12. Tagung der Kirchenkreissynode beendet Pommersche Synode: Haushalt für 2017 beschlossen - Mehr Pfarrstellen im Kirchenkreis

Die Synode stimmte u.a. für den Haushaltsplan 2017 in Höhe von rund 16,4 Millionen Euro

Fotos: kirche-mv.de/Daniel Vogel

15.10.2016 · Züssow. Am Samstagabend endete die Herbsttagung der Pommerschen Kirchenkreissynode. Die Synodalen beschlossen u.a. den Haushaltsplan für das Jahr 2017 in Höhe von rund 16,4 Millionen Euro sowie den Pfarrstellenplan um 4,25 Stellen zu erhöhen. Gleich zu Beginn der Tagung wurde Matthias Bohl zum neuen Vizepräses gewählt. Vorgestellt wurde das Ergebnispapier zur "Zukunft der Ortsgemeinden“ und eine Handreichung für christlich-muslimischen Dialog.

Deutliches Signal: Kirche bleibt vor Ort

Die Synode entschied, den Pfarrstellenplan, der bislang 112,25 Pfarrstellen umfasste, um 4,25 Stellen zu erhöhen. Angesichts des demografischen Wandels und der spezifischen Entwicklungen und Erfordernisse der Kirchengemeinden in den Städten und im ländlichen Raum sei diese zukunftsfähige Anpassung des Pfarrstellenplans geboten, so Propst Gerd Panknin bei der Einbringung der Beschlussvorlage. Es gehe bei dieser Erhöhung um die Sicherung der pfarramtlichen Versorgung ebenso wie um die Stärkung des Reichtums der unterschiedlichen Dienste. Wir als Kirche bleiben vor Ort, sei das deutliche Signal dieser langfristig angelegten Erhöhung, so der Propst. Ein Mittel, um diesem Anspruch auch in Zukunft gerecht werden zu können, könnte es sein, entsprechend ausgebildete nicht ordinierte Mitarbeitende teilweise mit pfarramtlichen Aufgaben zu betrauen. Dafür wäre es aber notwendig, dass es rechtlich die Möglichkeit gibt, diese Mitarbeitenden auch aus Erträgen aus Pfarrvermögen zu finanzieren. Die Synode stellte daher flankierend zu der beschlossenen Pfarrstellenerhöhung einen Antrag an die Landessynode auf entsprechende Änderung des Kirchenbesoldungsgesetzes.

Ergebnispapier zur "Zukunft der Ortsgemeinden“ beschlossen

Auf der Frühjahrssynode im April dieses Jahres stand „Die Zukunft der Ortsgemeinden im PEK“ im Mittelpunkt. Die Synode hatte damals Arbeitsgruppen gebildet, in denen dieses Thema unter verschiedenen Aspekten bearbeitet und diskutiert wurde. Im Anschluss an die Zusammenfassung und Diskussion der Ergebnisse aus diesen Arbeitsgruppen beauftragte die Synode im Frühjahr einen Ausschuss damit, daraus ein Ergebnispapier zu formulieren. Unter dem Titel „Pommersche Potentiale von Ortsgemeinden im Kirchenkreis“ sind in dem Papier unter den vier Schwerpunkten: "Gottesdienst", "Dialog mit Menschen außerhalb der Gemeinden", "Erhalt und Nutzung der kirchlichen Gebäude und Räume" sowie "Diakonie", mehrere Erklärungen und Handlungsabsichten zusammengefasst.

„Wer von Christus berührt ist, kann andere berühren“, lautet die wesentliche Botschaft des Papiers. „Wir wollen den Gottesdienst als zentrale Lebensäußerung unseres gemeindlichen Lebens bewahren und entwickeln. Wir wollen Gemeinde mit anderen und für andere sein und gleichzeitig unser Profil schärfen. Wir wollen unsere Kirchen, Kapellen und Pfarrhäuser als Orte, die der Begegnung und der Verkündigung in unseren Gemeinden dienen, erhalten und nutzen“, heißt es unter anderem zu den vier Kernpunkten. Die Synode beschloss das Papier als „Ausgangspunkt für dringend notwendige Weiterarbeit in unseren Gemeinden“ und verlieh mit dem Beschluss der Hoffnung Ausdruck, dass die Gespräche und Diskussionsprozesse über die Potentiale der Ortsgemeinden einen verantwortlichen Umgang mit geringer werdenden Ressourcen und ein gutes Miteinander der Mitarbeitenden befördern.

