Gewalt gegen Frauen Schwesig fordert strengeres Sexualstrafrecht

10.01.2016 · Hamburg/Berlin.

Beim Schutz sexuell bedrängter Frauen sieht Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) erhebliche Mängel. "Es ist dringend nötig, dass das Strafrecht geändert wird, um Frauen zukünftig besser vor Gewalt zu schützen", sagte die Politikerin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, dem mehr als 30 Tageszeitungen angehören. Losgelöst von den Fällen in Köln müsse Vergewaltigung konsequent bestraft werden. "Nein heißt Nein! Das muss auch per Gesetz gelten."

Schwesig begrüßte das Vorhaben von Justizminister Heiko Maas (SPD), den Paragraf 177 des Strafgesetzbuches zu reformieren. "Eine Änderung der Gesetzeslage wird dazu beitragen, dass mehr betroffene Frauen sich zu einer Anzeige entschließen, dass weniger Strafverfahren eingestellt werden und dass sexuelle Übergriffe adäquat geahndet werden."

Dem Gesetz zufolge gilt Geschlechtsverkehr nur in drei Fällen als Vergewaltigung: Wenn er entweder mit Gewalt oder mit Drohungen für Leib und Leben erzwungen wird oder wenn der Täter eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Ein von der Frau eindeutig geäußertes "Nein" genügt nicht.

Gewalt gegen Frauen sei alltäglich und finde in der Mitte der Gesellschaft statt, kritisierte Schwesig: In Deutschland erlebe jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt. Das Ministerium biete Betroffenen seit zwei Jahren über ein Hilfetelefon (08000 116 016) Unterstützung in 15 Sprachen an

Quelle: epd