Jeder ist irrtumsfähig Bürgerbeauftragter fordert zugewandte Haltung der Behörden

27.07.2016 · Schwerin.

Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, hat an die Behörden im Land appelliert, den Menschen mit einer zugewandten Haltung zu begegnen. Behörden müssten bereit sein, Lösungen zu finden, hinzuhören und eventuell auch Korrekturen vorzunehmen, sagte Crone am Montag (25. Juli) in Schwerin bei der Vorstellung seines Halbjahresberichts 2016.

"Jeder ist irrtumsfähig", sagte er. Gegenargumente müssten deshalb auch gewürdigt werden. Fehlerhafte Verwaltungsakte könnten zurückgenommen werden. Außerdem wies der Bürgerbeauftragte auf manchmal unnötig lange Verfahrensdauern hin. Insgesamt gab es in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 863 Petitionen (Vorjahr: 819), von denen 325 die Sozialgesetzbücher betrafen.

Beispielsweise habe ein Petent ein Bußgeld zahlen müssen, weil er mit dem Fahrrad eine Fußgängerzone befuhr, sagte Crone. Allerdings sei das Fahrverbot nicht mit einem Verkehrsschild gekennzeichnet gewesen. Bislang sei noch offen, ob der Landkreis den Bußgeldbescheid zurücknimmt und der Petent sein Geld zurückbekommt.

Eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern, die Hartz IV bezieht, bekam laut Crone vom Jobcenter erst nach seiner Intervention Geld für ein Jugendbett für ihren dreijährigen Sohn sowie für einen Schreibtisch und einen Schreibtischstuhl für ihre sechsjährige Tochter bewilligt.

Auch für einen an fortschreitendem Muskelschwund leidenden Mann das Sozialamt eines Landkreises die Mietkosten erst übernommen, nachdem sich der Bürgerbeauftragte eingeschaltet hatte, hieß es. Die Mutter des Schwerstbehinderten wollte ihren Sohn aus einer Wohngemeinschaft in einer 40 Kilometer entfernten Stadt zurückholen in seine Heimatstadt, weil hier Eltern, Freunde und ehemalige Arbeitskollegen wohnen. Allerdings lag die Miete in der Heimatstadt um rund 69 Euro über den grundsätzlich angemessenen Kosten von 346 Euro. Nach intensiven Gesprächen habe der Landkreis eingelenkt und die vollständige Mieteübernahme bewilligt.

Im Landkreis Vorpommern-Rügen unterstütze er Eltern derzeit darin, dass der Landkreis auch ab dem kommendem Schuljahr die Fahrtkosten aller Kinder zumindest bis zur örtlich zuständigen Schule übernimmt, sagte Crone. Darüber wird der Kreistag am Dienstag (26. Juli) beraten. Ferner engagierte sich der Bürgerbeauftragte nach eigenen Angaben dafür, dass künftig auch Grundschüler, deren Eltern nicht berufstätig sind, einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz bekommen.

Crone bedauerte es, dass bei der im Mai verabschiedeten Neufassung des Bundesgleichstellungsgesetztes nicht auch private Eigentümer gesetzlich verpflichtet wurden, öffentlich zugängliche Bereiche in bestehenden Häusern nachträglich barrierefrei zu gestalten. Er habe deswegen die Initiative des Integrationsförderrates unterstützt, sich für Barrierefreiheit bestehender Arztpraxen einzusetzen, sagte er.

Quelle: epd