungsvereine hätten in den vergangenen Jahren aus finanziellen Gründen ihre Arbeit einstellen müssen. "Dabei sind sie der Garant für Beratung, Unterstützung und Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern", beklagte der Jurist den Aderlass.

Eine bessere Bezahlung diene auch der Qualität der Betreuungsarbeit. "Nur wer nicht noch 30 bis 40 Betreuungen zur Refinanzierung seiner eigenen Stelle führen muss, kann sich voll auf die Beratung der Bürgerinnen und Bürger konzentrieren", erklärte Winterstein.

Vor der Vergabe eines Betreuungsverhältnisses muss ein Richter über die Eignung eines Bewerbers entscheiden. Zum Schutz der Betreuungspersonen ist es nach Wintersteins Überzeugung "dringend erforderlich", dass der Gesetzgeber die Kriterien für "Eignung" näher beschreibt und bei beruflichen Betreuern außerdem eine konkrete Berufsqualifikation vorschreibt.

Quelle: epd