Verhandlung am Bundesverfassungsgericht haben begonnen Gerhart Baum erwartet kein NPD-Verbot - Sellering und Caffier äußern sich zuversichtlich

02.03.2016 · Karlsruhe/Schwerin.

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hält das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD für wenig aussichtsreich. Die Äußerungen der NPD seien zwar "widerlich", aber durch die Meinungsfreiheit geschützt, sagte Baum dem Radiosender Bayern 2. Etwas anderes sei es, wenn die NPD beginne "die Stabilität der Demokratie zu gefährden", was wohl nicht der Fall sei. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt seit Dienstag (01. März)  über ein NPD-Verbot.

Der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sagte im Deutschlandfunk, wenn die Partei nicht verboten würde, wäre das ein Triumph für den Rechtsextremismus. Damit würde der Eindruck erweckt, dessen Gewaltbereitschaft wäre legal.

Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe ist auf drei Tage angesetzt. Es ist bereits der zweite Anlauf der Politik, die rechtsextreme Partei zu verbieten. 2003 war das erste NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe wegen V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Partei gescheitert. Die Bundesländer hatten den neuen Verbotsantrag über den Bundesrat im Dezember 2013 eingereicht. Bundesregierung und Bundestag hatten sich nicht angeschlossen.

Sellering und Caffier sind zuversichtlich

"Wir haben das Verfahren angestrengt, um zu gewinnen", sagte Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD). Er sei ebenso wie Innenminister Lorenz Caffier (CDU) fest davon überzeugt, dass die NPD eine verfassungswidrige Partei sei. Caffier sagte, er sei überzeugt von einem positiven Entscheid des Gerichts.

Es sei für ihn bereits ein "Tag der Genugtuung", dass das Hauptsacheverfahren stattfindet, sagte Caffier. Er hätte sich gewünscht, dass sich neben dem Bundesrat auch Bundesregierung und Bundestag am Verbotsantrag beteiligt hätten. "Wir schaffen das auch ohne die." MV habe maßgeblich Unterlagen aus öffentlich zugänglichen Quellen und dem Verfassungsschutz für den Antrag beigesteuert.

Wenn die rechtsextreme Partei verboten werden sollte, würden alle NPD-Mandate im Landes- sowie in Kommunalparlamenten wegfallen, sagte der Minister. Die NPD ist derzeit nur noch im Landtag von MV mit fünf Abgeordneten vertreten. Ferner sagte er, das BVG könnte möglicherweise auch nur einen einzelnen NPD-Landesverband verbieten.

"Partei ist hochgefährlich"

Nach Worten von Sellering erfüllt die NPD in MV die Kriterien, verfassungswidrig zu sein sowie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen zu wollen. Die rechtsextreme Partei sei nach wie vor hochgefährlich. Sie billige nicht allen Menschen die gleichen Rechte und Würde zu, sei antisemitisch, verharmlose NS-Verbrechen und fungiere als Schutzschild beispielsweise für MVgida.

Wenn die NPD verboten werden sollte, würde dies die Finanzkraft des Rechtsextremismus in Deutschland treffen, sagte der Regierungschef. Es sei nicht hinnehmbar, dass Kräfte mit staatlichen Geldern unterstützt würden, die diesen Staat abschaffen wollten.

Caffier sagte, die NPD habe gezielt auch Aktionen gegen Flüchtlinge unterstützt. Sie habe versucht, unterschwellig Hass und Unfrieden zu schüren. Auffällig sei jedoch, dass die NPD-Landtagsfraktion "als Kraftzentrum" in jüngerer Zeit versucht habe, keine zusätzlichen Angriffsflächen zu bieten.

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bisher nur zweimal ein Parteiverbot: 1952 gegen die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 gegen die als stalinistisch eingeordnete Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Grundlage für ein Parteiverbot ist Artikel 21 (2) des Grundgesetzes.

Quelle: epd