Bericht des Landesbischofs Mit Gewerkschaften, aber ohne Streiks: Nordkirche sucht einheitliches Arbeitsrecht

Landesbischof Gerhard Ulrich

Foto: Nordkirche/M. Warnecke

25.02.2016 · Lübeck-Travemünde. In seinem Bericht vor der Synode (Kirchenparlament) der Nordkirche hat Landesbischof Gerhard Ulrich (Schwerin) am heutigen Donnerstag über den Stand des Prozesses hin zu einem einheitlichen Arbeitsrecht in der Nordkirche informiert. Davon betroffen sind rund 75.000 Beschäftigte in Nordkirche und Diakonie.

Bei ihrer Gründung 2012 hatte die Nordkirche 2012 festgelegt, dass die arbeitsrechtlichen Regelungen der früheren Landeskirchen Mecklenburgs, Pommerns und Nordelbiens in ihren jeweiligen Gebieten zunächst fortgelten. Bis 2018 soll die Landesssynode auf dem Wege eines breiten synodalen Informations- und Diskussionsprozesses über eine einheitliche Arbeitsrechtssetzung beraten und entscheiden. Über ihre Geltung in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern sollen anschließend deren Synoden entscheiden.

Bislang gilt in der Nordkirche für privatrechtliche kirchliche Arbeitsverhältnisse: Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein handeln Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband Tarifverträge aus ("Zweiter Weg“). In Mecklenburg-Vorpommern verhandeln Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer paritätisch besetzten Kommission ("Dritter Weg“). Bei Pastorinnen und Pastoren sowie Kirchenbeamten legt der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen dagegen einseitig fest ("Erster Weg").

Schwieriger sei die Situation in der Diakonie mit ihren 60.000 Beschäftigten in Norddeutschland, sagte Landesbischof Ulrich. Für rund 40 Prozent der Einrichtungen gelte der Tarifvertrag KTD, für weitere 40 Prozent die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland. 20 Prozent hätten eigene Regelungen wie Haustarife, Anlehnungen an den Öffentlichen Dienst oder Sonderregelungen. Hier sei eine einheitliche Regelung notwendig.

Nach Urteilen des Bundesarbeits- und des Bundesverfassungsgerichts dürfe die Kirche ein eigenes Arbeitsrecht beschließen, das Streiks ausschließt, betonte Ulrich. Allerdings müssten die Gewerkschaften in das kirchliche Verfahren "organisatorisch eingebunden" werden. Strittig ist nach den Worten Ulrichs derzeit auch der Umgang mit Mitarbeitenden, die nicht Mitglied der Kirche sind. Ihre Beschäftigung sei derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Ein Kirchenaustritt sei immer noch Grund für eine außerordentlichen Kündigung.

Die angekündigte Öffnung der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in Hamburg für Nicht-Mitglieder hat nach den Worten des Landesbischofs zu Irritationen geführt. Es gehe in der Arbeit nicht nur um praktizierte Nächstenliebe, sondern auch um eine Hinwendung zu Gott. Geplant sei aber, die geltende Regelung flexibler zu handhaben. Schließlich sei auch eine Belegschaft aus Kirchenmitgliedern keine Garantie für die christliche Prägung der Einrichtung.

Am 9. Juli 2016 ist ein Studientag der Landessynode vorgesehen, zu dem auch Vertreter der Mitarbeiterschaft und der Kirchenkreissynoden Mecklenburgs und Pommerns eingeladen sind. Gegenstand der Frühjahrstagung 2017 der Landessynode soll die Gesetzgebung zum Thema „Loyalität und Kirchenmitgliedschaft“ sein. Im Herbst 2017 ist die Gesetzgebung zum Verfahren der Arbeitsrechtssetzung geplant.

Quelle: epd/Nordkirche/kmv