Universität Rostock Kein Ehrendoktor für Snowden: Gericht weist Klage ab

15.06.2016 · Schwerin/Rostock.

Der US-Whistleblower Edward Snowden wird vorerst nicht die Ehrendoktorwürde der Universität Rostock erhalten. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies am Mittwoch aus formalrechtlichen Gründen eine Klage der Philosophischen Fakultät der Universität gegen die Entscheidung von Uni-Rektor Wolfgang Schareck zurück. Dieser hatte das Promotionsverfahren im Mai 2014 wegen nicht erkennbarer besonderer wissenschaftlicher Leistungen Snowdens gestoppt. Die Fakultät ließ offen, ob sie gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald einlegen oder ein neues Ehrenpromotionsverfahren für den ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter anstreben wird.

Der Rat der Philosophischen Fakultät habe in seiner Beschlussbegründung für die Verleihung der Ehrendoktorwürde an Snowden den rechtlichen Rahmen verkannt, den das Landeshochschulgesetz stellt, begründete der Vorsitzende Richter Michael Skeries die Entscheidung des Gerichts. Seit 2002 sieht dieses Gesetz vor, dass eine besondere wissenschaftliche Leistung vorliegen muss für eine Ehrenpromotion. In seiner Begründung für die Ehrenpromotion versuche der Fakultätsrat, diesen gesetzlichen Rahmen über den Begriff der besonderen wissenschaftlichen Leistung hinaus auszuweiten. Dies sei nicht rechtmäßig.

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte Richter Skeries ausgeführt, dass in allen anderen Bundesländern außer in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin die Verleihung der Ehrendoktorwürde an Snowden vom Gesetz her unproblematisch gewesen wäre.

Der Rechtsvertreter der Universität sagte, dass durch Snowdens Informationen über die NSA-Überwachungstätigkeit keine neuen Erkenntnisse gewonnen worden seien. Vielmehr seien lediglich Erkenntnisse, die dem US-Geheimdienst NSA bisher bekannt waren, allgemein publik gemacht worden.

Die Leistungen Snowdens hätten eine hohe Bedeutung für diverse Disziplinen der Philosophischen Fakultät wie Philosophie, Geschichtswissenschaft und Medienwissenschaft, hielt der Rechtsvertreter der Fakultät, Olaf Methner, dagegen. Snowden habe mit seinen Enthüllungen eine weltweite Diskussion über die Werte der Freiheitsrechte in der digitalen Zivilgesellschaft in Gang gesetzt.

Quelle: epd