Unterstützungsfonds für Kirchengemeinden eingerichtet

Die Synodalen beschlossen zugleich die Einrichtung eines „Unterstützungsfonds des PEK“ in Höhe von einer Million Euro. Dieser Fonds dient der Vergabe zinsloser Darlehen an Gemeinden. Ein Grund für die Gewährung eines Darlehens aus diesem Fonds ist die Absicherung von Vorhaben. Ebenfalls können aus dem Fonds Darlehen an Kirchengemeinden vergeben werden, die Hilfe bei der finanziellen Stabilisierung benötigen. Der Finanzausschuss hatte in Vorbereitung des Beschlusses für diesen Fonds die Vergaberichtlinien erarbeitet. Ebenfalls Thema der Tagung war der Bericht des Vorsitzenden des Kirchenkreisrates (KKR), Propst Gerd Panknin. Er berichtete den Synodalen aus der Arbeit des Gremiums und lobte die Kollegialität und die Zusammenarbeit mit den Ausschüssen sowie mit dem Kirchenkreisamt. „Die Kirchenkreisratsmitglieder bringen sich mit einem hohen Maß an Zeit und Kraft ein“, sagte der Propst in seinem Bericht.

"Auf gute Nachbarschaft“

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Diskussion über den Entwurf einer Handreichung zum interreligiösen Austausch, die vom Ausschuss Kirche und Gesellschaft erarbeitet wurde. Die Handreichung gibt unter dem Titel „Auf gute Nachbarschaft“ Kirchengemeinden Hinweise für den christlich-islamischen Dialog. Sie enthält faktenreiche Hintergrundinformationen über den Islam und praktische Handlungsbeispiele aus den Gemeinden sowie Literaturempfehlungen. Zudem sind Ansprechpartner und Beratungsstellen mit ihren Kontaktdaten in der Handreichung zusammengefasst. Ein Vermerk mit der Angabe der Kontodaten für den Spendenfonds für Flüchtlingsarbeit des PEK komplettiert die Handreichung:

Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis
Evangelische Bank eG
IBAN: DE72520604100306444504
BIC: GENODEF1EK1
Verwendungszweck: Flüchtlingsarbeit

Handreichung soll Kirchengemeinden erreichen

Pastor Irmfried Garbe erläuterte die Struktur der Handreichung. „Wir brauchen für unsere Region etwas, das die Kenntnis über den Islam verstärkt. Wenn wir uns intensiver damit vertraut machen, baut das Ängste ab“, so Irmfried Garbe. „Wir haben auch Kirchengemeinden befragt und deren Erfahrungen mit Muslimen in die Handreichung einfließen lassen.“ Ein Schwerpunkt ist die Islamkunde. Die Info-Texte seien kurz und knapp, aber differenziert und eindeutig in der Tiefenschärfe formuliert, so Irmfried Garbe. Bei den Synodalen stieß der Entwurf der Handreichung auf ein positives Echo. Der Text sei gut gelungen und praktikabel, hieß es während der Aussprache, während der die Synodalen wertvolle Hinweise gaben, um einige Details der Handreichung zu präzisieren. In der abschließenden Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt stimmten die Synodalen dafür, die Handreichung vom vorbereitenden Ausschuss im Sinne der gegebenen Hinweise nachbearbeiten zu lassen und sie anschließend den Kirchengemeinden sowie auf www.kirche-mv.de zur Verfügung zu stellen.

Finanzsatzung bestimmt Grundsätze der Haushaltsführung

Die Synode berief Pastor Detlef Huckfeldt in das Kuratorium der Johannes-Bugenhagen-Stiftung. Pastor Michael Wacker, der seit einem halben Jahr das „Haus der Stille“ (Friedrich-Wilhelm-Krummacher-Haus) in Weitenhagen leitet, stellte sich vor. Des Weiteren beschäftigten sich die Synodalen unter anderem mit den Berichten aus dem Friedhofsausschuss, mit einem Bericht des Ausschusses Arbeitsrecht und mit einem Kurzbericht von der Landessynode sowie mit dem Kirchenkreissynodenbildungsgesetz. Ein weiteres Thema der Tagung war die neue Finanzsatzung, die von den Synodalen mit dem darin formulierten Grundsatz: „Vermögen und Einnahmen im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis haben ausschließlich der Verkündigung des Wortes Gottes in Wort und Tat zu dienen“, beschlossen wurde. Die Finanzsatzung regelt die Verteilung der Finanzen und bestimmt die Grundsätze der Haushaltsführung im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Die nächste Tagung der Synode findet im kommenden Jahr am 24. und 25. März statt. 

Quelle: PEK (sk/dav)